Spezieller Fall - Kaution wird zurückgehalten

  • Gutentag zusammen,

    ich gehe davon aus, dass meine Schilderung hier etwas spezieller sein wird, deswegen hoffe ich, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin. Ich hoffe Sie können mir helfen.

    Meine Partnerin ist Anfang Oktober nach Berlin Friedrichshain in eine ca. 8qm große Wohnung gezogen für die sie 500€ pauschal pro Monat bezahlt. Ein Mietvertrag ist nicht geschlossen worden und das ganze sollte auf Vertrauensbasis beruhen. Das fand ich persönlich nicht schlecht, aber habe mich über die hohen Kosten für das kleine Zimmer in dieser 2-Personen-WG sehr gewundert.

    So kam es, dass ich meine Partnerin immer wieder darauf aufmerksam machte, dass sie sich trotz der Info, dass Berlin Friedrichshain ein toller und gehobener Stadtteil ist, mal informieren sollte, ob sie da nicht über den Tisch gezogen wird. Nun ist es passiert, dass sie vom Vermieter erfahren hat, dass die gesamte Wohnung insgesamt 750€ kostet. Also ihr Mitbewohner hat ihr einfach erzählt die Wohnung würde 1000€ kosten und sie würde die Hälfte bezahlen müssen (dabei ist sein eigenes Zimmer 16qm groß). Jetzt ist sie stinksauer und hat sich um eine neue Wohnung bemüht und auch gefunden.

    Da kein Vertrag besteht, kann sie natürlich einfach raus. Jedoch hat sie zu Anfang eine Kaution von 500€ hinterlegt. Dies wurde schriftlich festgehalten und beide Parteien haben darauf unterschrieben. Jetzt sagt der Mitbewohner jedoch, dass meine Partnerin ihm 40 Tage hätte Zeit geben müssen und andernfalls die Kaution behalten dürfte. Da er jetzt einen Nachmieter finden muss, besteht er also darauf.

    Wie ist das geregelt? Gibt es überhaupt eine Regelung oder muss er ihr die Kaution zurückzahlen?

    Grüße

    lagun4

  • Da kein Vertrag besteht, kann sie natürlich einfach raus.

    Irrtum.

    Es besteht ein wirksamer mündlicher Mietvertrag.

    Dieser kann nur durch eine Kündigung, in Schriftform, beendet werden. Kündigungsfrist für Mieter, wenn nicht kürzer vereinbart, 3 Monate.

    Ausnahme das Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist überwiegend mit Möbeln des Vermieter ausgestattet und an nur eine Person vermietet.

    Zitat

    Jetzt sagt der Mitbewohner jedoch, dass meine Partnerin ihm 40 Tage hätte Zeit geben müssen und andernfalls die Kaution behalten dürfte

    40 Tage sind ja schon mal deutlich weniger als 3 Monate.

    Die Kaution darf, nach Mietende u. a. für Mietrückstände verwendet werden.

    Sooo speziell ist der Fall gar nicht.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Dann trifft die Ausnahme zu, denn die vom Vermieter (der ja eigentlich nur selbst Mieter der Wohnung ist und das 2. Zimmer mündlich weitervermietet hat) genutzte Wohnung ist ausschließlich mit seinen eigenen Möbeln ausgestattet und nur an meine Partnerin weitervermietet.

    Trifft die 3 Monate Regel dann noch zu?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Dann trifft die Ausnahme zu, denn die vom Vermieter (der ja eigentlich nur selbst Mieter der Wohnung ist und das 2. Zimmer mündlich weitervermietet hat) genutzte Wohnung ist ausschließlich mit seinen eigenen Möbeln ausgestattet und nur an meine Partnerin weitervermietet.

    Trifft die 3 Monate Regel dann noch zu?

    Wirklich?

    Wohnt der Vermieter (Hauptmieter) auch selbst in der Wohnung und das Zimmer Deiner Partnerin ist zumindest mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl ausgestattet?

