Muss Vermieter Neumieter vorher über Einbrüche informieren?

  • Hallo, ich habe zum 01.10. eine Erdgeschoss-Wohnung angemietet. Nun erzählte mir eine wahrscheinlich zukünftige Nachbarin gestern, dass in dem Haus mehrfach eingebrochen wurde, bei ihr sogar während sie selber in der Wohnung war!

    Auch an der Balkontür meiner baldigen Wohnung habe es einen Einbruchsversuch gegeben. Da ich seit 20 Jahren an Angstzuständen und Panikattacken leide, ist das für mich eine absolute Katastrophe. Ich kann also solche Informationen nicht rational angehen und mir z.b. sagen: "Ok, aber kann sein das da die nächsten 20 Jahre nichts passiert!"

    Mir hatte auch niemand was davon gesagt, also die Vormieterin nicht als auch der Vermieter nicht!

    Ich möchte da natürlich jetzt nicht mehr einziehen, würde dort wieder psychisch krank. Hätte der Vermieter mich informieren müssen? Was kann man da evtl. machen???
    Danke Gruss Werner

    Einmal editiert, zuletzt von Werner (16. September 2016 um 13:58)

  • Nein! Das nennt sich Lebensrisiko. Und wer so naiv ist und eine Erdgeschosswohnung anmietet, der muss zusehen wie er mit seinen Ängsten fertig wird. Machen? Wenn es ein unbefristeter Mietvertrag ist, sofort beweisbar zum 31.12.2016 kündigen.

  • Hallo Werner,
    Du bist aber "lustich"...

    Wenn Dir der Vermieter mietvertraglich garantiert, dass dort nicht eingebrochen wird, kannste ja ruhig schlafen. Wenn das Gegenteil Dich aber so psychich belastet, würde ich sofort zum nächstmöglichen Termin kündigen.

    In unserer EG-Wohnung ist bspw. die Eingangstür ausgerüstet mit Sicherheitsbeschlägen und dazu passenden verstärkten Winkelschliessblechen mit Spezialbolzen, die Balkontür wurde von mir persänlich umgerüstet auf Pilzkopfverriegelungen.

  • Nein! Das nennt sich Lebensrisiko. Und wer so naiv ist und eine Erdgeschosswohnung anmietet, der muss zusehen wie er mit seinen Ängsten fertig wird. Machen? Wenn es ein unbefristeter Mietvertrag ist, sofort beweisbar zum 31.12.2016 kündigen.

    Das war keine Naivität, sondern hatte gesundheitliche Gründe!

    Hallo Werner,
    Du bist aber "lustich"...

    Wenn Dir der Vermieter mietvertraglich garantiert, dass dort nicht eingebrochen wird, kannste ja ruhig schlafen. Wenn das Gegenteil Dich aber so psychich belastet, würde ich sofort zum nächstmöglichen Termin kündigen.

    In unserer EG-Wohnung ist bspw. die Eingangstür ausgerüstet mit Sicherheitsbeschlägen und dazu passenden verstärkten Winkelschliessblechen mit Spezialbolzen, die Balkontür wurde von mir persänlich umgerüstet auf Pilzkopfverriegelungen.

    Pilzkopfverriegelung haben die als Standart an Fenstern und Balkontür!

    Es geht nicht so sehr um eine Einbruchswahrscheinlichkeit, sondern um meine psychische Erkrankung die alleine durch diese Information sozusagen wieder ausgebrochen ist. Da ich ALG II bin, kann ich nicht einfach kündigen und erneut umziehen ....

    Einmal editiert, zuletzt von Werner (16. September 2016 um 15:52)

  • Das war keine Naivität, sondern hatte gesundheitliche Gründe!


    Pilzkopfverriegelung haben die als Standart an Fenstern und Balkontür!

    Es geht nicht so sehr um eine Einbruchswahrscheinlichkeit, sondern um meine psychische Erkrankung die alleine durch diese Information sozusagen wieder ausgebrochen ist. Da ich ALG II bin, kann ich nicht einfach kündigen und erneut umziehen ....

