Alles Nass ☹

  • Wir wohnen seit 7 Jahren in einem Haus zur Miete!
    Im Sommer letzten Jahres meinte meine Vermieterin sie will die Silikonnaht an den Fenstern neu ziehen!
    Seitdem steht uns das Wasser im Gäste WC auf der Fensterbank sobald es etwas stürmt!
    Mängel wurde Vermieterin genannt bis heute nichts passiert!
    Seit der letzten Woche stehen nun auch die oberen Fensterbänke im Schlafzimmer ( 2 Doppelfenster) voll mit Wasser! Es läuft sogar die Wände ab da die Fensterbretter mit der Wand enden! Die Tapeten sind total aufgequollen!
    Habe den Mangel angezeigt und es wurde eine Fensterfirma beauftragt! Der Heer bestätigte mir das die Silikonnaht die im letzten Jahr gezogen wurde überhaupt nicht mehr ans Fenster anliegt und nichts abgedichtet ist dadurch das durchdringende Wasser!
    Ebenso kam im letzten Jahr bei Sturm das Wasser in Quellen im Schlafzimmer OG die Wand herunter! Dachdeckerfirma wurde informiert! Diese hat aufgrund des Regens nicht viel sehen können und meinte wir schauen nochmal im Frühjahr drüber, es ist ebenfalls bis heute nichts weiter passiert! Meine Vermutung ist das wenn der Wind günstig steht auch dieser Schaden wieder zu tragen kommt!
    Kann ich die Miete trotz vorbeigeschickter Fensterfirma kürzen?Diese kann den Schaden auch erst beheben sofern es trocken ist und solange habe ich die Nachsicht! Wenn ja um wieviel Prozent? Kann ich die Miete auch aufgrund des Dachschadens kürzen? Wurde ja bis heute nichts unternommen und mich kotzt diese Geiz ist geil Manier meiner Vermieterin langsam an!

  • Kann ich die Miete trotz vorbeigeschickter Fensterfirma kürzen?Diese kann den Schaden auch erst beheben sofern es trocken ist und solange habe ich die Nachsicht! Wenn ja um wieviel Prozent? Kann ich die Miete auch aufgrund des Dachschadens kürzen? Wurde ja bis heute nichts unternommen und mich kotzt diese Geiz ist geil Manier meiner Vermieterin langsam an!

    Hallo,

    mögliche Vorgehensweise:

    Den Vermieter nochmals mit Schreiben auffordern die Mängel zu beheben mit Ankündigung der Mietminderung sollte dies nicht sofort erledigt werden.

    Mögliche Mietminderung:

    50% Feuchtigkeitsentwicklung, da alle Fenster der Wohnung undicht sind AG Leverkusen WuM 1981, U9

    Hier musst du eben herunterbrechen, wie viele Fenster von der Anzahl aller Fenster undicht sind, ok.

    25% Wasserschäden an der Decke des Wohnzimmers sowie zum Teil an den Wänden AG Aachen WuM 1974, 44

    Hier noch eine Tabelle mit Mietminderungsgründen:

    https://www.mietrecht.de/mietminderungstabelle/

    Wenn du es rechtlich einwandfrei haben möchtest, dann wende dich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

    Gruß

    BHShuber

  • Die Fenster sind maximal 15 Jahre alt! Wir hatten auch nie Probleme mit den Fenstern bis die Vermieterin im letzten Jahr mit ihrer Silikonpumpe ankam!
    Zu dem Dachschaden, wir wissen bis heute nicht woher es kam da es zu der Zeit als es losging stürmte und die Firma meinte wir sehen uns das an wenn es wieder trocken ist, seitdem war aber niemand wieder hier!

  • Problem mit dem sofortigen beheben ist das der Herr von der Fensterfirma meinte solange es regnet kann er nichts machen dazu muss es trocken sein! Sprich ich muss jetzt solange warten bis sich das Wetter gebessert hat und habe Pfützen auf den Fensterbänken! Hab zwar Tücher aufgelegt aber bin ja auch arbeiten und kann die nicht ständig wechseln! Von den zusätlichen Heizkosten damit sich kein Schimmel bildet ganz abgesehen!

  • Problem mit dem sofortigen beheben ist das der Herr von der Fensterfirma meinte solange es regnet kann er nichts machen dazu muss es trocken sein! Sprich ich muss jetzt solange warten bis sich das Wetter gebessert hat und habe Pfützen auf den Fensterbänken! Hab zwar Tücher aufgelegt aber bin ja auch arbeiten und kann die nicht ständig wechseln! Von den zusätlichen Heizkosten damit sich kein Schimmel bildet ganz abgesehen!

    Hallo,

    zur Info, Recht zur Mietminderung hast du seit dem der Mangel an der Mietsache besteht und eben auch so lange wie der Mietmangel besteht, unerheblich was irgend ein Handwerker meint oder nicht.

    Der Vermieter ist der Mietvertragspartner nicht der Handwerker.

    ABER ich rate nochmal eindringlich bei einer Mietminderung vorher anwaltlichen Rat einzuholen, hier im Forum gibt's keine Rechtsberatung, wenn man die Miete mindern möchte, dann richtig.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Ally1016,
    ich würde der Vermieterin per Einwurfeinschreiben die Mängel einzeln auflisten, auch, seit wann sie existieren, und die VMn auffordern, diese zeitnah nachhaltig zu beseitigen, um weitere Schäden an der Bausubstanz und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.

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