    Wenn beides mit ja beantwortet werden kann, kann Deine Partnerin bis spätestens 15.12.2015 zum 31.12.2015 kündigen.

    Das aber nachweisbar in Schriftform. Selbstverständlich ist bis dahin auch die volle vereinbarte Miete zu zahlen.

    Das diese an Wucher grenzt ist eine andere Geschichte.

    Falls Ihr Vermieter rumzuckt kann sie sich auf BGB §573c Abs. 3 und §549 Abs. 2 Nr. 2 berufen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

  • Danke für die Antwort.

    Also um das nochmal ganz klar zu formulieren: (Ich hab das Gefühl es gibt evtl. ein Missverständnis bei dem Wort: "Mieter")

    Person X, ein Mieter einer Wohnung in Berlin, der selbst seine Miete an den offiziellen Vermieter, also dem Eigentümer des Hauses zahlt, hat sein übriges Zimmer von 8qm an meine Partnerin untervermietet. Aber ohne Vertrag.

    Muss diese mündliche Absprache trotzdem gekündigt werden, obwohl es nur eine Untervermietung ohne Vertrag ist?

    Also ja: der Hauptmieter wohnt selbst in der Wohnung und das Zimmer meiner Partnerin ist mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl ausgestattet.

    Also wenn sie jetzt bis 15.12. kündigt und die bis dahin vereinbarte Miete von ca 250€ zahlt, bekommt sie dann die Kaution von 500 € zurück? Was wenn nicht?

    LG

    lagun4

  • Danke für die Antwort.

    Also um das nochmal ganz klar zu formulieren: (Ich hab das Gefühl es gibt evtl. ein Missverständnis bei dem Wort: "Mieter")

    Person X, ein Mieter einer Wohnung in Berlin, der selbst seine Miete an den offiziellen Vermieter, also dem Eigentümer des Hauses zahlt, hat sein übriges Zimmer von 8qm an meine Partnerin untervermietet. Aber ohne Vertrag.

    Muss diese mündliche Absprache trotzdem gekündigt werden, obwohl es nur eine Untervermietung ohne Vertrag ist?

    Also ja: der Hauptmieter wohnt selbst in der Wohnung und das Zimmer meiner Partnerin ist mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl ausgestattet.

    Also wenn sie jetzt bis 15.12. kündigt, bekommt sie dann die Kaution von 500 € zurück? Was wenn nicht?

    LG

    lagun4

  • Danke für die Antwort.

    Also um das nochmal ganz klar zu formulieren: (Ich hab das Gefühl es gibt evtl. ein Missverständnis bei dem Wort: "Mieter")

    Person X, ein Mieter einer Wohnung in Berlin, der selbst seine Miete an den offiziellen Vermieter, also dem Eigentümer des Hauses zahlt, hat sein übriges Zimmer von 8qm an meine Partnerin untervermietet. Aber ohne Vertrag.

    Muss diese mündliche Absprache trotzdem gekündigt werden, obwohl es nur eine Untervermietung ohne Vertrag ist?

    Also ja: der Hauptmieter wohnt selbst in der Wohnung und das Zimmer meiner Partnerin ist mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl ausgestattet.

    Also wenn sie jetzt bis 15.12. kündigt, bekommt sie dann die Kaution von 500 € zurück? Was wenn nicht?

    LG

    lagun4

    Nein, es gibt kein Mißverständnis. Wenn dann eins bei Dir bzw. Deiner Partnerin.

    Sie ist eingezogen und hat die erste Miete gezahlt. Somit ist sie Mieter mit einem wirksamen mündlichen Mietvertrag. Das ihr Vermieter selbst Mieter ist spielt keinerlei Rolle.

    Mietverträge, auch mündliche, müssen in jedem Fall in Schriftform gekündigt werden.

    Wenn Deine Partnerin das, fristgerecht, zum 31.12.2015 macht, die Miete bis dahin zahlt und ihr Vermieter (der Hauptmieter) keine Ansprüche mehr hat muß er die Kaution unverzüglich nach Mietende erstatten.

