Mieter fährt in Winterurlaub - Nachbarschaftsvertretung Reinigung?

  • hallo Leute
    angenommen ich fahre im Dez ab und bitte unter Zahlung von 30 € eine Nachbarn die untere Treppenhausreinigung lt. Plan zum Termin zu übernehmen, einschliesslich der Verpflichtung zur Schneeräumung vor dem Eingang bis zum Trottoiar. Ich lasse mir sogar die Übernahme der Verpflichtung schriftlich bestätigen.
    Jemand fliegt in dieser Woche auf dem Zuweg auf die Fratze und bricht sich das Jochbein.
    Wie ist nun die Rechtslage?
    1. an wenn richtet sich der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten und die Forderung der KV für die Heilbehandlung? Ich vermute: erst mal an den regulär "Diensthabenden", also an mich.
    2. Bin ich berechtigt im Fall 1 von dem Übernehmer der Verpflichtung Ersatz zu fordern? Was ist, wenn ich diesen Ersatz mangels Masse nicht durchsetzen kann?
    3. Kann ich die Ersatzforderung gleich umlenken auf den Nachbarn, der sich gegen Zahlung verpflichtet hatte?

    danke für Beiträge

  • Also so etwas fällt wohl auch bei Zahlung von 30€ noch eher unter Nachbarschaftshilfe, denke ich mal. Wenn du juristische Konsequenzen ausschließen willst, such dir eine Firma die Versichert ist.
    Davon abgesehen, welcher Nachbar wird dir so einen Unsinn unterschreiben?


  • 1. an wenn richtet sich der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten und die Forderung der KV für die Heilbehandlung? Ich vermute: erst mal an den regulär "Diensthabenden", also an mich.

    Nein, erstmal an den Grundstückseigentümer, sprich Vermieter?!
    Um den Winterdienst und Schneebeseitigung auf den Mieter abzuwälzen bedarf es einer einwandfreien vertraglichen Vereinbarung im Mietvertrag, selbst dann ist der Vermieter hier nicht aus dem Schneider, er hat die regelmäßige Erledigung des Winterdienstes zu überwachen und gegebenenfalls wenn diese nicht durchgeführt werden, geeigneten Ersatz zu beschaffen oder selber zu räumen.

    Zitat

    2. Bin ich berechtigt im Fall 1 von dem Übernehmer der Verpflichtung Ersatz zu fordern? Was ist, wenn ich diesen Ersatz mangels Masse nicht durchsetzen kann?

    Dann gehörst du zu den glücklichen die eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung haben, wenn du eine solche unterhältst und der Winterdienst mitversichert ist.

    Zitat

    3. Kann ich die Ersatzforderung gleich umlenken auf den Nachbarn, der sich gegen Zahlung verpflichtet hatte?

    Die Forderung ergeht erstmal an den Grundstückseigentümer der sich dann an den Verpflichteten gütlich hält.

    Hier kannst du mal nachlesen, ob du überhaupt verpflichtet bist Winterdienstarbeiten zu verrichten!:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm

    Gruß

    BHShuber

  • Also so etwas fällt wohl auch bei Zahlung von 30€ noch eher unter Nachbarschaftshilfe, denke ich mal.
    Davon abgesehen, welcher Nachbar wird dir so einen Unsinn unterschreiben?


    Das ist kein Unsinn, denn ich muss doch notfalls beweisen können, dass ein Nachbar meine Reinigungspflicht übernommen hat und da haben die Leute im Fall eines solchen Unfalls oft Alzheimer.
    Also, wenn der Eigentümer erst mal haften muss und er prüft dann, wer mit dem Dienst dran war, kommt er lt Plan auf mich und will sich an mir schadlos halten. Dann muss ich doch beweisen können, dass ich eine solche Nachbarschaftszusage hatte. Wie denn, wenn nicht schriftlich? Und 30e halte ich für den Aufwand für angemessen.

  • Das ist kein Unsinn, denn ich muss doch notfalls beweisen können, dass ein Nachbar meine Reinigungspflicht übernommen hat und da haben die Leute im Fall eines solchen Unfalls oft Alzheimer.
    Also, wenn der Eigentümer erst mal haften muss und er prüft dann, wer mit dem Dienst dran war, kommt er lt Plan auf mich und will sich an mir schadlos halten. Dann muss ich doch beweisen können, dass ich eine solche Nachbarschaftszusage hatte. Wie denn, wenn nicht schriftlich? Und 30e halte ich für den Aufwand für angemessen.

    Hallo,

    ich habe dir in meinem Beitrag einen Link geliefert in dem du sehr schnell feststellen kannst, ob du überhaupt zum Räumdienst im Winter herangezogen werden kannst.

    Hierfür bedarf es einer einwandfreien mietvertraglichen Vereinbarung mit dem Hinweis auf die Hausordnung in der genau das steht, nämlich dass ein Mieter zum Schneeräumdienst verpflichtet wird.

    Das reicht aber noch nicht um wirksam die Verpflichtung auf den Mieter abzuwälzen, denn der Vermieter muss einen Plan aufstellen mit Zeiten wann geräumt werden muss und wann wer damit beauftragt ist.

    Zudem, muss der Vermieter alle dafür notwendigen Materialien zur Verfügung stellen.

    So, fehlt es an der einwandfreien Vereinbarung interessiert es mich als Mieter einen feuchten Kehricht welche Verpflichtung der Vermieter zur Verkehrssicherungspflicht im Winter hat und ich würde aus haftungstechnischen Gründen schon den Winterdienst verweigern.

    Lass mich raten, ihr habt den Winterdienst übernommen damit ihr euch ein paar Kröten 50 spart bei der Umlage der Neben- u. Betriebskosten aber habt dafür die Haftung in unbegrenzter und undefinierbarer Höhe übernommen, man kann nur hoffen, dass jeder von euch eine Haftpflichtversicherung unterhält und diese über die Haftungsübernahme informiert ist.

    Gruß

    BHShuber

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