Ungültige(r) Mietvertrag/verträge?!

  • Hallo :)

    Ich hoffe, ihr könnt mir/uns weiterhelfen.
    Folgendes: Es handelt sich um eine Wohngemeinschaft für 4 WGler über 2 Etagen (Erdgeschoss und Souterrain). Der Vermieter ist eine Privatperson, der sich so gut wie nicht um uns kümmert (z.B. ging die Heizung nicht und er hat 9 Tage gebraucht, um zu antworten und den Schaden zu beheben, da er im Urlaub war, ist sowieso ständig im Urlaub, stellt neue Mitbewohner nicht vor... etc.), aber darum geht es nicht. Es geht um den Mietvertrag, welcher unseres Erachtens nach unwirksam ist.

    Mietvertrag zwischen
    (Name Vermieter)
    und
    (Name Mieter)
    1. Mietsache
    Vermietet werden im Haus (Anschrift) die Wohnung Erdgeschoss und Souterrain.
    Folgender Raum: Zimmer Nr. 4 (zur alleinigen Nutzung)
    incl. Bad, Küche und Esszimmer zur Gemeinschaftsnutzung als Wohnräume.
    ....

    So beginnt der Mietvertrag. JEDER von uns hat den GLEICHEN Mietvertrag erhalten (außer andere Zimmer Nr. eingetragen).
    1. Hat durch diese Formulierung jeder von uns die gesamte Wohnung angemietet, was natürlich nicht möglich ist? (Vermietet werden im Haus (Anschrift) die Wohnung Erdgeschoss und Souterrain.)
    2. Müsste das angemietete Zimmer im Mietvertrag nicht eindeutig gekennzeichnet sein, also nicht nur durch die Zimmer Nr. (z.B. Erdgeschoss Zimmer links)? Es stehen übrigens keine Nummern an den Zimmern.
    3. Welche Möglichkeiten bieten uns nun? Könnte der, der zuerst hier gewohnt hat, Anspruch auf alleiniges Wohnrecht erwirken? Könnten wir fristlos kündigen?

    Vielen Dank für Antworten!
    Liebe Grüße

  • Hallo :)

    So beginnt der Mietvertrag. JEDER von uns hat den GLEICHEN Mietvertrag erhalten (außer andere Zimmer Nr. eingetragen).
    1. Hat durch diese Formulierung jeder von uns die gesamte Wohnung angemietet, was natürlich nicht möglich ist? (Vermietet werden im Haus (Anschrift) die Wohnung Erdgeschoss und Souterrain.)

    Nein, jeder hat im Mietobjekt das für den Mietvertag bestimmte Zimmer mitsamt Nutzung der gemeinschaftlichen Räume.


    Zitat

    2. Müsste das angemietete Zimmer im Mietvertrag nicht eindeutig gekennzeichnet sein, also nicht nur durch die Zimmer Nr. (z.B. Erdgeschoss Zimmer links)? Es stehen übrigens keine Nummern an den Zimmern.

    Nein, die Zimmer wurden besichtigt und zugewiesen, jeder weis welches Zimmer er in der Mietsache gemietet hat.

    Zitat

    3. Welche Möglichkeiten bieten uns nun? Könnte der, der zuerst hier gewohnt hat, Anspruch auf alleiniges Wohnrecht erwirken? Könnten wir fristlos kündigen?

    Weder noch, lies doch mal deinen Mietvertrag, du hast ein bestimmtes Zimmer gemietet und darfst gemeinschaftliche Räume Nutzen, nicht mehr und nicht weniger.

    Fristlos kündigen aus welchem Grund, der Schuss geht nach hinten los!

    Gruß

    BHShuber

  • Auch ich finde an den Mietverträgen nichts auszusetzen. Dass Ihr physisch nicht näher bezeichnete Zimmer angemietet habt, ist allein Eurer Ungeschicklichkeit zu verdanken.

  • Hallo,

    der Mietvertrag sieht doch ganz vernünftig aus. Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

    Aber wenn ich sehe, dass du der Meinung bist, dein Vermieter dürfe nicht in den Urlaub fahren, dann hast du wahrscheinlich ganz andere Sachen auch nicht verstanden.

    Gruß
    H H

  • Zitat

    Könnte der, der zuerst hier gewohnt hat, Anspruch auf alleiniges Wohnrecht erwirken?

    Wohnrecht hat nichts mit Mietrecht und Mietverträgen zu tun. Das nur nebenbei.

    Anspruch auf die gesamte Wohnung hat keiner der WGler.

    Wenn, wie aus Eurer Sicht, die Mietverträge unwirksam sind, warum dann fristlos bzw. überhaupt kündigen?

    Die Verträge sind völlig in Ordnung, sprich wirksam. Folglich einzuhalten.

    Für eine fristlose Kündigung sehe ich hier keinen Grund. Bestenfalls für eine Mietminderung für die Dauer des Heizungsausfalls.

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