    Bist du berechtigt Verträge einzugehen, oder stehst du unter Betreuung? Solange du Verträge rechtsverbindlich unterschreiben darfst, mußt du dich auch an diese halten.
    Wie gesagt, fristgerecht kündigen und eine andere Wohnung suchen. Fragt sich nur was für eine da überhaupt in Frage kommt?

  • Recht seltsam! Niemand kann Ihnen eine Lebensgarantie geben. Auch wenn Sie Hartz IV sind möchten Sie nun auch noch rundum Polizeischutz.
    Wie das bei bei den vielen Millionen Einwohnern gehen soll ist mir spanisch.

  • Das war keine Naivität, sondern hatte gesundheitliche Gründe!

    Okay, dann muss ich mich korrigieren. Dann war das nämlich nicht Naivität sondern Blödheit hoch³. Als Beispiel: Ich trage seit 10 Jahren einen Herzschrittmacher und weiß, dass ich mich vor großen Lausprechern und anderen Strahlenquellen in Acht nehmen muss. Auch bei Arbeiten am Stromnetz schalte ich seit der Zeit den Stromkreis aus, weil diese 220 Volt meinen Schrittmacher ausschalten.

    Du hast doch schon vor Anmietung von deinen psychischen Problemen gewusst, darum kann man da eventuell und garnichts machen.

    Und jetzt sollte hier der Thread zu Ende sein, denn weltbewegendes Neues wird nicht mehr zu lesen sein.

  • Hallo,

    Umzug max. mit ärztlichem Attest möglich auf Kosten des JC. Erfolgsaussichten nicht abschätzbar.

    Ob nicht offenbarte Einbrüche einen verdeckten Mangel darstellen, finde ich grad nicht im Netz.

  • Fragt sich nur, was der TE will. Will er den Umzug vom Vermieter bezahlt bekommen? Oder sucht er eine Ausrede, um dem Steuerzahler einen weiteren Umzug zuzumuten?

    Fakt ist: für seine Probleme kann keiner was, wenn er mit normalem Lebensrisiko nicht umgehen kann, sollte er sich in eine
    *hust* "geschützte" Umgebung begeben.

    Ich würde dem Steuerzahler sogar einen Umzug ersparen, denn die neue Mietwohnung ist von dem gleichen Vermieter wie die jetzt gekündgte. Der Vemieter müsste also nur eine Rücknahme der Kündigung und eine Rücknahme des neuen Vertrages akzeptieren. Dann würde ich einfach hier im 4. OG bleiben, und der Vermieter hat eben die andere Wohnung frei statt dieser hier. Kommt für die so gesehen auf das Gleiche heraus!

    Damit wäre ein Umzug nicht fällig, und die Kosten würden gespart.

    Ich wollte zwar hier heraus, aber ich ziehe nach dieser Information und den damit verbundenen Ängsten (ärztlich anerkannter Phobiker) diese alte Wohnung hier vor

  • Okay, dann muss ich mich korrigieren. Dann war das nämlich nicht Naivität sondern Blödheit hoch³. Als Beispiel: Ich trage seit 10 Jahren einen Herzschrittmacher und weiß, dass ich mich vor großen Lausprechern und anderen Strahlenquellen in Acht nehmen muss. Auch bei Arbeiten am Stromnetz schalte ich seit der Zeit den Stromkreis aus, weil diese 220 Volt meinen Schrittmacher ausschalten.

    Du hast doch schon vor Anmietung von deinen psychischen Problemen gewusst, darum kann man da eventuell und garnichts machen.

    Und jetzt sollte hier der Thread zu Ende sein, denn weltbewegendes Neues wird nicht mehr zu lesen sein.

    Ich habe vorher gewusst dass die Gegend von Einbrechern bevorzugt wird? Darüber hätte mich der Vermieter oder der Vormieter aufklären müssen, dann hätte ich das Problem jetzt nicht!

