Hallo,
wir wollen umziehen und hanen fristgerecht gekündigt. Die Küche wurde uns von unserem alten Vermieter (Bermieterwechsel letztes Jahr ohne neuen Mietvertrag) geschenkt. Wir mussten aber mittlerweile schon den einbauherd austauschen, da der andere defekt war.
Nun zur eigentlichen Frage. Die Küche können wir nicht mitnehmen,da sie zu groß ist und bei Ausbau mit Sicherheit auch kaputt gehen würde. Was machen wir mir dem Herd?? Dürfen wir ihn mitnehmen oder muss er in der Küche verbleiben?
Vielen Dank für die Antworten.
Liebe Grüße
Fristgerechte Kündigung Küche vom vorherigen Vermieter geschenkt
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Nici2810 -
25. November 2015 um 10:15 -
Erledigt
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Kommt drauf an, was der neue Vermieter sagt.
Wenn er auf Mitnahme besteht, müssen Sie die Küche entsorgen. Diese haben Sie vom alten Vermieter geschenkt bekommen und ist demnach jetzt Ihr Eigentum. -
Wenn er jetzt sagt die Küche kann bleiben?? Was dann? Mit oder ohne Herd?
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Es liegt an Ihnen, wieviel Teile der Küche oder als ganzes Sie verschenken wollen.
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Okay danke für die Antwort. Also kann ich den Herd auch mitnehmen und mein Vermieter kann nichts dagegen machen.
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Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Wenn Euch der Vorvermieter die Küche geschenkt hat, wie soll dann eine Dritte Person Ansprüche hierauf geltend machen?
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Hallo,
weiß der neue Vermieter, dass es nicht seine Küche ist?
Habt ihr die Schenkung schriftlich?
Wenn nicht würde ich mir den Ärger wegen eines Herdes nicht antun.
Gruß
H H
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