Ich weiß nicht, warum das clever wäre. Wie gesagt, wenn die Untermieter plötzlich keine Miete mehr zahlen, wirst Du zur Kasse gebeten. Ähnliches sieht es bei sonstigen Vertragsverstößen aus. Mir persönlich wäre das zu heikel.
Unabhängig davon, zahlst Du hier ggfs. ordentlich Steuern. Im Durchschnitt liegt der Steuersatz hier bei 10%, manche Gemeinden verlangen aber auch bis zu 20%.
Angenommen, Du hast eine Kaltmiete von 400,00 € bei einem Steuersatz von 20%, so bist Du in einem Jahr mal schnell knapp 1.000 € an Steuern los.
Alles nur dafür, damit deine Bekannten weiterhin in der Wohnung leben dürfen?
Aufgrund der Tatsache, dass Du die Zweit- oder Erstwohnung aus beruflichen Gründen vermutlich gar nichts brauchst, kannst Du hier auch keine Werbungskosten ansetzen. Ob Du in der Wohnung tatsächlich wohnst, ist im übrigen irrelevant.
Bezüglich heikel: Es ist Verwandtschaft, also nicht nur Bekannte. Da besteht dann schon ein gewisses Vertrauen :). Aber dein Punkt mit den Kosten macht natürlich Sinn.
Da gibt es keine Ideen. Denn nur du als Mitglied der Genossenschaft kannst in den Genuss dieser Wohnung kommen. Untermieter, die nicht Mitglied sind, können keine Wohnung der Genossenschaft anmieten. Einzige Chance wäre, dass einer der Untermieter Genossenschaftsanteile kauft und dann die Wohnung ganz offiziell anmietet.
Ja, das haben wir auch bereits in Betracht gezogen. Allerdings ist es so, dass die Wohnungen nach der Länge der Mitgliedschaft verteilt werden, d.h. sobald die Wohnung dann wieder durch meine Abmeldung auf dem Markt ist, würde sie wahrscheinlich jemand bekommen, der schon länger auf der Warteliste steht.