Hallo,
ich bin vor ein paar Wochen umgezogen und habe jetzt meine Kaution wiederbekommen – abzüglich gut 60 Euro für die Anbringung von Rauchmeldern. Die lagen vorher einfach im Regal, es hatte sich niemand um die Installation gekümmert.
Soweit ich mich richtig informiert habe, darf die Anschaffung und Installation eigentlich nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden, der Vermieter darf aber die Miete anteilig erhöhen. Mieterhöhung kommt ja nun bei mir nicht mehr in Frage, da ich schon ausgezogen bin. Darf er mir das dann von der Kaution abziehen?