Nötige Renovierungsarbeiten nach 18 Monaten

  • Hallo liebe Community,

    ich werde im Februar nach 18 Monaten aus meiner Wohnung ausziehen.
    Im Mietvertrag steht der Wortlaut "Der Mieter hat, unabhängig von der Mietdauer, die Wände zu streichen, Dübellöcher zu schließen und eventuelle Schäden im Boden zu beseitigen."
    Im Übergabeprotokoll steht "Bei Auszug ist die Wohnung so zu übergeben, wie genommen".

    Ich habe die Wohnung bei Einzug als Erstbezug übernommen und die Wände nie gestrichen, sie sind also so weiß, wie beim Einzug.

    Muss ich die Wände trotzdem streichen?

    Dazu gibt es ein 2. Problem: Da es eine Souterrainwohnung ist, gibt es an einigen Wänden Feuchtigkeit und lose Tapetenteile, muss ich diese Reparaturen auch vollziehen?


    Vielen Dank

    Bad_Crook

  • "Der Mieter hat, unabhängig von der Mietdauer, die Wände zu streichen, Dübellöcher zu schließen und eventuelle Schäden im Boden zu beseitigen."

    Das ist unwirksam, sofern in einem Formularmietvertrag als Klausel enthalten.

    Zitat

    Dazu gibt es ein 2. Problem: Da es eine Souterrainwohnung ist, gibt es an einigen Wänden Feuchtigkeit und lose Tapetenteile, muss ich diese Reparaturen auch vollziehen?

    Leidiges Problem bei derartigen Wohnungen.

    Da es Erstbezug war kann es durchaus daran liegen das der Bau schlicht noch nicht ausreichend trocken war bei Bezug.

    Andere Ursache falsches Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters.

    So, jetzt warte ich auf die "Fetzerei" dazu:cool:

  • Hallo anitari,

    danke für deine Antwort.

    D.h., wenn es ein Formularmietvertrag ist (Mietvertrag vom Vermieter erstellt ohne sonstige Absprachen?), dann hat dieser Absatz z.B. in Paragraph XY keine Wirksamkeit? Gibt es dazu eine Grundlage? Vergleichbare Urteile?

    UND zu Teil 2:

    Der Hausverwalter war zwei Mal hier und hat auf Bekundungen zur Sorge, dass sich Schimmel bilden könnte mit "Sie wohnen in einer Kellerwohnung, da ist das normal... die ist niemals trocken" reagiert.
    Und falsches Lüftungsverhalten bzw. Heizverhalten muss der Vermieter ja belegen können, dem ist aber nicht so, da ich mehrfach täglich lüfte und nun in der Saison auch heize (allerdings im normalen Rahmen, da das Verlangen des Vermieters auf "höhere Beheizung" ja unrecht wäre).

  • Hallo Bad_Crook,

    "Im Mietvertrag steht der Wortlaut "Der Mieter hat, unabhängig von der Mietdauer, die Wände zu streichen,"
    - Ungültig.

    "Dübellöcher zu schließen und eventuelle Schäden im Boden zu beseitigen."
    - Gültig.

    "Im Übergabeprotokoll steht "Bei Auszug ist die Wohnung so zu übergeben, wie genommen".
    - Widerspricht der MV-Aussage, halte ich daher für ungültig, zumal auch eine genaue detaillierte Zustandsbeschreibung fehlen dürfte.

    "Muss ich die Wände trotzdem streichen?
    - M.E. nein.

    "Da es eine Souterrainwohnung ist, gibt es an einigen Wänden Feuchtigkeit und lose Tapetenteile, muss ich diese Reparaturen auch vollziehen?"
    - Nein, das wirst Du wohl garnicht "reparieren" können. Deine Möbel stehen doch wohl in deutlichen Abständen zu den Wänden?!

    - Nöö, anitari, darüber fetzen wir sonntagabends nicht...:o

  • UND zu Teil 2:

    Der Hausverwalter war zwei Mal hier und hat auf Bekundungen zur Sorge, dass sich Schimmel bilden könnte mit "Sie wohnen in einer Kellerwohnung, da ist das normal... die ist niemals trocken" reagiert.

    Hallo,

    das ist mit Verlaub Blödsinn ohne Hirn!


    Zitat

    Und falsches Lüftungsverhalten bzw. Heizverhalten muss der Vermieter ja belegen können, dem ist aber nicht so, da ich mehrfach täglich lüfte und nun in der Saison auch heize

    Hiervon gehe ich aus, denn so einfach wie es ist, so wenig kapiert es jemand!

    Lüften in heißen und schwülen Sommertagen bewirkt in einer Kellerwohnung nur eines, nämlich Schimmel, warum?:

    Weil man warme feuchte Luft hereinlässt und die dann auf kalte Kellerwand trifft, kondensiert und sich irgendwann Schimmel bildet, so einfach ist das.

    Zitat

    (allerdings im normalen Rahmen, da das Verlangen des Vermieters auf "höhere Beheizung" ja unrecht wäre)

    Dann lese mal bitte hier was Recht und Unrecht ist:

    http://www.mietrechtler-in.de/richtig-heizen…3c758f41063b0bd

    Gruß

    BHShuber

  • Lüften in heißen und schwülen Sommertagen bewirkt in einer Kellerwohnung nur eines, nämlich Schimmel, warum?:
    Weil man warme feuchte Luft hereinlässt und die dann auf kalte Kellerwand trifft, kondensiert und sich irgendwann Schimmel bildet, so einfach ist das.


    Soo einfach ist das, sag' ich doch...:o

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