In meinem Mietvertrag steht: "Die Schönheitsreparaturen sind überweise in folgenden Zeitabständen, gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses auszuführen". Dann sind die Fristen aufgeführt.
Es steht auch" Alle übrigen Schönheitsreparaturen sind alle fünf Jahre durchzuführen".
Unter der gleichen Nummer steht auch die Quotenregelung bei Auszug.
Haben den die obigen Regelungen nach heutiger Rechtsprechung noch Bestand?