Tierhaltung - Teppichreinigung bei Auszug

  • Guten Tag,

    anliegend eine Frage von mir zu einer bestimmten Mietvertragsklausel:

    Rahmenbedingungen:

    - Standard Mietvertrag,

    - Wohnung von privat (WEG) an privat vermietet,

    - Tierhaltung von 2 Katzen wurde explizit im Mietvertrag erlaubt,

    - Schönheitsreparaturen vereinbart allerdings keine feste Zeit, somit vermutlich wirksam,

    - ca. 15 Jahre alter Teppichboden in der Mietwohnung, Vormieter hatten ebenfalls Katzen.


    Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag:

    Es wurde ein Anhang von der Vermieterin eingefügt, § Sonstige Vereinbarungen

    Darin heißt es u. a.

    "Bei Auszug ist - unabhängig von den sonstigen Schönheitsreparaturen - vom Mieter eine Fachfirma zu beauftragen, welche den Teppichboden allergikergerecht reinigt."

    Meine Frage zu dieser Klausel:

    Da die Tierhaltung explizit vereinbart wurde, ist auch grundsätzlich ein höherer Verschleiß des Teppichbodens akzeptabel, denn das bringt die Tierhaltung mit sich. Katzen übergeben sich regelmäßig, da durch entstehen Flecken, da dies nicht immer rückstandslos zu entfernen sind. Bzgl. der sonstigen Vereinbarung, halte ich die Reinigung durch eine Fachfirma allerdings als unwirksam, da ich als Mieter unangemessen benachteiligt werde, gereinigt werden muss allerdings trotzdem, wenn auch "nur" fachgerecht durch mich als Mieter und nicht komplett entfernbare Flecken sind keine Sachbeschädigung sondern vom Vermieter hinzunehmen. Korrekt?


    Vielen Dank für die Beantwortung.

  • Zitat

    "Bei Auszug ist - unabhängig von den sonstigen Schönheitsreparaturen - vom Mieter eine Fachfirma zu beauftragen, welche den Teppichboden allergikergerecht reinigt."

    Das ist meiner Meinung nach unwirksam. Der Vermieter kann zwar verlangen, dass die Reinigung fachgerecht erledigt wird, allerdings darf er nicht verlangen, dass dies durch eine Fachfirma erfolgt. Hierbei handelt es sich um eine unwirksame Handwerkerklausel.

    Zitat

    Katzen übergeben sich regelmäßig, da durch entstehen Flecken, da dies nicht immer rückstandslos zu entfernen sind.

    Das hat aber meiner Meinung nach aber nichts mit einem vertragsgemäßen Gebrauch, bzw. mit einer Abnutzung zu tun. Meine Katze hat sich auch öfter auf dem Teppich übergeben, Flecken habe ich deswegen aber nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wirklich völlig unwirksam oder nur teilweise, d.h. Reinigungspflicht ja, aber nicht durch eine Fachfirma?


    Bzgl. der Flecken:
    Da kommt es wohl primär auf Art und Güte des Teppiche an und was letztlich von der Katze "ausgekotzt" wurde.
    Einige Sachen gehen gut weg, andere sieht man trotzdem noch leicht schimmern.
    Pauschal zu sagen, meine Katzen machen nie Flecken und indirekt zu unterstellen du reinigst wohl nicht gründlich genug, ist - so finde ich - etwas zu einfach. Glaub mir, ich habe schon zig Mittel probiert, Zahnpasta, Backpulver, Reinigungsmitte, Nasssauger usw. ...

    Alternativ kannst du mir doch sicher einen Tipp geben, wie man 100% Grasflecken aus einen beschen, mittellangen, maschinell geknöpften Teppich bekommt?

  • Zitat

    Wirklich völlig unwirksam oder nur teilweise, d.h. Reinigungspflicht ja, aber nicht durch eine Fachfirma?

