Probleme mit der Kündigung/ Vermieter

  • Hallo.
    ich brauche hilfe von Experten.
    Ich wohne mit Frau und Kind seit einem Jahr genau in einer kleinen 2 Zimmerwohnung.
    Meine Vermieter wohnen neben an und haben uns seit dem wir einen Chihuahua haben auf dem kicker.
    Im Mietvertrag stand nichts dass wir keinen haben dürften.
    Warum auch immer der Hund ist leise...
    Da wir sowieso auf der suche nach einer größeren Wohnung waren bot es sich erst recht an danach vermehrt zu suchen,da wir kurze zeit später auch schon einen netten Brief von der Vermieterin am Briefkasten hatten.
    Darauf stand sollte der Hund in jener nacht nicht sofort verschwinden würde es MÄCHTIGEN ÄRGER geben....
    Mit unterschrift und freundlichem gruß der Vermieterin.
    So nun zum eigentlichen Problem.
    Haben eine Wohnung auf den 1.1.16 gefunden. Mietvertrag schon unterzeichnet.
    Kündigung auf den 1.11.15 abgegeben.
    Dass heist frei wären wir erst auf 1.2.16 da 3 Monatige Kündigungsfrist.
    Einen Nachmieter für die jetzige Wohnung haben wir.
    Der wollte sich vorstellen und darauf hin die Vermieterin sie wissen nicht ob sie die Wohnung erst umbauen wollten da sie hellhörig sei.
    Und sie meinte dass wir ja erst Februar raus dürfen und sie danach renovieren.
    Jetzt die frage muss ich nun die letzte Monatsmiete wirklich zahlen obwohl ich in der anderen Wohnung bin?
    Da es ja heist wenn man einen Nachmieter bringt ist man von der Frist befreit?
    Bitte euch um eure Hilfe da ich mich damit wirklich 0 auskenne und die mich leicht übers Ohr schlagen könnten.
    Lieben Gruß

  • Hallo,

    du hast es geschafft im Internet dieses Forum zu finden, dich dort anzumelden und einen Beitrag einzustellen. Du schaffst es aber nicht deine wirklich einfach zu beantwortende Frage zu googlen?

    Wie kommst du darauf, dass die gesetzlich Kündigungsfrist für dich nicht gelten könnte?

    Natürlich musst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Miete bezahlen. Einen Nachmieter muss die Vermieterin nicht akzeptieren.
    Das ändert sich auch nicht dadurch, dass du eine neue Wohnung hast oder deine Vermieterin deine Hund hasst.

    Gruß
    H H

  • Danke dass es immer solche leute wie sie gibt.
    Wirklich eine große Hilfe.
    Da kommt man voller Hoffnung auf Hilfe in so ein forum und gerät an genau so eine Person wie sie es sind.
    Fünf Sterne für ihre Hilfe.
    Sie sind mein Held des Tages.
    Braucht man nicht mehr zu sagen.
    Eine normale antwort hätte dass auch getan aber nein man muss immer so beginnen.
    Die frage war auf ihre umbau arbeiten bezogen weniger auf die Frist...

  • Hallo,

    Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren, selbst wenn das Angela Merkel persönlich wäre. Die vertragliche Kündigungsfrist ist immer bindend.
    Wenn der Vermieter tatsächlich erst die Wohnung renovieren will, habt Ihr erst recht keine Chance. Warum sollte sie einen Nachmieter akzeptieren, wenn sie renovieren will?

    Zitat

    Meine Vermieter wohnen neben an und haben uns seit dem wir einen Chihuahua haben auf dem kicker.
    Im Mietvertrag stand nichts dass wir keinen haben dürften.

    Oha! Vorsicht! Nur weil im Mietvertrag nichts von Hundehaltung steht, heißt das längst nicht, dass Ihr auch einen Hund halten dürft. Die Hundehaltung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig!
    Ich hoffe, Ihr habt Euch bei dem neuen Vermieter eine Genehmigung geholt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ok danke für die antwort.
    Hab was über ne nachmieterklausel gelesen. In meinem vertrag leider nicht vorhanden.
    Egal dann wirds so sein und ich zahle den monat noch.
    Habe gelesen dass chihuahuas schon zu kleintieren gehören.
    ... anderes thema.
    Danke dir für deine hilfe.

  • O
    Habe gelesen dass chihuahuas schon zu kleintieren gehören.

    Nein, Kleintiere sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung solche, die in Käfigen/Aquarien gehalten werden können. Hunde und Katzen sind niemals Kleintiere, egal, wie groß sie sind.

    Habt Ihr dem neuen Vermieter die Hundehaltung verschwiegen, dann könnt Ihr Euch vermutlich bald wieder eine neue Wohnung suchen.

    Ansonsten kannst Du hier nachlesen:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorkshire.htm

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dass ist halt dass problem...
    Es steht überall etwas anderes.
    Ja mit den neuen vermieterin ist es im vorfeld abgeklärt.
    In meinem vertrag ist genau in dem kasten der mir ein verbot gibt einen hund zu halten kein haken drin.
    Mein obermieter hat auch einen hund.

  • Danke dass es immer solche leute wie sie gibt.
    Wirklich eine große Hilfe.
    Da kommt man voller Hoffnung auf Hilfe in so ein forum und gerät an genau so eine Person wie sie es sind.
    Fünf Sterne für ihre Hilfe.
    Sie sind mein Held des Tages.
    Braucht man nicht mehr zu sagen.
    .

    Bitte schön, das Lob wäre gar nicht erforderlich gewesen. Menschen, wir dir hilft man gerne.

    Gruß
    H H

    P.S. Es gibt keine blöden Fragen, es gibt nur blöde Leute.

  • Dass ist halt dass problem...
    Es steht überall etwas anderes.

    Kann schon sein, dass der eine oder andere "Experte" hier etwas anderes behauptet, allerdings ist die Rechtsprechung des BGH nun mal bindend.

    Zitat

    In meinem vertrag ist genau in dem kasten der mir ein verbot gibt einen hund zu halten kein haken drin.

    Die Tatsache, dass es kein Verbot gibt, heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass es erlaubt ist. Hier bedarf es zwingend der Genehmigung des Vermieters.

    Zitat

    Mein obermieter hat auch einen hund

    Das ist völlig "wurscht". Ein Recht des Obermieters muss nicht zwingend ein Recht für Dich sein. Hier könnte der Vermieter Dir beispielsweise die Hundehaltung untersagen, weil er nur einen Hund im Haus haben möchte.

    Zitat

    Ja mit den neuen vermieterin ist es im vorfeld abgeklärt.

    Ich hoffe schriftlich. Ansonsten gilt das oben gesagte, falls ihr irgendwann mal wieder umziehen wollt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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