sonnenschein112002:
"2. Kann er den Verteilerschlüssel einfach so ändern auch wenn im Mietvertrag zwar "lt. Betriebskostenverordnung" steht er aber jahrelang anders abgerechnet hat?"
- Es gibt kein Gewohnheitsrecht.
Hallo Berny,
das finde ich recht interessant, da der hiesige Mieterverein sich da intern uneins ist. Die Assesorin Z. besteht auf dem Gewohnheitsrecht und stillschweigende Anerkennung, der RA F. beruft sich auf den entsprechenden Paragraphen im Mietvertrag.
Wir haben nun darauf hingewiesen, sich erstmal intern abzusprechen, ansonsten gehen wir auch gerne an die Presse.