    Völlig unwirksam, was Reinigung im Sinne der Schönheitsreparaturen betrifft.
    Aber: Schäden, die nicht durch einen sachgemäßen Gebrauch entstanden sind, haben mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun und müssen beseitigt werden.

    Zitat

    Pauschal zu sagen, meine Katzen machen nie Flecken und indirekt zu unterstellen du reinigst wohl nicht gründlich genug, ist - so finde ich - etwas zu einfach. Glaub mir, ich habe schon zig Mittel probiert, Zahnpasta, Backpulver, Reinigungsmitte, Nasssauger usw.

    Nein, Du machst es Dir zu einfach.
    Aufgrund der Tatsache, dass Dir eine Katzenhaltung erlaubt wurde, schlussfolgerst Du, dass hier ein höherer "Verschleiß" akzeptabel ist, weil das die Tierhaltung eben mit sich bringt. So etwas ist - sorry - Unsinn.
    Schäden durch "Kotzflecken" oder Grasflecken haben absolut gar nichts mit einem vertragsgemäßen oder sachgemäßen Gebrauch zu tun. Du haftest hierfür. Nur weil der Vermieter Dir die Haltung erlaubt hat, muss er einen beschädigten Teppichboden akzeptieren?

    Schäden, die durch meine Katze verursacht werden, werden beispielsweise von meiner Haftpflichtversicherung reguliert. Das habe ich separat vereinbart. So wurden hier bereits ein paar Beschädigungen reguliert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Angenommen es wäre ein Schaden, so ist der Teppich mit 15 Jahren (angenommen höchster Qualität) rechtlich eh schon abgewohnt. Auch müssten Schaden, die im Übergabeprotokoll festgehalten sind, berücksichtigt werden. Faktisch ist also gar kein Schaden mehr geltend zu machen?

  • Zitat

    Faktisch ist also gar kein Schaden mehr geltend zu machen?

    Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Fakt ist, dass der Vermieter nur einen entsprechenden Zeitwert verlangen kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Blacky_hh,

    ich sehe hier durchaus die Gefahr, dass dieser Zusatz gar keine ungueltige Vereinbarung zu Schoenheitsreparaturen, sondern eine gueltige Individualvereinbarung zur Tierhaltung ist.

    Du schreibst, Tierhaltung war im Mietvertrag explizit erlaubt. Je nach Ausgestaltung des Ganzen hat Dein Vermieter die von Dir gewuenschte Tierhaltung erlaubt, wenn Du im Gegenzug dafuer sorgst, dass der Teppich bei Auszug durch eine Fachfirma allergikergerecht gereinigt wird. So etwas ist als Individualvereinbarung durchaus moeglich. Da beide Seiten etwas davon haben, wirst Du nicht unangemessen benachteiligt. Ein Gericht koennte das durchaus als gueltig ansehen.

    Wenn der Teppich also nicht gerade sowieso durch das erreichte Alter ablegereif ist, koennte der Vermieter also auf die Idee kommen, die Kosten fuer die vereinbarte Reinigung einfach von der Kaution einzubehalten. So schlecht stehen seine Chancen, damit durchzukommen meines Erachtens nicht. Ich persoenlich wuerde das zumindest mal versuchen.

    cu
    Guenni

  • Danke für die Antwort.

    Der Vermieter hat den Mietvertrag dahingehend in dem Passus Tierhaltung mit der Schreibmaschine um 2 Hauskatzen "erweitert".
    Dann wurde unter sonstige Vereinbarungen noch, neben ein paar anderen, die Teppichreinigung durch die Fachfirma aufgenommen.

    Haben es Individualvereinbarungen nicht inne, dass die ausgehandelt werden sollen und zwar im Zweifel nachweißlich durch den Vermieter, dass der Mieter mehrere Alternativen hatte und sich für diese Eine entschieden hat. Es ist ja nicht so als hätten wir eine Alternative gehabt, zumindest schriftlich, nimm es so oder es gibt keinen Mietvertrag, wäre die Alternative.

