Hallo Werner,
in Ausnahmefällen können HK auch nach qm berechnet werden: Gesamtkosten/Gesamt-qm x deine qm und das minus 15 %
Allerdings nicht, wenn WMZ vorhanden sind.
Hallo an alle und Danke für die guten Tipps
Nach allem was ich bisher so im Netz gefunden habe denke ich, dass geht in dem Fall nicht.
Messgeräte für Heizung und Wasser sind vorhanden und haben einwandfrei funktioniert.
Diese wurden 2015 gewechselt aber wohl eher weil der Anbieter jetzt eine andere Firma ist.
Dazu kommt von was sollten dann 15% abgezogen werden wenn die ganze Abrechnung nicht nachvollziehbar ist?
Jetzt warte ich erst mal was der VM macht, denn die geforderte Nachzahlung werde ich ganz sicher nicht zahlen.