Hauen einem das die Mietervereine nicht um die Ohren?
Beiträge von sober
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Hallo zusammen,
es muss eine Abrechnung für ein Objekt erstellt werden, das Wohnungen teilweise mit wasserzählern ausgestattet hat und teilweise noch nicht.
Mir ist bekannt, dass es ein Urteil aus dem Jahr 2008 gibt, das besagt, ein Vermieter kann so lange nach m² Wohnfläche abrechnen, bis sämtliche Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind.
Hier stellt sich allerdings die Frage, wie man abrechnen muss, wenn die Zähler nicht während der Mietdauer, sondern immer erst vor Neuvermietung eingebaut wurden? Im Mietvertrag ist klar geregelt, dass bei Vorhandensein von Zählern nach Verbrauch abgerechnet werden muss.
Weiß hier jemand Rat, welche gesetzliche Regelung vorrang hat?
Vielen Dank.
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Eine Vorauszahlung ist nach einer NK-Abrechnung von VM wie auch M anzugleichen."
Nun, ich hab nach einer höheren Nachzahlung eigenständig die NK erhöht, um die erhöhten Kosten übr das Jahr aufzuteilen. Habe dies natürlich dem Vermieter mitgeteilt.
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Gesamtkosten 169,2 €
Hat dein Vermieter einen separaten Grundsteuerbescheid für deine Wohnung?
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Das Grundstück hilft nicht, die Gesamt-Quadratmeter des Gebäudes wären interessant. So käme ich nämlich auf mehr als deine angebenen Kosten.
Grundsteuer / Gesamtfläche * deine Wohnfläche
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Da steht aber doch " im Allgemeinen" und "bei Bedarf"
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HIERein Link zur Stadtentwicklung Berlin mit entsprechender Abfragemaske.
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Einmal monatlich ist doch wahrlich moderat. Man muss nicht vom Boden essen können, aber Böden und Geländer sollten weder klebrig sein noch voller Flecken, Dreck oder Staub. Zumindest dann, wenn frisch gereinigt wurde.
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Entschuldigt bitte die Frage, aber warum kostet der Gelbe Sack bei euch noch Gebühren? Die sind doch beim Erwerb durch Waren den Grünen Punkt schon abgegolten?!
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Wann hätte denn die Reparatur der Anlage begonnen? Bereits zur Heizperiode?
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Vermutlich glaubt der Ableser schlicht nicht, dass ihr nichts verbraucht.
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Oder wird bei euch in der Betriebskostenabrechnung etwas personenbezogen umgelegt?
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Hast du denn keine Nummer einer verantwortlichen Person?
Oft werden Übergabe und Übernahme mit beiden Mietern gleichzeitig durcheführt und der Schlüssel somit praktisch weitergereicht. -
Dir steht die Wohnung erst zum 01.08. zu, davor hat noch die Vormieterin ein Recht auf die Schlüssel. Es sei denn, es wurde zuvor anders vereinbart.
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Haben in den entsprechenden Zeriträumen viele Wohnungen leergestanden, gab es viele Mieterwechsel?
Auch diese können einen Mehrverbrauch an Gas oder Öl für ein gesamtes Haus nach sich ziehen. -
Hallo,
die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Betriebskosten.
Entscheidend ist, was in deinem Mietvertrag dazu vermerkt wurde. Verweist er auf § 2 der Betriebsksoetnverordnung, darf der Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen, auch wenn er es in der Abrechnung zuvor nicht getan hat. -
Steht auf den Zähler nicht vllt die einbauende Firna?
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"Es gibt viele sehr hilfreiche Ordnungsgewohnheiten. Die wichtigsten, mit denen Sie auch gleich konkret anfangen können, sind:
Benutztes sofort nach Gebrauch an den Stamm-Platz zurück
KEINE ZWISCHENABLAGE!!! (leg ich mal eben hier hin, räume ich später weg…)
Müll sofort in den Mülleimer (nicht erst die Bananenschale aus Unachtsamkeit auf der Fensterbank zwischenlagern…)
Den Arbeitsplatz immer aufgeräumt verlassen
Die 20-Sekunden-Handgriffe (im Vorbeigehen immer mal etwas mitnehmen oder aufräumen, wenn es weniger als 20 sek dauert)
Der Streunerrundgang (strukturiert Aufräumen in 10 Minuten, wie es geht, lesen Sie hier)"
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Wenn eine Trinkwasseruntersuchung stattfand, wird es sich wohl um eine Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern in einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitest entfernten Entnahmestelle handeln.
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Wenn es allein darum geht, Wasser aufzufüllen, so habe ich das bislang immer selbst gemacht. Habt ihr keinen passenden Schlauch dafür in der Wohnung?
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