  • Ergänzungen in einem Formularmietvertrag sind keine individuellen Vereinbarungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort.

    Der Vermieter hat den Mietvertrag dahingehend in dem Passus Tierhaltung mit der Schreibmaschine um 2 Hauskatzen "erweitert".
    Dann wurde unter sonstige Vereinbarungen noch, neben ein paar anderen, die Teppichreinigung durch die Fachfirma aufgenommen.

    Haben es Individualvereinbarungen nicht inne, dass die ausgehandelt werden sollen und zwar im Zweifel nachweißlich durch den Vermieter, dass der Mieter mehrere Alternativen hatte und sich für diese Eine entschieden hat. Es ist ja nicht so als hätten wir eine Alternative gehabt, zumindest schriftlich, nimm es so oder es gibt keinen Mietvertrag, wäre die Alternative.

    Hallo,

    lies mal das hier, so ist die Rechtslage:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

    Schönheitsreparaturen umfassen nach der Entscheidung des BGB (NZM 2009, 126 Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 15/07) aber auch eine Grundreinigung der Teppichböden. Das bedeutet, dass der Mieter in einem Mietvertrag wirksam dazu verpflichtet werden kann, spätestens beim Auszug eine Grundreinigung der in der Wohnung verlegten Teppichböden vorzunehmen. Unter Grundreinigung ist die Reinigung des Teppichbodens mit einem technischen Reinigungsverfahren entsprechend dem Gütezeichen RAL 991 A2-3 (RAL= Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V, 53757 Sankt Augustin) durchgeführte Reinigung.

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (26. November 2015 um 14:26)

  • Das streite ich nicht ab und möchte ich auch machen. Ein Sauger kann man leihen und so lange dauert das auch nicht. Habe ich schon öfter während der Mietzeit gemacht.

    Mir geht es nur darum, ob die Vermieterin das nachher auch akzeptieren muss, wenn es nicht durch eine Fachfirma und Allergiker gerecht erfolgte, so wie sie es in der Ergänzung verlangte. Was ich bisher gelesen und vermutet habe, ist diese Formulierung aber nichtig.

  • Das streite ich nicht ab und möchte ich auch machen. Ein Sauger kann man leihen und so lange dauert das auch nicht. Habe ich schon öfter während der Mietzeit gemacht.

    Mir geht es nur darum, ob die Vermieterin das nachher auch akzeptieren muss, wenn es nicht durch eine Fachfirma und Allergiker gerecht erfolgte, so wie sie es in der Ergänzung verlangte. Was ich bisher gelesen und vermutet habe, ist diese Formulierung aber nichtig.

    Hallo,

    in der Regel kann er das nicht verlangen, schon gar nicht bei einem 15 Jahre alten Teppichboden, wie du hoffentlich gelesen hast, gilt dieser nach dieser Zeit auch wenn es sich um einen hochwertigen handelt als abgewohnt und müsste ohnehin ausgetauscht werden um die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, bzw. wenn mit gemietet als Bestandteil der Mietsache.

    Mach dem Boden so sauber wie es dir möglich ist und warte ab was er dann dazu meint.

    Du wirst jetzt hier keine Absolution erhalten wie du deinem Vermieter entgegnen kannst, wenn du es zu 100% genau wissen willst musst du sich in eine anwaltliche Beratung begeben.

    Gruß

    BHShuber

  • Nein, aber im Zweifel wäre ich doch bei einer wirksamen Vereinbarung in der Beweispflicht oder ist die Auffassung falsch?

    Hallo,

    wo soll man hier anfangen und wo aufhören, mach den Teppich sauber so gut du es kannst und sieh was passiert, sich jetzt hier um ungelegte Eier permanent eine Kopf zu machen bringt dich nicht weiter.

    Wie bereits erwähnt, eine Absolution dafür wirst du hier nicht bekommen, geh zum Anwalt der sagt dir dann schon was Sache ist.

    Gruß

    BHShuber

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