Hallo anitari,
danke für deine Antwort.
D.h., wenn es ein Formularmietvertrag ist (Mietvertrag vom Vermieter erstellt ohne sonstige Absprachen?), dann hat dieser Absatz z.B. in Paragraph XY keine Wirksamkeit? Gibt es dazu eine Grundlage? Vergleichbare Urteile?
UND zu Teil 2:
Der Hausverwalter war zwei Mal hier und hat auf Bekundungen zur Sorge, dass sich Schimmel bilden könnte mit "Sie wohnen in einer Kellerwohnung, da ist das normal... die ist niemals trocken" reagiert.
Und falsches Lüftungsverhalten bzw. Heizverhalten muss der Vermieter ja belegen können, dem ist aber nicht so, da ich mehrfach täglich lüfte und nun in der Saison auch heize (allerdings im normalen Rahmen, da das Verlangen des Vermieters auf "höhere Beheizung" ja unrecht wäre).