Mietzahlung, obwohl kein Nachmieter vom Vermieter gewünscht wird, wegen Renovierung

  • Hilfreiches Forum, liebe Leser,

    ich habe mal eine Frage,

    Sachverhalt:

    Meine gemietete Wohnung ist im Dachgeschoss.
    Ich habe meine Wohnung Ende Januar, fristgerecht zum 30.4.2017 gekündigt.
    Eine Bestätigung habe ich erhalten.
    Ich habe meinem Vermieter, einen Nachmieter für die Wohnung, angedient.
    Er wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Wohnung, erst nach umfänglichen Renovierungsarbeiten/Dacharbeiten wieder vermietet wird.

    Meine Frage lautet:
    Muss ich die Miete für März und April zahlen?
    Ich ziehe am 15.2.2017 in meine neue Wohnung.


    Vielen Dank fürs Lesen und vielleicht bekomme ich eine angemessene Antwort.

    Viele Grüße

  • Ich habe meine Wohnung Ende Januar, fristgerecht zum 30.4.2017 gekündigt.
    Muss ich die Miete für März und April zahlen?
    vielleicht bekomme ich eine angemessene Antwort.


    Und die wird sein, dass Du bis zum Mietende die volle Miete zu zahlen hast. (das war meiner LG seinerzeit ebenfalls so ergangen:eek:)

  • Zitat

    Muss ich die Miete für März und April zahlen?

    Gegenfrage:

    Aus welchem Grund nicht?

    Ich wüßte keinen.

    Übrigens hätte der Vermieter gar keinen Grund angeben müssen warum er den vorgeschlagenen Nachmieter ablehnt.

  • Hilfreiches Forum, liebe Leser,

    ich habe mal eine Frage,

    Sachverhalt:

    Meine gemietete Wohnung ist im Dachgeschoss.
    Ich habe meine Wohnung Ende Januar, fristgerecht zum 30.4.2017 gekündigt.
    Eine Bestätigung habe ich erhalten.
    Ich habe meinem Vermieter, einen Nachmieter für die Wohnung, angedient.
    Er wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Wohnung, erst nach umfänglichen Renovierungsarbeiten/Dacharbeiten wieder vermietet wird.

    Meine Frage lautet:
    Muss ich die Miete für März und April zahlen?
    Ich ziehe am 15.2.2017 in meine neue Wohnung.


    Vielen Dank fürs Lesen und vielleicht bekomme ich eine angemessene Antwort.

    Viele Grüße

    Hallo,

    angemessen ist, vertragliche Vereinbarungen zu verstehen und Ammenmärchen zu ignorieren, es ist nicht tot zu kriegen, dass kein Vermieter dieser Welt aus welchem Grund auch immer einen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren muss, warum auch.

    Natürlich muss man die Miete für März und April entrichten, das hat man vertraglich im Mietvertrag so vereinbart, logisch oder?

    Ob nun der Mieter vorzeitig aus der Wohnung auszieht oder nicht, dass ist alleine seine eigene Entscheidung mit allem Für und Wider, es entbindet den Mieter nicht von der vertraglich verpflichteten Mietzahlung bis Mietende.

    Die Rückgabe an den Vermieter sollte man dann aber auch erst zum Mietende ins Auge fassen, wenn schon Miete gezahlt wird, sollte man wenn auch nur hypothetisch die Wohnung vertragsgemäß bis Mietende nutzen können.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo allerseits,

    Die Rückgabe an den Vermieter sollte man dann aber auch erst zum Mietende ins Auge fassen, wenn schon Miete gezahlt wird, sollte man wenn auch nur hypothetisch die Wohnung vertragsgemäß bis Mietende nutzen können.

    das ist aber ein zweischneidiges Schwert. Man ist dann naemlich auch bis zu Rueckgabe verantwortlich. Kommt es beispielsweise zu einem Wasserrohrbruch und man meldet den nicht, ist man fuer Schaden aufgrund der nicht erfolgten Meldung verantwortlich. Ich persoenllich wuerde die Wohnung daher baldmoeglichst zurueckgeben, wenn ich mir sicher bin, sie nicht mehr zu brauchen. Ausser Risiken habe ich nichts davon, sie laenger als unbedingt noetig zu behalten.

    Und nach nem Monat oder so mal vorbeischauen. Ist die Wohnung schon wieder vermietet, kann man sich die Miete sparen. Doppelt Miete kassieren darf der Vermieter naemlich nicht.

    cu
    Guenni

  • Vielen Dank fürs Lesen und vielleicht bekomme ich eine angemessene Antwort.


    Hallo Hanniballi,

    Herzlichen Glückwunsch. Bereits am Montag Abend wurde der Wettbewerb "Frage der Woche" entschieden. Du bist ein Gewinner!

    Interessant ist auch, dass du es shaffts dich in diesem Forum anzumelden und eine Frage knapp und präzise zu formulieren. Du schaffst es allerdings nicht so einen einfachen Fall im Internet zu recherchieren???

    Gruß
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Hallo allerseits,


    das ist aber ein zweischneidiges Schwert. Man ist dann naemlich auch bis zu Rueckgabe verantwortlich. Kommt es beispielsweise zu einem Wasserrohrbruch und man meldet den nicht, ist man fuer Schaden aufgrund der nicht erfolgten Meldung verantwortlich. Ich persoenllich wuerde die Wohnung daher baldmoeglichst zurueckgeben, wenn ich mir sicher bin, sie nicht mehr zu brauchen. Ausser Risiken habe ich nichts davon, sie laenger als unbedingt noetig zu behalten.

    Und nach nem Monat oder so mal vorbeischauen. Ist die Wohnung schon wieder vermietet, kann man sich die Miete sparen. Doppelt Miete kassieren darf der Vermieter naemlich nicht.

    cu
    Guenni

    Hallo,

    natürlich bleibt die Mietsache in der Obhut des Mieters, überlege doch mal, was wäre wenn die Wohnung zurück gegeben ist und er muss trotzdem Miete zahlen, welchen Ansatz hat dann ein findiger Anwalt Mieterverein usw.

    Zahle ich Miete dafür, möchte ich auch meine Nutzungsrechte behalten.

    Gruß
    BHShuber

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