Grunsteuer in Nebenkosten

  • Hallo,

    ich habe letztes Jahr (für 2015) eine Nebenkostennachzahlung von knapp 60 € gehabt. Dieses Jahr (für 2016) habe ich ca. 290 €, wobei die Grundsteuer in Höhe von ca. 206 € hinzukam.

    Kann man das einfach so auf den Mieter abwälzen? Wenn das so einfach ist, wieso habe ich dann keine im vorherigen Jahr gezahlt?


    Vielen Dank schonmal und viele Grüße

    Lespaul

  • Hallo,

    die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Betriebskosten.
    Entscheidend ist, was in deinem Mietvertrag dazu vermerkt wurde. Verweist er auf § 2 der Betriebsksoetnverordnung, darf der Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen, auch wenn er es in der Abrechnung zuvor nicht getan hat.

  • Zitat

    Kann man das einfach so auf den Mieter abwälzen?

    Wenn vertraglich vereinbart ja. Denn die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Betriebskosten.

    Zitat

    Wenn das so einfach ist, wieso habe ich dann keine im vorherigen Jahr gezahlt?

    Weil der Vermieter vergessen hat sie umzulegen?

  • Verweist er auf § 2 der Betriebsksoetnverordnung,

    Laut neuester BGH-Rechtsprechnung reicht allein die Nennung des Begriffes Betriebskosten aus.

  • Laut neuester BGH-Rechtsprechnung reicht allein die Nennung des Begriffes Betriebskosten aus.


    So isses:D - Meine beiden Vorproster haben recht.

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