ich möchte mich bezüglich der Kündigung meines Mietvertrages an euch wenden. Die entsprechende Stelle meines Mietvertrages habe ich im Anhang mit hochgeladen.
Ist die Klausel "kündbar jeden Jahres zum 30.September" und der Nachsatz "in diesem Fall erstmalig zum 30.09.2016" als einhergehende "Mindestmietdauer" rechtsgültig?
Ich hoffe, dass ihr mir mit einer Einschätzung weiterhelfen könnt.
Grüße, Mike
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