Kündigung zum 31.09. jedes Jahres

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mich bezüglich der Kündigung meines Mietvertrages an euch wenden. Die entsprechende Stelle meines Mietvertrages habe ich im Anhang mit hochgeladen.

    Ist die Klausel "kündbar jeden Jahres zum 30.September" und der Nachsatz "in diesem Fall erstmalig zum 30.09.2016" als einhergehende "Mindestmietdauer" rechtsgültig?

    Ich hoffe, dass ihr mir mit einer Einschätzung weiterhelfen könnt.

    Grüße, Mike

  • Den ganzen § 2 deines Mietvertrages kannste in der Pfeife rauchen. Hier hat sich der Vermieter selbst ins Knie geschossen und einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen.

    Ist das ein Mehrfamilienhaus?

  • Das Gekritzel und die Sternchen sollen wohl auf einen Kündigungsverzicht abzielen. Dieser ist zwar möglich, aber nur 1malig. Zum Beispiel bis zum 30.09.2016.

    Es ist aber kein Datum eingetragen bis wann ein Kündigungsverzicht gelten soll.

    Folglich ist die Klausel aus meiner Sicht unwirksam.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!