Endrenovierung bei unrenovierter Übernahme?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes "Problem".
    Vor 6 Jahren bin ich in eine unrenovierte Wohnung gezogen (ein Zimmer davon mit hellgrünem Anstrich) und habe diese dann komplett selbst renoviert (im Wohnzimmer eine Wand teilweise lila abgesetzt).
    Jetzt möchte ich ausziehen und mir stellt sich die Frage, was ich hier alles zu tun haben werde.
    Im Mietvertrag steht zur Instandhaltung: "Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein.... 3 Jahre... 5 Jahre... 7 Jahre..." ... "Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die Schönheitsreparaturen vorgenommen hätte."
    Da ja viele dieser Klauseln nicht mehr wirksam sind, wollte ich gerne wissen, ob jemand damit schon Erfahrung gemacht hat und wie ich am besten vorgehen kann/sollte?

    Da ich die Wohung unrenoviert bekommen habe, würde ich sie natürlich gerne auch unrenoviert zurück geben.
    Der Zurtsand der Wohnung ist allgemein gut. Also keine vergilbten Wände oder so.

    Über eure Hinweise und Tipps wäre ich sehr dankbar!

    Liebe Grüße

    Yvonne

  • Unabhängig von den Schönheitsreparaturen müsste zumindest die lila Wand mit einer neutralen Farbe überstrichen werden. Farbintensive Wände gelten laut Rechtsprechung als Beschädigung und müssen beseitigt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Unabhängig von den Schönheitsreparaturen müsste zumindest die lila Wand mit einer neutralen Farbe überstrichen werden. Farbintensive Wände gelten laut Rechtsprechung als Beschädigung und müssen beseitigt werden.


    Wenn mein Ex-Dachgeschossmieter die zurückgelassenen farbintensiven Wände beseitigt hätte, wäre die Bude bestimmt zusammengebrochen...:rolleyes::eek:

  • Wenn mein Ex-Dachgeschossmieter die zurückgelassenen farbintensiven Wände beseitigt hätte, wäre die Bude bestimmt zusammengebrochen...:rolleyes::eek:

    Stimmt. Die Wände sollten natürlich nicht entfernt werden. Die Farbe ist ausreichend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Die lila Absetzung habe ich bei Einzug damals gemacht. Diese würde ich auch überstreichen, aber zu mehr bin ich ehrlich gesagt nicht bereit

    Das sollte auch ausreichen. Unabhängig davon würde ich mit dem Vermieter einen Vorabnahmetermin vereinbaren. So könnte man sich das böse Erwachen bei der Abnahme ersparen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo :)
    Ja ein Protokoll bei Wohnungsübergabe gibt es. Da steht auch drin das sie unrenoviert und teilweise farblich war.
    Die lila Absetzung habe ich bei Einzug damals gemacht. Diese würde ich auch überstreichen, aber zu mehr bin ich ehrlich gesagt nicht bereit ��


    Meine ich auch, aber Dübel- und Nagellöcher korrekt verschliessen und dann besenrein zurückgeben.
    (Bei meinem Ex-M waren es gestern 110 Löcher und 60 Schrauben bzw. Nägel...)

  • Hallo, ich habe vor 2 Jahren eine unrenovierte Wohnung von meinem Vormieter übernommen. Damals wurde eine Nachmietervereinbarung aufgesetzt, nach der ich die Schönheitsreparaturen des Vormieters zu erledigen hatte. Nun ziehe ich aus und soll die Wohnung erneut streichen etc. Ist dies nach dem Urteil des BGH 185/14 zulässig? Einen Mietverzicht habe ich zu keinem Zeitpunkt erhalten. Weiß das jemand von euch? LG Dany

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