Nein, aber im Zweifel wäre ich doch bei einer wirksamen Vereinbarung in der Beweispflicht oder ist die Auffassung falsch?
Beiträge von Blacky_hh
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Das streite ich nicht ab und möchte ich auch machen. Ein Sauger kann man leihen und so lange dauert das auch nicht. Habe ich schon öfter während der Mietzeit gemacht.
Mir geht es nur darum, ob die Vermieterin das nachher auch akzeptieren muss, wenn es nicht durch eine Fachfirma und Allergiker gerecht erfolgte, so wie sie es in der Ergänzung verlangte. Was ich bisher gelesen und vermutet habe, ist diese Formulierung aber nichtig.
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Danke für die Antwort.
Der Vermieter hat den Mietvertrag dahingehend in dem Passus Tierhaltung mit der Schreibmaschine um 2 Hauskatzen "erweitert".
Dann wurde unter sonstige Vereinbarungen noch, neben ein paar anderen, die Teppichreinigung durch die Fachfirma aufgenommen.Haben es Individualvereinbarungen nicht inne, dass die ausgehandelt werden sollen und zwar im Zweifel nachweißlich durch den Vermieter, dass der Mieter mehrere Alternativen hatte und sich für diese Eine entschieden hat. Es ist ja nicht so als hätten wir eine Alternative gehabt, zumindest schriftlich, nimm es so oder es gibt keinen Mietvertrag, wäre die Alternative.
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Angenommen es wäre ein Schaden, so ist der Teppich mit 15 Jahren (angenommen höchster Qualität) rechtlich eh schon abgewohnt. Auch müssten Schaden, die im Übergabeprotokoll festgehalten sind, berücksichtigt werden. Faktisch ist also gar kein Schaden mehr geltend zu machen?
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Wirklich völlig unwirksam oder nur teilweise, d.h. Reinigungspflicht ja, aber nicht durch eine Fachfirma?
Bzgl. der Flecken:
Da kommt es wohl primär auf Art und Güte des Teppiche an und was letztlich von der Katze "ausgekotzt" wurde.
Einige Sachen gehen gut weg, andere sieht man trotzdem noch leicht schimmern.
Pauschal zu sagen, meine Katzen machen nie Flecken und indirekt zu unterstellen du reinigst wohl nicht gründlich genug, ist - so finde ich - etwas zu einfach. Glaub mir, ich habe schon zig Mittel probiert, Zahnpasta, Backpulver, Reinigungsmitte, Nasssauger usw. ...Alternativ kannst du mir doch sicher einen Tipp geben, wie man 100% Grasflecken aus einen beschen, mittellangen, maschinell geknöpften Teppich bekommt?
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Guten Tag,
anliegend eine Frage von mir zu einer bestimmten Mietvertragsklausel:
Rahmenbedingungen:
- Standard Mietvertrag,
- Wohnung von privat (WEG) an privat vermietet,
- Tierhaltung von 2 Katzen wurde explizit im Mietvertrag erlaubt,
- Schönheitsreparaturen vereinbart allerdings keine feste Zeit, somit vermutlich wirksam,
- ca. 15 Jahre alter Teppichboden in der Mietwohnung, Vormieter hatten ebenfalls Katzen.
Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag:
Es wurde ein Anhang von der Vermieterin eingefügt, § Sonstige Vereinbarungen
Darin heißt es u. a.
"Bei Auszug ist - unabhängig von den sonstigen Schönheitsreparaturen - vom Mieter eine Fachfirma zu beauftragen, welche den Teppichboden allergikergerecht reinigt."
Meine Frage zu dieser Klausel:Da die Tierhaltung explizit vereinbart wurde, ist auch grundsätzlich ein höherer Verschleiß des Teppichbodens akzeptabel, denn das bringt die Tierhaltung mit sich. Katzen übergeben sich regelmäßig, da durch entstehen Flecken, da dies nicht immer rückstandslos zu entfernen sind. Bzgl. der sonstigen Vereinbarung, halte ich die Reinigung durch eine Fachfirma allerdings als unwirksam, da ich als Mieter unangemessen benachteiligt werde, gereinigt werden muss allerdings trotzdem, wenn auch "nur" fachgerecht durch mich als Mieter und nicht komplett entfernbare Flecken sind keine Sachbeschädigung sondern vom Vermieter hinzunehmen. Korrekt?
Vielen Dank für die Beantwortung.
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