Welche Möglichkeiten bleiben A dann um zu kündigen? (Außer eines Aufhebungsvertrages)
Beiträge von mucmuc
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Jetzt doch noch eine Frage:
kann B nun argumentieren dass die Kündigung nach §573a BGB unwirksam ist da noch andere Leute die Wohnung mitbewohnen? -
hier würde ich mich für die Kündigungsfristen interessieren, weil ich nicht ganz verstehe wann nach 3 Monaten, 6 Monaten oder zum Monatsende gekündigt werden darf.
Und wenn ja, muss hier ein Grund angegeben werden?Danke schonmal für deine Bemühungen:)
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Aber es besteht doch ein anderes Mietrecht wenn der Vermieter(=Hauptmieter) selbst mit in der Wohnung wohnt, oder?
-> §573 BGB -
Hallo,
Hauptmieter A hat eine Wohnung gemietet und über Untermietverträge, einzelne Zimmer an B, C und D vermietet.
Er wohnt selbst mit in der WG.
Die einzelnen Zimmer wurden unmöbliert vermietet.Jetzt möchte A dem Mieter B das Zimmer kündigen.
Nun die Frage: Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Kündigungsfrist kann er dies tun? Muss hierfür ein Grund im Kündigungsschreiben genannt werden?Im Mietvertrag steht: "Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften"
Kann auf das verkürzte Kündigungsrecht aus §549 Abs 2 Nr. 2 BGB zurückgegriffen werden, auch wenn das Zimmer unmöbliert vermietet wurde?
danke schon mal im voraus.
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