Mietverträgen Durchstreichen von Kleinreparaturen!

  • Was wäre wen der Vermieter X im Mietvertrag die Zeile mit Kleinreparaturen durchstreicht. Wie beispielsweise diese Bild hier.

    Wäre das Eigentor des Vermieters?

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    2 Mal editiert, zuletzt von Laus (8. Oktober 2016 um 21:20)

  • In der Regel gibt es 2 Exemplare vom Original. Wenn in dem einen Exemplar Streichungen vorhanden sind und im anderen keine, gilt natürlich das ohne Streichungen.
    Wenn in beiden Exemplaren die gleichen Streichungen vorhanden sind , dann gelten diese auch.

  • Nee, gar keine.
    Es sei denn, er bestellt einfach einen Handwerker, ohne den Vermieter zuvor aufgefordert zu haben, einen Mangel zu beseitigen.


    Auch meine Meinung.
    Und, Laus, ein Gruss an die Helferlein hier wäre auch nicht übel...:rolleyes:

  • Nee, gar keine.
    Es sei denn, er bestellt einfach einen Handwerker, ohne den Vermieter zuvor aufgefordert zu haben, einen Mangel zu beseitigen.

    Begründung wäre auch interessant!!

  • Begründung wäre auch interessant!!

    Hallo Laus,

    deine Frage ist eigentlich sehr einfach zu beantworten. Ich glaube aber nicht, dass irgendjemand im Forum Lust hat dir zu helfen.

    Unfreundlich gefragt und dann noch fordernd werden. Geh zu einem Anwalt und lass dich dort kostenpflichtig beraten.

    Gruß
    H H

  • Das lass dir gegen entsprechendes Honorar von einem Anwalt erkären. Unhöfliche Typen können wir nicht ab.

    Unhöfliche Typen!! Habe ich was verpasst?

  • Was wäre wen der Vermieter X im Mietvertrag die Zeile mit Kleinreparaturen durchstreicht. Wie beispielsweise diese Bild hier.

    Wäre das Eigentor des Vermieters?

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    Ich als Vermieter würde sagen das der Mieter die beiden Klauseln nachträglich gestrichen hat.

    Begründung?

    Es fehlt meine Unterschrift daneben/darunter.

  • Ich als Vermieter würde sagen das der Mieter die beiden Klauseln nachträglich gestrichen hat.

    Begründung?

    Es fehlt meine Unterschrift daneben/darunter.

    Was wen in beiden Verträgen, also in das Original und Kopie durchgestrichen ist?

  • Was wen in beiden Verträgen, also in das Original und Kopie durchgestrichen ist?

    Auch dann würde ich als Vermieter behaupten das der Mieter das gemacht hat.

  • Und der Richter würde den Mieter glauben?

    Kommt drauf an wie der Richter gelaunt ist und/oder ob der Mieter nachweisen kann das der Vermieter die Klauseln durchgestrichen hat.

  • Kommt drauf an wie der Richter gelaunt ist und/oder ob der Mieter nachweisen kann das der Vermieter die Klauseln durchgestrichen hat.

    Das heißt Vertragspunkte durchstreichen bringt am ende nichts?

  • Wen es falsch angekommen ist, sage ich mal Sorry.


    Um an meine (VM) Exemplare der Mietverträge heran zu kommen, müssten meine Mieter 55km fahren und einbrechen...:mad:
    Bei Änderungen in MVn wären selbstverständlich Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien erforderlich.:)

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (9. Oktober 2016 um 17:35)

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