Beiträge von yentzee

    die wohnung habe ich bereits zurückgegeben. im protokoll stand nur unrenoviert. keine konkreten mängel.
    es war nur so, dass ich die aufforderung zum renovieren zuvor bekommen hatte dieser jedoch nicht nachgekommen bin weil diese vertraglich erst ab einer mietdauer vpon mehr als vier jahren festgehalten wurde.
    schönheitsreparaturen sein vom mieter auch während dieser zeit durchzuführen jedoch wurde keine schönheitsfehler im protokoll erwähnt. die wohnung ging am 26. zurück und ich habe bisher weder rückmeldung noch geld bekommen und daher heute mal höflich per mail angefragt. sollte da bis monatg nichts kommen schicke ich mahnung mit 2 wochen frist raus per rücksendeeinschreiben. will nur wissen wie weit ich mich da aus dem fenster lehnen kann.
    ne freundin von mir (anwältin) guckt den vertrag nach ihrem urlaub mal durch meinte aber dass feste fristen sowieso nciht rechtens sein und man bei beanstandung die möglichkeit der nachbesserung hätte geben müssen. naja aber es sind ja grundsätzlich überall gauner am start von daher bezweifel ich einen reibungslosen ablauf...

    ohh super, das sind ja gute news.
    hab natürlich viel im netz geguckt und bin aber nicht sicher wie das mit der formuleirung ist. wenn im protokoll steht unrenoviert übergeben - heißt das dann einfach nicht gestrichen etc. oder hätte stehen müssen besenrein ungestrichen oder sowas?
    Bedeutet unrenoviert gleich renovierungsbedürftig?
    Ich bin nach Lesen des Vertrags auch davon ausgegangen, dass ich hier nicht in die Verantwortung genommen werden kann. Und im Protokoll sthen ja auch keine Mängel. Nun weiß ich aber nicht wie das Wort unrenoviert zu interpretieren ist und ob dieses nicht ein "blanko ausdruck" ist im sinne von hier muss auf jeden fall dran gearbeitet werden. falls dem so ist müssten dann aber nicht bestehende mängel durchdokumentiert worden sein weil im nachinein kann ja gott weiß was in rechnung gestellt werden.
    die juristerei ist echt undurchschaubar..

    viele grüße

    Hallo!
    Ich habe dreieinhalb Jahre in einer Wohnung gewohnt welche ich renoviert übergeben bekommen habe.
    Laut Mietvertrag ist der Mieter verspflichtet nach vier Jahren zu renovieren und kleinere Schönheitskorrekturen auch während dieser Periode durchzuführen.
    Vor Auszug habe ich ein Schreiben mit der Aufforderung die Wohnung renoviert zurückzugeben bekommen.
    Ich habe die Wohnung jedoch nicht renoviert (da laut Vertrag erst nach vier Jahren nötig) und im Übergabeprotokoll ist nur vermerkt, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Schönheitsmängel sind keine aufgelistet.
    Wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus?
    Die Wohnung war in sehr gutem Zustand ohne Flecken an den Wänden etc. und nicht verlebt (denke mal da dies genausowenig wie eventuelle Schönheitsmängel nicht dokumentiert ist spielt dies keine Rolle).
    Darf der Vermieter mir Geld von meiner Kaution abziehen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Also die Wohnung sieht super aus. Habe nicht geraucht und auch sonst sauber gelebt. Deswegen will ich eben auch nicht streichen. Habe keine Löcher in den Wänden. An der Balkontür ist etwas Schimmel wo der Stahlträger vom Balkon in die Wand geht (denke mal das kann man mir wohl kaum anlasten weil die Stelle und die Ursache offensichtlich sind).
    Als die Wohnung übergeben wurde war kein Licht im Bad habe im Protokoll stehen dass 5 Fliesen gerissen sind. Es fehlt etwas Emaille an der Badewanne (Durchmesser ca. 1 cm) und im Waschbecken (Durchmesser ca 2 mm).
    Die Hausagentur hat jedoch bereits mehrfach versucht bei der Nebenkostenabrechnung zu betrügen (habe das gemerkt und es wurde anschließend entsprechend korrigiert) und daher traue ich denen einfach nicht.

    Danke für die Antworten. Habe kurz nach Vertragsunterzeichnung der Wohnungsagentur Emails mit Bildern geschrieben aus denen ganz klar hervorgeht, dass das Bad nicht renoviert war. (Dreckige Fugen, verkalkte Amateuren etc.)
    Hierauf habe ich leider keine Antwort bekommen aber angekommen sind sie ja und sie liegen mit Datum weiterhin auf dem Emailserver unter gesendet.

    Hallo!

    Ich habe meine Wohnung ordentlich gekündigt und habe nun ein Schreiben erhalten in welchem steht, dass ich die Wohnung renoviert zurückgeben muss.
    Im Anhang sind das Schreiben sowie die Seite des Mietvertrages.
    Renoviert erscheint mir sehr arbeitsintensiv. Habe mal gehört, dass sowas nicht automatisch vom Vermieter verlangt werden kann auch wenn es im Vertrag steht.
    Im Vertrag steht zudem, dass die Wohnung bei Einzug komplett renoviert gewesen sei, was nicht den Tatsachen entspricht.

    Bin für alle Tips dankbar.

    Viele Grüße,

    Jens

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