  • Hallo,

    Umzug max. mit ärztlichem Attest möglich auf Kosten des JC. Erfolgsaussichten nicht abschätzbar.

    Ob nicht offenbarte Einbrüche einen verdeckten Mangel darstellen, finde ich grad nicht im Netz.

    Verstehen Sie doch: Ich bin Phobiker!

    Die Nachbarin dort hat die Einbrüche "normal" verarbeitet, ist da wohnen geblieben, hat Fenstergriffe mit Schlössern eingebaut usw. Ich reagiere aber auf solche Informationen nicht normal, sondern krankhaft. Das bedeutet für mich Panikattacken in der Wohnung, evtl. schlaflose Nächte usw. Hätte die Nachbarin mir diese Informationen verheimlicht, hätte ich nun keine Probleme! Ich würde dann über die EG-Wohnung normal denken!

    Jetzt ist diese Wohnung für mich eine Gefahrenquelle, unabhängig von einer realen Wahrscheinlichkeit eines weiteren Einbruches. Intellektuell ist mir auch klar das die nächsten 20 Jahre kein Einbruch kommen könnte, aufgrund meiner Phobie rechne ich aber nun städnig damit und werde krank werden.

  • Daher schrieb ich "Ärztliches Attest".


    Quatsch, solch ein Attest ist für die Rundablage. Grundsätzlich müssen die Dinge, die die Gesundheit betreffen von einem Amtsarzt (Gesundheitsamt) attestiert werden. Mein Hausarzt stellt mir jedes Attest aus, das ich ihm diktiere. Und so wird es auch bei anderen Ärzten sein.

  • EG Wohnungen sind grundsätzlich begünstigt ob der Einstiegshöhe.

    Das versteht sich von selber, nur es gibt z.b. Fälle wo Mieter, bei denen eingebrochen wurde aus ärztlicher Sicht umziehen durften. Da ich anerkannter Phobiker bin, und die Wohnung gebranntmarkt ist müsste ich doch Erfolg haben wenn ich um Rücknahme bitte?

    Quatsch, solch ein Attest ist für die Rundablage. Grundsätzlich müssen die Dinge, die die Gesundheit betreffen von einem Amtsarzt (Gesundheitsamt) attestiert werden. Mein Hausarzt stellt mir jedes Attest aus, das ich ihm diktiere. Und so wird es auch bei anderen Ärzten sein.

    Das würde ich nicht sagen, es kommt auch auf die Lulanz des Vermieters an!

  • Quatsch, solch ein Attest ist für die Rundablage. Grundsätzlich müssen die Dinge, die die Gesundheit betreffen von einem Amtsarzt (Gesundheitsamt) attestiert werden. Mein Hausarzt stellt mir jedes Attest aus, das ich ihm diktiere. Und so wird es auch bei anderen Ärzten sein.

    Dolle Wurst- und in einschlägigen Foren wird behauptet, Amtsärzte hätten nichts zu melden.

    Kann man sich mal einigen?

    Apropos, hat der @TE mal mit dem Vermieter gesprochen, ob man noch eine Kehrtwende machen kann?

  • Das versteht sich von selber, nur es gibt z.b. Fälle wo Mieter, bei denen eingebrochen wurde aus ärztlicher Sicht umziehen durften. Da ich anerkannter Phobiker bin, und die Wohnung gebranntmarkt ist müsste ich doch Erfolg haben wenn ich um Rücknahme bitte?


    Juristisch wirst du da wenig Chancen haben. Ein Attest das dir ermöglicht fristlos eine Wohnung zu kündigen und auch noch in eine andere, für dich passende, einzuziehen, kenne ich nicht? Wie soll das aussehen?
    Du kannst nur auf die Kulanz des Vermieters setzen, das würde ich aber mal vorher mit ihm besprechen. Ob da einer mit einem Attest wedelt oder nicht, würde mich jedenfalls erst mal wenig interessieren.

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