Hallo
Folgende Situation......
wir sind am 29.02.2016 ausgezogen und haben auch an dem Tag eine Nebenkostenabrechnung vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 bekommen. ( im Untergeschoss ist auch ein Gewerbe und zwar eine Versicherung). Soweit so gut.
Die Nebenkostenabrechnung belief sich auf 1300 Euro....gegen diese Abrechnung sind wir in Widerspruch gegangen, da keine Zählerstände und keine detaillierte Erklärung der einzelnen Posten aufgelistet war. Außerdem war das Gewerbe im Untergeschoss nicht seperat abgerechnet sondern ganz normal als Wohnraum gerechnet laut Verteilerschlüssel.
Daraufhin haben wir eine neue Abrechnung bekommen von nur noch 1100 Euro diese war allerdings teilweise handschriftlich geschrieben und teilweise ausgedruckt und teilweise mit PC geschrieben.In dieser Abrechnung waren auch nicht alle Zählerstände angegeben und das Wasser wurde pauschal per Verteilerschlüssel gerechnet und nicht nach tatsächlichem verbrauch laut Wasseruhr. Auch das Gewerbe war nicht seperatt gerechnet und immer noch normal wie eine Wohnung berechnet. Auch gegen diese Abrechnung haben wir widersprochen und eine Ordentliche detaillierte Abrechnung gefordert.
Da auf diesen Widerspruch keine Reaktion 4 Wochenlang kam, haben wir ein Schreiben geschickt in dem wir unser Kaution in Höhe von 1000 Euro plus Zinsen gefordert haben.
Daraufhin kam heute (23.03.2016) ein Schreiben vom Vermieterbund, mit folgendem Vergleichsvorschlag:
1. Unser alter Vermieter behält die Kaution in Höhe von 1000€ zuzüglich Zinsen für die bis zum Auszug angefallen Nebenkosten.
2. Dafür bekommen wir keine Abrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 29.02.2016. Alle Nebenforderungen wären damit beglichen und erledigt.
Nun die Frage......Sollen wir diesen Vergleich annehmen oder die Nebenkostenabrechnung selber von einem Anwalt oder dem Mieterschutzbund prüfen lassen??
Es ist schon ein wenig merkwürdig....wir bekommen für 2014/2015 eine Abrechnung von 1100 € und auf einmal reichen die 1000€ Kaution für 2014/2015 und 2015/2016 ???
Vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge.