Schönheitsreparatur ist aber keine Kleinreparaturklausel.
Beiträge von sober
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Nee, gar keine.
Es sei denn, er bestellt einfach einen Handwerker, ohne den Vermieter zuvor aufgefordert zu haben, einen Mangel zu beseitigen. -
WBS werden auf den Namen des Mieters, der die Wohnung bezieht ausgeschrieben. Dieser wurde vorab seitens des Bürgeramtes auf seine finanziellen Mitte überprüft. Du selbst hast für die Wohnung keinen auf dich ausgestellten WBS. Hier fängt es bereits an.
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Wie gesagt. In meiner alten Wohnung ist 7 jahre lang alles so geblieben. Immer Rückzahlungen erhalten.
Aber gut. Würde ich dann auch so machen. Besser mehr einzahlen, anstatt hinterher dicke Nachzahlung.Es erhöhen sich aber Kosten auch gerne mal. Gerade im Moment in vielen Kommunen der Hebesatz der Grundsteuer. Auch Versicherungen, Kanal- und Entsorgungskosten steigen immer wieder mal.
Ich würde die erste Abrechnung abwarten und dann entscheiden. -
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Hallo,jein, denn vllt hat der Vermieter nie abgerechnet obwohl er es hätte müssen und es wurde nie Einspruch seitens der Mietern erhoben bzw. eine Abrechnung eingefordert.
Wie viele Parteien leben im Haus? Unter allgemeinen Bedingungen müssen Heizkosten nämlich abgerechnet und dürfen nicht pauschal erhoben werden.
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Hast du die Kaution denn selbst getragen? Oder dem JC bereits in Raten zurückgezahlt?
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Liegt die Wanne direkt hinter der Küchenwand?
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Kommt vllt auch auf den Untergrund an. Bei mir kommt die Rauhfaser nach dreimaligem Streichen von der Wand.
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Entschuldigt bitte meine Unkenntnis- ist bei einem Kurzschluss gleich die komplette Dose hinüber? Bislang flog bei mir bei solchen Vorkommnissen immer nur die Sicherung.
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Juristisch wirst du da wenig Chancen haben. Ein Attest das dir ermöglicht fristlos eine Wohnung zu kündigen und auch noch in eine andere, für dich passende, einzuziehen, kenne ich nicht? Wie soll das aussehen?
Du kannst nur auf die Kulanz des Vermieters setzen, das würde ich aber mal vorher mit ihm besprechen. Ob da einer mit einem Attest wedelt oder nicht, würde mich jedenfalls erst mal wenig interessieren.Das Attest nicht für den Vermieter, sondern für das JobCenter, damit dies einen weiteren Umzug finanziert.
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Quatsch, solch ein Attest ist für die Rundablage. Grundsätzlich müssen die Dinge, die die Gesundheit betreffen von einem Amtsarzt (Gesundheitsamt) attestiert werden. Mein Hausarzt stellt mir jedes Attest aus, das ich ihm diktiere. Und so wird es auch bei anderen Ärzten sein.
Dolle Wurst- und in einschlägigen Foren wird behauptet, Amtsärzte hätten nichts zu melden.
Kann man sich mal einigen?
Apropos, hat der @TE mal mit dem Vermieter gesprochen, ob man noch eine Kehrtwende machen kann?
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Daher schrieb ich "Ärztliches Attest".
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Zitat
Ich habe vorher gewusst dass die Gegend von Einbrechern bevorzugt wird?
EG Wohnungen sind grundsätzlich begünstigt ob der Einstiegshöhe.
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Hallo,
Umzug max. mit ärztlichem Attest möglich auf Kosten des JC. Erfolgsaussichten nicht abschätzbar.
Ob nicht offenbarte Einbrüche einen verdeckten Mangel darstellen, finde ich grad nicht im Netz.
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Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, gilt möglicherweise:
Zitat. Voraussetzungen für die Umlage der Nebenkosten nach Miteigentumsanteilen
Die Verwendung des Miteigentumsanteils als Umlageschlüssel setzt grundsätzlich voraus, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine Eigentumswohnungen handelt, die Parteien eine – mietvertragliche – Umlagevereinbarung schließen und die Besonderheiten bei den verbrauchsabhängigen Nebenkosten beachten.
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Einschlägige H4-Foren geben ja entsprechend die Richtung vor.
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Bei unseren Stadtwerken, und die haben den Wartungsauftrag für die Häuser, in denen ich eine Wohnung anmiete, zahlen wir jährlich € 121.
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Unfug. Die Kosten sind keine Modernisierung und auch nicht umlegbar. Bei der Farbecht ist er hingegen genauso frei/ unfrei wie der Mieter bei Rueckgabe. Alle hellen neutralen Farben sind okay, dunkle hingegen eine Beschädigung.
Und wann genau MUSS ein Vermieter auf eigene Kosten während der Mietdauer renovieren?
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