Hallo liebe Community,
ich werde im Februar nach 18 Monaten aus meiner Wohnung ausziehen.
Im Mietvertrag steht der Wortlaut "Der Mieter hat, unabhängig von der Mietdauer, die Wände zu streichen, Dübellöcher zu schließen und eventuelle Schäden im Boden zu beseitigen."
Im Übergabeprotokoll steht "Bei Auszug ist die Wohnung so zu übergeben, wie genommen".
Ich habe die Wohnung bei Einzug als Erstbezug übernommen und die Wände nie gestrichen, sie sind also so weiß, wie beim Einzug.
Muss ich die Wände trotzdem streichen?
Dazu gibt es ein 2. Problem: Da es eine Souterrainwohnung ist, gibt es an einigen Wänden Feuchtigkeit und lose Tapetenteile, muss ich diese Reparaturen auch vollziehen?
Vielen Dank
Bad_Crook