Hallo Zusammen,
ich habe die hier geschiebenen Antworten aufmerksam gelesen, so wie es aussieht muß ich wohl
in den sauren Apfel beißen und diese Baumaßnahmen über mich ergehen lassen.
Ich habe BGB § 555d nachgelesen und mir die Härtefallklausel angeschaut, nach dieser Maßgabe
kann man schon fast tot sein und muß immer noch Baumaßnahmen dulden, gannnz Toll !!
Eine Frage an Euch, meint Ihr ich muß die Baufirma den ganzen Tag in meiner Wohnung dulden
oder könnte ich da Einschränkungen vorgeben ?
Grüßle Nessy