    Wenn nicht kann sie die Kaution per Mahnbescheid einfordern, notfalls einklagen.

    Um ein Mißverständnis auszuräumen, sog. Untermietverhältnisse sind Mietverhältnisse wie alle anderen auch.

  • Vielen Dank für die Info. Es ist jetzt alles klar.

    Mittlerweile haben wir den starken Verdacht, dass es dem Mieter nicht erlaubt war, einen Untermieter zu halten. Gibt es dahingehend noch eine Möglichkeit schon sofort aus dem Vertrag herauszukommen? Was muss man tun, wenn der Mieter sich weigert, den Vertrag zu offenbaren?

    LG
    lagun4

  • Vielen Dank für die Info. Es ist jetzt alles klar.

    Mittlerweile haben wir den starken Verdacht, dass es dem Mieter nicht erlaubt war, einen Untermieter zu halten. Gibt es dahingehend noch eine Möglichkeit schon sofort aus dem Vertrag herauszukommen? Was muss man tun, wenn der Mieter sich weigert, den Vertrag zu offenbaren?

    LG
    lagun4

    Das der Vermieter (Hauptmieter) keine Erlaubnis zur Untervermietung hat ist für den Vertrag zwischen ihm und seinem Mieter (Deiner Partnerin) völlig irrelevant.

    Welchen Vertrag sollte er, der Hauptmieter, denn "offenbaren"? Seinen eigenen Mietvertrag? Das muß er nicht.

    Es gibt noch die Möglichkeit der einvernehmlichen Vertragsaufhebung, wenn denn beide Vertragspartner damit einverstanden sind.

  • Das der Vermieter (Hauptmieter) keine Erlaubnis zur Untervermietung hat ist für den Vertrag zwischen ihm und seinem Mieter (Deiner Partnerin) völlig irrelevant.
    Welchen Vertrag sollte er, der Hauptmieter, denn "offenbaren"? Seinen eigenen Mietvertrag? Das muß er nicht.
    Es gibt noch die Möglichkeit der einvernehmlichen Vertragsaufhebung, wenn denn beide Vertragspartner damit einverstanden sind.


    Das haste ja hervorragend gewuppt, anitari!:)
    Bei dem hier diskutierten Preis muss ich feststellen, dass meine Zweitwohnung in Manhattan ja deutlich preiswerter ist...:o

  • Hallo zusammen,

    ich will diesen Beitrag wieder aufgreifen, da es jetzt so ist, dass der Vermieter die Kaution von 500 € nur teilweise zurückgezahlt hat.

    Meine Freundin bekam heute nur 250€ wieder, es gab jedoch keine Beschädigungen oder sonstiges.

    Was kann sie tun? Soll sie Anzeige erstatten? Gibt es bestimmte Wege die man einschlagen kann?

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von lagun4 (6. Januar 2016 um 16:54)

  • Gutentag zusammen,
    .... Schilderung hier etwas spezieller sein wird, deswegen hoffe ich, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin. Ich hoffe Sie können mir helfen.
    Meine Partnerin ist Anfang Oktober nach Berlin Friedrichshain in eine ca. 8qm große Wohnung gezogen für die sie 500€ pauschal pro Monat bezahlt. .... So kam es, dass ich meine Partnerin immer wieder darauf aufmerksam machte, dass sie sich trotz der Info, dass Berlin Friedrichshain ein toller und gehobener Stadtteil ist, mal informieren sollte, ob sie da nicht über den Tisch gezogen wird. ....
    Grüße lagun4

    Sorry... ej

    einfach nur Stuss vom 1. bis letzten Wort. 500 für 8 qm...
    deiner Freundin kann nix & niemand mehr helfen. Und das mein ich ernst.


    btw in f-hain leben nur Penner die täglich durch 8 megatonnen hundekot watschen.

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