Renovierungsarbeiten und wenn ja in welchem Umfang

  • Hallo!

    Ich habe meine Wohnung ordentlich gekündigt und habe nun ein Schreiben erhalten in welchem steht, dass ich die Wohnung renoviert zurückgeben muss.
    Im Anhang sind das Schreiben sowie die Seite des Mietvertrages.
    Renoviert erscheint mir sehr arbeitsintensiv. Habe mal gehört, dass sowas nicht automatisch vom Vermieter verlangt werden kann auch wenn es im Vertrag steht.
    Im Vertrag steht zudem, dass die Wohnung bei Einzug komplett renoviert gewesen sei, was nicht den Tatsachen entspricht.

    Bin für alle Tips dankbar.

    Viele Grüße,

    Jens

  • Hallo!

    Ich habe meine Wohnung ordentlich gekündigt und habe nun ein Schreiben erhalten in welchem steht, dass ich die Wohnung renoviert zurückgeben muss.
    Im Anhang sind das Schreiben sowie die Seite des Mietvertrages.
    Renoviert erscheint mir sehr arbeitsintensiv. Habe mal gehört, dass sowas nicht automatisch vom Vermieter verlangt werden kann auch wenn es im Vertrag steht.
    Im Vertrag steht zudem, dass die Wohnung bei Einzug komplett renoviert gewesen sei, was nicht den Tatsachen entspricht.

    Bin für alle Tips dankbar.

    Viele Grüße,

    Jens

    Hallo,

    meines Erachtens ist das Verlangen des Vermieters nicht rechtens, Endrenovierungsklauseln wurden für unwirksam erklärt.

    Die Zeiten für Schönheitsreparaturen sind spätestens zum genannten Zeitpunkt zu erledigen, je nach Notwendigkeit eben vorher oder nachher, denn der Mieter hat auch während der Mietzeit die Mietsache in einwandfreiem Zustand zu halten.

    Wenn die Wohnung in einem wiedervermietbaren Zustand ist, brauchst eigentlich gar nichts machen.

    Es sei denn knallbunte Wände, die müssen zumindest in gedeckten Farben oder weiß gestrichen werden.

    Gruß

    BHShuber


  • Renoviert erscheint mir sehr arbeitsintensiv. Habe mal gehört, dass sowas nicht automatisch vom Vermieter verlangt werden kann auch wenn es im Vertrag steht.
    Im Vertrag steht zudem, dass die Wohnung bei Einzug komplett renoviert gewesen sei, was nicht den Tatsachen entspricht.

    Renovierungen sind immer etwas arbeitsintensiv. Doch verlangt werden kann das schon.

    Maßgebend ist, was im Vertrag steht. Sollte Ihnen das bei der Übernahme der Wohnung entgangen sein, ist das allein Ihr Verschulden.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (26. November 2015 um 12:42)

  • Danke für die Antworten. Habe kurz nach Vertragsunterzeichnung der Wohnungsagentur Emails mit Bildern geschrieben aus denen ganz klar hervorgeht, dass das Bad nicht renoviert war. (Dreckige Fugen, verkalkte Amateuren etc.)
    Hierauf habe ich leider keine Antwort bekommen aber angekommen sind sie ja und sie liegen mit Datum weiterhin auf dem Emailserver unter gesendet.


  • Im Vertrag steht zudem, dass die Wohnung bei Einzug komplett renoviert gewesen sei, was nicht den Tatsachen entspricht.


    Aber diesen Vertrag mit der Aussage hast du doch unterschrieben, deshalb kannst du dich nicht rausreden.

    Aber:
    Das Kreuzchen bei renoviert sagt eigentlich garnichts aus, denn der Begriff ist zu allgemein gehalten. Und da alle Zeiten für Renovierungen noch im grünen Bereich liegen, ist von daher auch nichts zu befürchten. Außer: Es liegen Schäden an Wänden, Decken, Türen & Co. vor. Wobei gewöhnungsbedürftige Farbanstriche zu den Schäden gerechnet werden.

    Gebe die Wohnung sauberer als besenrein zurück und investiere etwas mehr Zeit in eine ordentliche Grundreinigung. Dann klappt das auch mit der Rückgabe, denn der erste Eindruck ist der entscheidende.

  • Also die Wohnung sieht super aus. Habe nicht geraucht und auch sonst sauber gelebt. Deswegen will ich eben auch nicht streichen. Habe keine Löcher in den Wänden. An der Balkontür ist etwas Schimmel wo der Stahlträger vom Balkon in die Wand geht (denke mal das kann man mir wohl kaum anlasten weil die Stelle und die Ursache offensichtlich sind).
    Als die Wohnung übergeben wurde war kein Licht im Bad habe im Protokoll stehen dass 5 Fliesen gerissen sind. Es fehlt etwas Emaille an der Badewanne (Durchmesser ca. 1 cm) und im Waschbecken (Durchmesser ca 2 mm).
    Die Hausagentur hat jedoch bereits mehrfach versucht bei der Nebenkostenabrechnung zu betrügen (habe das gemerkt und es wurde anschließend entsprechend korrigiert) und daher traue ich denen einfach nicht.

  • Also die Wohnung sieht super aus. Habe nicht geraucht und auch sonst sauber gelebt. Deswegen will ich eben auch nicht streichen. Habe keine Löcher in den Wänden. An der Balkontür ist etwas Schimmel wo der Stahlträger vom Balkon in die Wand geht (denke mal das kann man mir wohl kaum anlasten weil die Stelle und die Ursache offensichtlich sind).
    Als die Wohnung übergeben wurde war kein Licht im Bad habe im Protokoll stehen dass 5 Fliesen gerissen sind. Es fehlt etwas Emaille an der Badewanne (Durchmesser ca. 1 cm) und im Waschbecken (Durchmesser ca 2 mm).
    Die Hausagentur hat jedoch bereits mehrfach versucht bei der Nebenkostenabrechnung zu betrügen (habe das gemerkt und es wurde anschließend entsprechend korrigiert) und daher traue ich denen einfach nicht.

    Hallo,

    ich würde es so machen, wie Mainschwimmer es geschrieben hat, vielleicht das Eine oder Andere noch ein wenig kaschieren wenn sonst die Wohnung übergangslos wieder vermietet werden kann, sollte es doch keine Probleme geben.

    Es kann nicht verlangt werden eine Renovierung der ganzen Wohnung zu verlangen, wie bereits geschrieben, Endrenovierungsklauseln werden regelmäßig für unwirksam erklärt.

    Gruß

    BHShuber

  • Habe kurz nach Vertragsunterzeichnung der Wohnungsagentur Emails mit Bildern geschrieben aus denen ganz klar hervorgeht, dass das Bad nicht renoviert war. (Dreckige Fugen, verkalkte Amateuren etc.)
    Hierauf habe ich leider keine Antwort bekommen ...


    ... wen wundert's...
    Letztendlich ist das Übergabeprotokoll das, was zählt, und nicht nachträglich vorgebrachte offensichtliche Mängel.
    Der Ausdruck "Renovieren" besagt in der Tat nur wenig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!