Ich wollte mich auch hier nochmal für die netten und kompetenten Kommentare bedanken.
Beiträge von Hilfe 2014
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Vielen Dank für die kompetenten Antworten und die freundliche Aufnahme. Vielleicht ist der eine oder andere mal in einem Forum, in dem ich Fachmann bin, dann werde ich mich gern revanchieren.
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3-4 Monate....wovor hast Du denn Sorge....schau Dich doch schon einmal nach einer anderen Wohnung um....
Eine adäquate Wohnung zu finden ist auf Grund verschiedener Faktoren nicht ganz einfach und vor allen Dingen nicht sehr schnell realisierbar, daher ist speziell der der Faktor Zeit in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Selbstverständlich schaue ich mich bereits nach Alternativen um.
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Ich wohne zur Miete und erwarte in naher Zukunft die Kündigung. Ein Bauträger interessiert sich für das Grundstück. Soweit ich weiß kann ein neuer Eigentümer erst nach Grundbucheintrag eine Kündigung aussprechen. (Haus ist vermutlich noch nicht verkauft) Gibt es einen Richtwert wie lange eine Eintragung ins Grundbuch ungefähr dauert, oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich ? Der Bauträger, der an dem haus interessiert ist, hat sicher sehr gute Kontakte, kann das den Eintrag beschleunigen ?
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Stimmt, das mit dem Grundbucheintrag hattest du bereits erklärt, allerdings bleibt die Frage, wie lange so ein Grundbucheintrag nach dem Kauf erfolgt. Gibt es da eine einen Richtwert, oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich
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Soweit ich weiß, ist das Haus noch nicht verkauft. Ab wann kann der neue Eigentümer mir kündigen. Ich habe gehört, daß es erst nach dem Eintrag ins Grundbuch möglich ist und nicht bereits direkt nach dem Kauf. Ist das richtig ?
Der Eintrag ins Grundbuch dauert z.T. mehrere Monate, wobei der Bauträger hier in der Stadt sicher beste Beziehungen hat, was das Ganze sehr beschleunigen könnte. -
Das Haus ist in einem guten Zustand und die Wohnung im Obergeschoß ließe sich sicher umgehend vermieten. Die Eigentümerin ist eine ältere Dame, die einfach mit dem Haus nichts mehr zu tun haben will und es den Erben schenken will (bzw. den Erlös aus dem Verkauf).
Das Grundstück mit 1000 qm liegt sehr gut und ist daher für den Bauträger sehr lukrativ. Er beabsichtigt drei Häuser mit jeweils mehreren Wohneinheiten dort zu errichten. -
Ich will ja gar keinen Ärger machen, aber ich brauche einfach die Gewissheit, ob ein triftiger Kündigungsgrund besteht, d.h. ist es rechtens, wenn ein Bauträger das Haus kauft, mich nach 9 Monaten vor die Tür setzt um als reines Renditeobjekt hier ein paar neue Häuser zu bauen und sie gewinnbringend zu verkaufen oder zu vermieten. Einige sagen hier das es so ist, andere sagen, daß wäre kein trifftiger Kündigungsgrund. Da ich leider nur sehr wenig Ahnung von dieser Materie habe, kann ich einfach nicht beurteilen wer recht hat, aber genau das muß ich heraus bekommen.
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Schon mal vielen Dank für die interessanten Antworten. Offensichtlich werde ich nicht umhin kommen einen Anwalt zu konsultieren. Weiß zufällig jemand wie teuer so eine Beratung ist und gibt es da vielleicht kostengünstigere Alternativen wie z.B. Verbraucherberatung etc.
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Mißverständnis, im Aufhebungsvertrag wird mir der 31.10.2015 angeboten und das mehr als 9 Monate. Sonstige Zuwendungen werden nicht in Aussicht gestellt.
Wie kommst du denn darauf? Glaubst du denn, dass für dich ein anderes Mietrecht gilt?
Aber ein Aufhebungsvertrag, der nur das Ende der Mietzeit benennt ist kein solcher. Wenn du freiwillig vorher ausziehst, soll man dir den Auszug "versüßen". Davon schreibst du nichts.
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Ich bewohne seit 1996 eine Wohnung in einem zwei Parteienhaus, in der ich auch arbeite. Nun soll das Haus an einen Bauträger veräußert, anschließend abgerissen und mit neuen Häusern bebaut werden, also ein Renditeobjekt werden.
Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag und nun wurde mir am 7.11.2014 ein Auflösungsvertrag vorgelegt, nachdem ich zum 31.10.2015 die Wohnung verlassen soll und ich kann jeweils zum Monatsende selbst ausziehen, wenn ich etwas Passendes gefunden habe.
Sonst steht quasi nichts in dem Auflösungsvertrag. Ist es sinnvoll ihn zu unterzeichnen 8da ich mehr als die gesetzlichen 9 Monate hätte), oder hat die Sache einen Haken. Ich bin vollkommener Laie und kenne mich nur unzureichend im Mietrecht aus.
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