Beiträge von NeverendinqStory

    Hallo :)
    Ich hoffe, mich kann jemand aufklären.
    Folgendes: Ich wohne in einer WG und habe einen Privatvermieter (es gibt keinen Hauptmieter, jeder hat sogesehen nur sein eigenes Zimmer angemietet und wie alle haben fast den gleichen Mietvertrag).
    Laut dem Vertrag gibt es nur eine Gesamtmiete. Es sind keine Nebenkosten angegeben. Es gibt also keine Kaltmiete, nur die Warmmiete.
    Frage 1: Darf der Vermieter Nebenkostennachzahlungen in Rechnung stellen?
    Frage 2: Wann muss der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages die Kaution zurückbezahlen, wenn die Wohnung im einwandfreien Zustand übergeben wird (Es kann doch keine NK Nachzahlung dem Mieter in Rechnung gestellt werden, also braucht der Vermieter keine Sicherheit durch die Kaution)?
    Frage 3: Was könnte im Schlimmsten Fall passieren, wenn man die letzten Mieten mit der Kaution verrechnet, wenn das Mietobjekt letztendlich in einwandfreien Zustand an den Vermieter übergeben wird und wegen der nicht vorhandenen Nebenkosten auch keine Kosten mehr entstehen können, auf denen der Vermieter sitzen bleiben könnte?

    Vielen Dank für Antworten!!! :)
    Liebe Grüße!!

    Hallo :)
    Ich hoffe, mich kann jemand aufklären.
    Folgendes: Ich wohne in einer WG und habe einen Privatvermieter (es gibt keinen Hauptmieter, jeder hat sogesehen nur sein eigenes Zimmer angemietet und wie alle haben fast den gleichen Mietvertrag).
    Laut dem Vertrag gibt es nur eine Gesamtmiete. Es sind keine Nebenkosten angegeben. Es gibt also keine Kaltmiete, nur die Warmmiete.
    Frage 1: Darf der Vermieter Nebenkostennachzahlungen in Rechnung stellen?
    Frage 2: Wann muss der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages die Kaution zurückbezahlen, wenn die Wohnung im einwandfreien Zustand übergeben wird (Es kann doch keine NK Nachzahlung dem Mieter in Rechnung gestellt werden, also braucht der Vermieter keine Sicherheit durch die Kaution)?
    Frage 3: Was könnte im Schlimmsten Fall passieren, wenn man die letzten Mieten mit der Kaution verrechnet, wenn das Mietobjekt letztendlich in einwandfreien Zustand an den Vermieter übergeben wird und wegen der nicht vorhandenen Nebenkosten auch keine Kosten mehr entstehen können, auf denen der Vermieter sitzen bleiben könnte?

    Vielen Dank für Antworten!!! :)
    Liebe Grüße!!

    Hallo :)
    Ich hoffe, mich kann jemand aufklären.
    Folgendes: Ich wohne in einer WG und habe einen Privatvermieter (es gibt keinen Hauptmieter, jeder hat sogesehen nur sein eigenes Zimmer angemietet und wie alle haben fast den gleichen Mietvertrag).
    Laut dem Vertrag gibt es nur eine Gesamtmiete. Es sind keine Nebenkosten angegeben. Es gibt also keine Kaltmiete, nur die Warmmiete.
    Frage 1: Darf der Vermieter Nebenkostennachzahlungen in Rechnung stellen?
    Frage 2: Wann muss der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages die Kaution zurückbezahlen, wenn die Wohnung im einwandfreien Zustand übergeben wird (Es kann doch keine NK Nachzahlung dem Mieter in Rechnung gestellt werden, also braucht der Vermieter keine Sicherheit durch die Kaution)?
    Frage 3: Was könnte im Schlimmsten Fall passieren, wenn man die letzten Mieten mit der Kaution verrechnet, wenn das Mietobjekt letztendlich in einwandfreien Zustand an den Vermieter übergeben wird und wegen der nicht vorhandenen Nebenkosten auch keine Kosten mehr entstehen können, auf denen der Vermieter sitzen bleiben könnte?

    Vielen Dank für Antworten!!! :)
    Liebe Grüße!!

    Hallo :)

    Ich hoffe, ihr könnt mir/uns weiterhelfen.
    Folgendes: Es handelt sich um eine Wohngemeinschaft für 4 WGler über 2 Etagen (Erdgeschoss und Souterrain). Der Vermieter ist eine Privatperson, der sich so gut wie nicht um uns kümmert (z.B. ging die Heizung nicht und er hat 9 Tage gebraucht, um zu antworten und den Schaden zu beheben, da er im Urlaub war, ist sowieso ständig im Urlaub, stellt neue Mitbewohner nicht vor... etc.), aber darum geht es nicht. Es geht um den Mietvertrag, welcher unseres Erachtens nach unwirksam ist.

    Mietvertrag zwischen
    (Name Vermieter)
    und
    (Name Mieter)
    1. Mietsache
    Vermietet werden im Haus (Anschrift) die Wohnung Erdgeschoss und Souterrain.
    Folgender Raum: Zimmer Nr. 4 (zur alleinigen Nutzung)
    incl. Bad, Küche und Esszimmer zur Gemeinschaftsnutzung als Wohnräume.
    ....

    So beginnt der Mietvertrag. JEDER von uns hat den GLEICHEN Mietvertrag erhalten (außer andere Zimmer Nr. eingetragen).
    1. Hat durch diese Formulierung jeder von uns die gesamte Wohnung angemietet, was natürlich nicht möglich ist? (Vermietet werden im Haus (Anschrift) die Wohnung Erdgeschoss und Souterrain.)
    2. Müsste das angemietete Zimmer im Mietvertrag nicht eindeutig gekennzeichnet sein, also nicht nur durch die Zimmer Nr. (z.B. Erdgeschoss Zimmer links)? Es stehen übrigens keine Nummern an den Zimmern.
    3. Welche Möglichkeiten bieten uns nun? Könnte der, der zuerst hier gewohnt hat, Anspruch auf alleiniges Wohnrecht erwirken? Könnten wir fristlos kündigen?

    Vielen Dank für Antworten!
    Liebe Grüße

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