Beiträge von Bad_Crook

    Hallo anitari,

    danke für deine Antwort.

    D.h., wenn es ein Formularmietvertrag ist (Mietvertrag vom Vermieter erstellt ohne sonstige Absprachen?), dann hat dieser Absatz z.B. in Paragraph XY keine Wirksamkeit? Gibt es dazu eine Grundlage? Vergleichbare Urteile?

    UND zu Teil 2:

    Der Hausverwalter war zwei Mal hier und hat auf Bekundungen zur Sorge, dass sich Schimmel bilden könnte mit "Sie wohnen in einer Kellerwohnung, da ist das normal... die ist niemals trocken" reagiert.
    Und falsches Lüftungsverhalten bzw. Heizverhalten muss der Vermieter ja belegen können, dem ist aber nicht so, da ich mehrfach täglich lüfte und nun in der Saison auch heize (allerdings im normalen Rahmen, da das Verlangen des Vermieters auf "höhere Beheizung" ja unrecht wäre).

    Hallo liebe Community,

    ich werde im Februar nach 18 Monaten aus meiner Wohnung ausziehen.
    Im Mietvertrag steht der Wortlaut "Der Mieter hat, unabhängig von der Mietdauer, die Wände zu streichen, Dübellöcher zu schließen und eventuelle Schäden im Boden zu beseitigen."
    Im Übergabeprotokoll steht "Bei Auszug ist die Wohnung so zu übergeben, wie genommen".

    Ich habe die Wohnung bei Einzug als Erstbezug übernommen und die Wände nie gestrichen, sie sind also so weiß, wie beim Einzug.

    Muss ich die Wände trotzdem streichen?

    Dazu gibt es ein 2. Problem: Da es eine Souterrainwohnung ist, gibt es an einigen Wänden Feuchtigkeit und lose Tapetenteile, muss ich diese Reparaturen auch vollziehen?


    Vielen Dank

    Bad_Crook

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