hallo Leute
angenommen ich fahre im Dez ab und bitte unter Zahlung von 30 € eine Nachbarn die untere Treppenhausreinigung lt. Plan zum Termin zu übernehmen, einschliesslich der Verpflichtung zur Schneeräumung vor dem Eingang bis zum Trottoiar. Ich lasse mir sogar die Übernahme der Verpflichtung schriftlich bestätigen.
Jemand fliegt in dieser Woche auf dem Zuweg auf die Fratze und bricht sich das Jochbein.
Wie ist nun die Rechtslage?
1. an wenn richtet sich der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten und die Forderung der KV für die Heilbehandlung? Ich vermute: erst mal an den regulär "Diensthabenden", also an mich.
2. Bin ich berechtigt im Fall 1 von dem Übernehmer der Verpflichtung Ersatz zu fordern? Was ist, wenn ich diesen Ersatz mangels Masse nicht durchsetzen kann?
3. Kann ich die Ersatzforderung gleich umlenken auf den Nachbarn, der sich gegen Zahlung verpflichtet hatte?
danke für Beiträge