Hallo Zusammen,
ich habe folgendes "Problem".
Vor 6 Jahren bin ich in eine unrenovierte Wohnung gezogen (ein Zimmer davon mit hellgrünem Anstrich) und habe diese dann komplett selbst renoviert (im Wohnzimmer eine Wand teilweise lila abgesetzt).
Jetzt möchte ich ausziehen und mir stellt sich die Frage, was ich hier alles zu tun haben werde.
Im Mietvertrag steht zur Instandhaltung: "Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein.... 3 Jahre... 5 Jahre... 7 Jahre..." ... "Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die Schönheitsreparaturen vorgenommen hätte."
Da ja viele dieser Klauseln nicht mehr wirksam sind, wollte ich gerne wissen, ob jemand damit schon Erfahrung gemacht hat und wie ich am besten vorgehen kann/sollte?
Da ich die Wohung unrenoviert bekommen habe, würde ich sie natürlich gerne auch unrenoviert zurück geben.
Der Zurtsand der Wohnung ist allgemein gut. Also keine vergilbten Wände oder so.
Über eure Hinweise und Tipps wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Yvonne