Hallo,
Hauptmieter A hat eine Wohnung gemietet und über Untermietverträge, einzelne Zimmer an B, C und D vermietet.
Er wohnt selbst mit in der WG.
Die einzelnen Zimmer wurden unmöbliert vermietet.
Jetzt möchte A dem Mieter B das Zimmer kündigen.
Nun die Frage: Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Kündigungsfrist kann er dies tun? Muss hierfür ein Grund im Kündigungsschreiben genannt werden?
Im Mietvertrag steht: "Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften"
Kann auf das verkürzte Kündigungsrecht aus §549 Abs 2 Nr. 2 BGB zurückgegriffen werden, auch wenn das Zimmer unmöbliert vermietet wurde?
danke schon mal im voraus.