Hallo ![]()
Ich hoffe, ihr könnt mir/uns weiterhelfen.
Folgendes: Es handelt sich um eine Wohngemeinschaft für 4 WGler über 2 Etagen (Erdgeschoss und Souterrain). Der Vermieter ist eine Privatperson, der sich so gut wie nicht um uns kümmert (z.B. ging die Heizung nicht und er hat 9 Tage gebraucht, um zu antworten und den Schaden zu beheben, da er im Urlaub war, ist sowieso ständig im Urlaub, stellt neue Mitbewohner nicht vor... etc.), aber darum geht es nicht. Es geht um den Mietvertrag, welcher unseres Erachtens nach unwirksam ist.
Mietvertrag zwischen
(Name Vermieter)
und
(Name Mieter)
1. Mietsache
Vermietet werden im Haus (Anschrift) die Wohnung Erdgeschoss und Souterrain.
Folgender Raum: Zimmer Nr. 4 (zur alleinigen Nutzung)
incl. Bad, Küche und Esszimmer zur Gemeinschaftsnutzung als Wohnräume.
....
So beginnt der Mietvertrag. JEDER von uns hat den GLEICHEN Mietvertrag erhalten (außer andere Zimmer Nr. eingetragen).
1. Hat durch diese Formulierung jeder von uns die gesamte Wohnung angemietet, was natürlich nicht möglich ist? (Vermietet werden im Haus (Anschrift) die Wohnung Erdgeschoss und Souterrain.)
2. Müsste das angemietete Zimmer im Mietvertrag nicht eindeutig gekennzeichnet sein, also nicht nur durch die Zimmer Nr. (z.B. Erdgeschoss Zimmer links)? Es stehen übrigens keine Nummern an den Zimmern.
3. Welche Möglichkeiten bieten uns nun? Könnte der, der zuerst hier gewohnt hat, Anspruch auf alleiniges Wohnrecht erwirken? Könnten wir fristlos kündigen?
Vielen Dank für Antworten!
Liebe Grüße