Mietwohnung kündigen ?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage hinsichtlich einer Wohnungskündigung ?
    Meine Nachbarin ist gestorben und es kamm die Frage auf wann die
    Mietwohnung kündbar ist.
    Es war die Rede davon das noch 3 Monate Nachmiete vom Erben
    der Nachbarin zu zahlen seien oder gilt doch ein sofortiges
    Sonderkündigungsrecht der Erben für die Mietwohnung.
    Wo genau kann ich das nachschlagen ?

    Grüßle Nessy

  • Zitat

    Es war die Rede davon das noch 3 Monate Nachmiete vom Erben
    der Nachbarin zu zahlen seien oder gilt doch ein sofortiges
    Sonderkündigungsrecht der Erben für die Mietwohnung.

    Hier ist beides richtig. Es gibt ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht der Erben, allerdings ist hier die Kündigungsfrist nach § 573 c BGB einzuhalten. Es kann also nicht fristlos gekündigt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn die Erben den Vertrag nicht fortsetzen wollen, können/müssen sie ihn kündigen.

    BGB § 564
    Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung

    Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

    Auch wenn da außerordentlich steht, bleiben es doch 3 Monate. Außer vertraglich ist für den Mieter eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart.

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