NEbenkosten - Wie lange habe ich für den Wiederspruch zeit?

  • Hallo zusammen,

    ich habe am 02.11.2010 meine Nebenkostenabrechnung für 2009 bekommen (von Januar bis März 2009 - wegen Auszug). Die Nebenkosten beliefen sich auf 140€ für einen 78m² Dachgeschosswohnung. Jetzt soll ich für diese 3 Monate 730€ nachzahlen!
    Ich finde dies zuviel und hatte auch schon Nachforschungen angestellt. Leider mit nicht als zu viel Erfolg. Jetzt soll ich die Nebekosten bis zum 30.11.2010 bezahlen, will aber noch zur Mieterhilfe vor Ort.
    Leider habe ich nicht gleich Wiederspruch eingelegt bzw. wie lange habe ich dafür zeit???

    Danke für Eure Hilfe.....

    Gruß
    Jens

  • ....danke für die schnelle Amtwort!
    Muss ich das Geld erstmal überweisen? Also bin ich aus der Frist für solch ein Wiederspruch nicht raus?
    Gruß
    Jens


    Hi Jens,
    ist im MV eine Zahlungsfrist für Nachforderungen angegeben? Oder auf der Abrechnung selbst?
    Die Mittteilung und den Widerspruch an den Absender auf jeden Fall schriftlich!

  • Hallo Berny,

    ja, auf der Abrechnung steht, dass die Zahlung bis 30.11.2010 erfolgen soll. Muss ich jetzt überweisen?
    Den Widerspruch würde ich dem Vermieter am Montag persönlich in den Briefkasten legen.

    LG
    Jens

  • Hallo Jens,
    wie Mainschwimmer schon sagte...
    Ich würde antworten, dass ich mich wieder melde, sobald ich die Antwort des Mietervereins vorliegen habe.
    Noch besser vielleicht: Nicht Mieterverein erwähnen (werden von VM meist nicht ernst genommen), sondern "juristische Prüfung durch einen Fachanwalt"...:rolleyes:

  • Hi Berny

    Zitat

    Nicht Mieterverein erwähnen (werden von VM meist nicht ernst genommen)

    Da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen. Dies liegt aber eher an den Mietververeinen selbst und den dort tätigen Personen. Ich brauch mir nur die Mietververeine hier in der Umgebung bzw. deren Korrespondenz ansehen. Die sind ja nicht einmal in der Lage Heizkostenabrechnungen zu interpretieren.

    @ Jens83
    Beruhen Ihre Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung nur auf Vermutungen, oder lassen diese sich irgendwie begründen? Sie haben das Recht, sich die Belege zur Abrechnung beim Vermieter anzusehen. Bei Zweifeln an der Abrechnung sollten Sie dies auch nutzen. Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich einzelen Positionen oder Abrechnungsschlüssel erläutern zu lassen.

    Wenn keine begründeten Einwände gegen die Abrechnung vorgebracht werden können, befinden Sie sich nach Ablauf der in der Abrechnung angebenen Zahlungsfrist im Verzug. Nur begründete Einwände können diesen Verzug stoppen.

    Sie sollten Ihren Vermieter schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Abrechnung prüfen lassen möchten und bis zum Abschluss der Prüfung zum Zahlungsaufschub bitten.

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