Wenn der Vermieter zur Renovierungsfinanzierung während der Mietdauer herangezogen wird, kann dieser auch bestimmen, in welcher Weise die Renovierung stattfindet bzw welche Farbgestaltung vorgenommen wird.
Zudem kann er die Kosten auf die Miete als Modernisierung aufschlagen.
Beiträge von sober
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Guten Abend,
Einverständnis des Eigentümers, dann entsprechende Kostenvoranschläge und mit Sicherheit eine finanzielle Eigenbeteiligung.
Das war die absolute Kurzversion. Rechtliche Dinge und weitere Voraussetzung sollten definitiv die Profis hier beantworten.
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Hallo,
hierzu aus dem Netz:
ZitatDie Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Geht ein Kühlschrank kaputt und das nicht durch eine vertragswidrige Nutzung, muss auch der Vermieter nach § 602 BGB die Kosten der Reparatur bzw. des Austauschs tragen. Jedenfalls dann, wenn eine Küche mit Elektrogeräten vermietet wurd
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Milas,
verfügt das Haus über einen zentralen Warmwasserspeicher?
Falls ja, wird das Wasser zentral auf Temperatur gehalten und ist mit einer Zeitschaltuhr verbunden. Diese kann im Auftrag des Vermieters anders eingestellt werden. Allerdings sollte den Mietern dann bewusst sein, dass sich die Heizkosten erhöhen werden, je länger die Zeiten sind, in denen das Wasser erwärmt werden muss. -
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Stellen die beiden Häuser eine Wirtschaftseinheit dar und werden in einigen Punkten (z.B. Versicherung) gemeinsam abgerechnet?
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Vielen lieben Dank dir

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Hallo Syker,
und nach wieviel Jahren gilt ein VS als vereinbart?
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Hallo zusammen,
Das sehe ich weiterhin anders,
es gilt immer der vereinbarte VS.Im vorliegenden Fall wurde gerichtlich ein anderer VS zwischen dem VM und einem M vereinbart.
Dies ändert den VS der übrigen Parteien nicht.Des weiteren braucht eine BK-Abrechnung nicht gerecht sein,
sondern richtig!VG Syker
Hallo Syker,
und nach wieviel Jahren gilt ein VS als vereinbart?
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Hallo,
ist der Fleck denn noch feucht oder längst getrocknet?
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Vielen lieben Dank!
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Es wurde überhaupt nie ein Umlageschlüssel vereinbart.
Die Änderung erfolgte ob eines Urteils, erstritten durch eine Mietpartei. Da sämtliche Mietvertrage denselben Passus aufweisen, wurden alle Abrechnungen auf Wohnfläche umgestellt.
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Vielen Dank Mainschwimmer. Problem bei dieser Angelegenheit ist, dass es sich bei beiden Mietparteien um Bestandsmieter handelt.Gerade diejenigen, die bereits länger im Hause ansässig sind, haben vor Gericht die Umlage nach Mietvertrag erstritten.
Die Mutter, später in denselben Komplex eingezogen, weigert sich, die Umlage nach Wohnfläche zu zahlen, da sie 3 Jahre nach Personen abgerechnet wurde.
Heizkosten werden nach Vebrauch berechnet, wie in der HKV gefordert, Wasserzähler gibt es allerdings nicht. Zudem wurden der Allgemeinstrom und die Müllentsorgung bisher nach Personenzahl vorgenommen.
Nun beruft sich die Anwältin der neueren Mietpartei auf die stille Vertragsänderung durch Gewohnheit.
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Liebes Forum,
von Seiten des Mieterbundes bin ich mit unterschiedlichen Aussagen konfrontiert. Die eine Meinung besagt, dass, wenn länger ein bestimmter Umlageschlüssel angewendet wurde, dies den Mietvertrag stillschweigend verändert und der Vermieter weiterhin die Abrechnung nach (hier) Personen für verbrauchsabhängige Posten vornehmen muss.
Die andere Meinung, die auch vor Gericht gegangen ist, besagt, dass man sich nach dem Mietvertrag richten muss, in dem aufgeführt wird, dass, wenn keinerlei Umlageschlüssel festgelegt wird, die Umlage nach Wohnfläche zu erfolgen hat.
Beide Aussagen beziehen sich auf Mieter in demselben Mietobjekt. Wie hat die Abrechnung nun zu erfolgen?
Für jeden Mieter anders oder zählt der Passus im Mietvertrag?Vielen Dank für Eure Hilfe.
sober
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Welcher Stichtag ist auf den Verteilern denn angegeben?
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Auch wenn bislang die Grundsteuer nicht erhoben wurde, wenn der Mietvertrag die Umlage hergibt, kann der Vermieter sie in der aktuellen Abrechnung berücksichtigen, allerdings nicht für abgelaufene Abrechnungsjahre.
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