Fristgerechte Kündigung Küche vom vorherigen Vermieter geschenkt

  • Hallo,
    wir wollen umziehen und hanen fristgerecht gekündigt. Die Küche wurde uns von unserem alten Vermieter (Bermieterwechsel letztes Jahr ohne neuen Mietvertrag) geschenkt. Wir mussten aber mittlerweile schon den einbauherd austauschen, da der andere defekt war.
    Nun zur eigentlichen Frage. Die Küche können wir nicht mitnehmen,da sie zu groß ist und bei Ausbau mit Sicherheit auch kaputt gehen würde. Was machen wir mir dem Herd?? Dürfen wir ihn mitnehmen oder muss er in der Küche verbleiben?
    Vielen Dank für die Antworten.
    Liebe Grüße

  • Kommt drauf an, was der neue Vermieter sagt.
    Wenn er auf Mitnahme besteht, müssen Sie die Küche entsorgen. Diese haben Sie vom alten Vermieter geschenkt bekommen und ist demnach jetzt Ihr Eigentum.

  • Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Wenn Euch der Vorvermieter die Küche geschenkt hat, wie soll dann eine Dritte Person Ansprüche hierauf geltend machen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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