Guten Tag,
anliegend eine Frage von mir zu einer bestimmten Mietvertragsklausel:
Rahmenbedingungen:
- Standard Mietvertrag,
- Wohnung von privat (WEG) an privat vermietet,
- Tierhaltung von 2 Katzen wurde explizit im Mietvertrag erlaubt,
- Schönheitsreparaturen vereinbart allerdings keine feste Zeit, somit vermutlich wirksam,
- ca. 15 Jahre alter Teppichboden in der Mietwohnung, Vormieter hatten ebenfalls Katzen.
Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag:
Es wurde ein Anhang von der Vermieterin eingefügt, § Sonstige Vereinbarungen
Darin heißt es u. a.
"Bei Auszug ist - unabhängig von den sonstigen Schönheitsreparaturen - vom Mieter eine Fachfirma zu beauftragen, welche den Teppichboden allergikergerecht reinigt."
Meine Frage zu dieser Klausel:
Da die Tierhaltung explizit vereinbart wurde, ist auch grundsätzlich ein höherer Verschleiß des Teppichbodens akzeptabel, denn das bringt die Tierhaltung mit sich. Katzen übergeben sich regelmäßig, da durch entstehen Flecken, da dies nicht immer rückstandslos zu entfernen sind. Bzgl. der sonstigen Vereinbarung, halte ich die Reinigung durch eine Fachfirma allerdings als unwirksam, da ich als Mieter unangemessen benachteiligt werde, gereinigt werden muss allerdings trotzdem, wenn auch "nur" fachgerecht durch mich als Mieter und nicht komplett entfernbare Flecken sind keine Sachbeschädigung sondern vom Vermieter hinzunehmen. Korrekt?
Vielen Dank für die Beantwortung.