Hallo Leute,
bin neu hier, hallo allerseits ![]()
Ich hoffe, Ihr könnt mir evtl. weiterhelfen. Folgende Situation: Ich habe in Wohnung als Hauptmieter in einer WG gewohnt, bin nun aber vor etwas mehr als einem Jahr alleine in Wohnung B gezogen. Ich habe mich nicht umgemeldet, da sonst das Risiko bestanden hätte, dass die anderen Mieter (Verwandte) der Wohnung A diese hätten aufgeben müssten, da bei Abmeldung des Hauptmieters die Wohnung automatisch neu inseriert wird, und die anderen Mieter sich neu auf diese hätten bewerben müssen.
Nun ist meine Frage, ob der Vermieter von Wohnung B nun im Rahmen der Gesetzesänderung die Pflicht hat, mich nachzumelden, nachdem er z.B. erfragt hat, wer so alles bei ihm gemeldet ist bzw. wer nicht. Sollte er mich auf die Nichtanmeldung ansprechen, ist es theoretisch so zu argumentieren, dass man noch mehrere Nächte in der Woche in Wohnung A lebt`?
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.
Danke und Grüße ![]()