Beiträge von eumel

    Ich weiß nicht, warum das clever wäre. Wie gesagt, wenn die Untermieter plötzlich keine Miete mehr zahlen, wirst Du zur Kasse gebeten. Ähnliches sieht es bei sonstigen Vertragsverstößen aus. Mir persönlich wäre das zu heikel.

    Unabhängig davon, zahlst Du hier ggfs. ordentlich Steuern. Im Durchschnitt liegt der Steuersatz hier bei 10%, manche Gemeinden verlangen aber auch bis zu 20%.
    Angenommen, Du hast eine Kaltmiete von 400,00 € bei einem Steuersatz von 20%, so bist Du in einem Jahr mal schnell knapp 1.000 € an Steuern los.
    Alles nur dafür, damit deine Bekannten weiterhin in der Wohnung leben dürfen?

    Aufgrund der Tatsache, dass Du die Zweit- oder Erstwohnung aus beruflichen Gründen vermutlich gar nichts brauchst, kannst Du hier auch keine Werbungskosten ansetzen. Ob Du in der Wohnung tatsächlich wohnst, ist im übrigen irrelevant.

    Bezüglich heikel: Es ist Verwandtschaft, also nicht nur Bekannte. Da besteht dann schon ein gewisses Vertrauen :). Aber dein Punkt mit den Kosten macht natürlich Sinn.

    Da gibt es keine Ideen. Denn nur du als Mitglied der Genossenschaft kannst in den Genuss dieser Wohnung kommen. Untermieter, die nicht Mitglied sind, können keine Wohnung der Genossenschaft anmieten. Einzige Chance wäre, dass einer der Untermieter Genossenschaftsanteile kauft und dann die Wohnung ganz offiziell anmietet.

    Ja, das haben wir auch bereits in Betracht gezogen. Allerdings ist es so, dass die Wohnungen nach der Länge der Mitgliedschaft verteilt werden, d.h. sobald die Wohnung dann wieder durch meine Abmeldung auf dem Markt ist, würde sie wahrscheinlich jemand bekommen, der schon länger auf der Warteliste steht.

    Ihr könnt hier nur mit dem Vermieter sprechen und euer Problem schildern. Ob er nun aber an die bisherigen Untervermieter weitervermietet, entscheidet er allein.


    Nein, hat er nicht.

    Ok, danke. Leider sieht es ganz danach aus, dass der Vermieter da nicht mit sich reden lässt. Wäre es dann am cleversten, die Wohnung B als Zweitwohnsitz anzumelden? Dann ist doch das allgemeine Risiko zumindest darauf reduziert, dass mal geprüft wird, ob ich tatsächlich in Wohnung A wohne oder? Oder übersehe ich etwas? Geht das denn so ohne Weiteres?

    Der Vermieter hat nur die Pflicht, dir eine Wohnungsgeberbescheinigung auszuhändigen, die Du dann bei der Ummeldung vorlegen musst. Er selbst wird dich kaum anmelden.

    Gehen wir mal logisch ran: Wie soll der Vermieter dich denn anmelden? Dazu würde er ja deinen Personalausweis benötigen.

    Ansonsten kann ich Dir nur raten, dich unverzüglich umzumelden. Tust Du das nicht, wirst Du wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten. Die Tatsache, dass Du umfänglich für die alte Wohnung haftest (also auch Mietschulden) wurde Dir schon mitgeteilt.

    Inwiefern das Besitzen einer Zweitwohnung (ohne diese Anzumelden) den Tatbestand der Steuerhinterziehung (Hintergehung einer Zweitwohnungssteuer) erfüllt, erzählt Dir ein Anwalt (oder ein Richter).

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich meinte mehr, ob es sein kann, dass der Vermieter die Pflicht hat, mich bei den Behörden zu melden, die mich dann kontaktieren würden.

    Zur Lösung des Problems: Hat irgendwer eine Idee, wie ich/wir (die Mieter der Wohnung A und ich) es anstellen, dass die Wohnung übertragen wird, ohne Gefahr zu laufen, diese zu verlieren? Die anderen beiden Herrschaften sind bereits als Untermieter eingetragen. Es ist eine Wohnung der Wohnungsgenossenschaft, und die haben uns mitgeteilt, dass die Wohnung direkt wieder inseriert wird, sobald der Hauptmieter sich abmeldet. Hieße die bisherigen Bewohner müssten sich neu bewerben. Und ob sie die Bude dann bekommen, ist ja mehr als fraglich.

    Da ich meine Würfel für das Knobeln in der Kneipe benötige, kann ich die Prognose nicht auswürfeln.

    :D Naja, ich meinte es im Sinne von "hat er die Pflicht im Zuge des neuen Gesetzes" oder liegt das ausschließlich in seinem eigenen Ermessen?

    Gegen einen zweiten Wohnsitz spricht doch höchstens die in manchen Städten erhobene Steuer darauf, aber doch auch nur, sofern der Hauptwohnsitz woanders liegt?

    Hi, danke zunächst für deine Antwort. Ist dein Vorschlag, die Wohnung als Zweitwohnsitz zu melden? Geht das denn so einfach? Ich dachte, da müssten bestimmte Kriterien erfüllt werden!?

    Sehr riskantes Spiel. Da du Wohnung A nicht gekündigt hast, hast du die vollen Pflichten noch an der Backe. Und in der Wohnung B musst du natürlich auch gemeldet sein. Und selbst wenn du mehrere Nächte in Wohnung A verbringst, ändert es nichts daran, dass du diese Wohnung kündigen musst.

    Danke für die Antwort. Wie gesagt, wenn ich die Wohnung kündige, fliegen die anderen Bewohner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit raus. Daher ja das Dilemma. Ich will ja nicht betrügen oder ähnliches, es ist einfach ne Zwickmühle. Daher meine Frage, wie groß das Risiko ist, vom Vermieter quasi zwangsgemeldet zu werden.

    Hallo Leute,

    bin neu hier, hallo allerseits :)
    Ich hoffe, Ihr könnt mir evtl. weiterhelfen. Folgende Situation: Ich habe in Wohnung als Hauptmieter in einer WG gewohnt, bin nun aber vor etwas mehr als einem Jahr alleine in Wohnung B gezogen. Ich habe mich nicht umgemeldet, da sonst das Risiko bestanden hätte, dass die anderen Mieter (Verwandte) der Wohnung A diese hätten aufgeben müssten, da bei Abmeldung des Hauptmieters die Wohnung automatisch neu inseriert wird, und die anderen Mieter sich neu auf diese hätten bewerben müssen.
    Nun ist meine Frage, ob der Vermieter von Wohnung B nun im Rahmen der Gesetzesänderung die Pflicht hat, mich nachzumelden, nachdem er z.B. erfragt hat, wer so alles bei ihm gemeldet ist bzw. wer nicht. Sollte er mich auf die Nichtanmeldung ansprechen, ist es theoretisch so zu argumentieren, dass man noch mehrere Nächte in der Woche in Wohnung A lebt`?

    Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.

    Danke und Grüße :)

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