Beiträge von BHShuber

    Bitte schriebe was du denkst und meinst.
    Ich beschuldige Niemanden der Unehrlichkeit, vielleicht hat der Vermieter tatsächlich nicht gewusst, dass es hier Raucher gibt.
    Die Wohnung sinkt nach Zigaretten, und zwar sehr massiv.

    Ich suche kein Streit, weder rechtlich noch persönlich, mit Vermieter und bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
    Langsam habe ich auch das Gefühl, ich hätte hier nicht fragen sollen.

    Hallo,

    nein, du beschuldigst niemanden, das sind nur Mutmaßungen oder wie dürfen wir das verstehen, dass dem Vermieter hier arglistige Täuschung in den Raum gestellt wird?

    Scheinbar, wenn man sich im Netz ein wenig auskennt und ein wenig mit Suchfunktionen arbeitet, ist das dein Hobby, deine Raucherfeindlichkeit mitsamt Vermieteraversion in verschiedenen Foren auszuleben, mein Fazit, du hast zu viel Zeit!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Zitat

    muss aufgrund der aktuellen Gesetzeslage seit 01. Januar 2015

    Wenn überhaupt, kommt dieses Gesetz erst Mitte des Jahres 2015, somit hat sich deine komplette Frage bereits erledigt.

    Es sei denn und jetzt muss man ganz genau darauf achten, was hier im Exposé stand, Pflichtangaben: die Vermittlungsprovision muss angegeben sein und von wem die zu entrichten ist!

    Im Übrigen, ist man bereits durch Anfrage, Übersendung eines Exposé und Inanspruchnahme des Besichtigungstermines zum Auftraggeber geworden, wenn dann durch die Bemühung des Immobilienmaklers ein Mietvertrag zustande kommt, dann muss man auch die Courtage dafür zahlen!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    zu unterscheiden ist hier ganz klar die Regelung in der Form dass ausschließlich der Vermieter den Garten nutzt, es handelt sich hier nicht um gemeinschaftliche Grünflächen, somit ist die Umlage rechtlich äußerst fraglich!

    Wäre der Zugang, Übergang, Teilnutzung, möglich, wäre die Umlage unstrittig, doch ist es einzig der Vermieter der den Garten betritt so wie das geschildert ist.

    Gibt es eine Zuwegung zu z. B. Garagen oder Schuppen die, die Mieter nutzen?

    Wenn nicht ist in jedem Fall die Umlage strittig! Siehe hier:

    Die Kosten der Gartenpflege darf der Vermieter nur für den Teil des Gartens umlegen, der allen Mietern zugänglich ist. Nutzt der Vermieter einen Teil des Gartens ausschließlich selbst, muss er den entsprechenden Kostenanteil alleine tragen (AG Hamburg 49 C 1977/94 WM 95, 652).

    Gartenpflegekosten sind den Mietern nur insoweit anzulasten, als es die Pflege des sämtlichen Mietern zugänglichen Gartenbereichs mit Ausnahme des vermieterseits privat genutzten Gartens betrifft.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    man rufe einen Bodenlegebetrieb an und lässt sich die Möglichkeiten erklären, wenn das Parkett ist, geht da schon was mit abschleifen und versiegeln, die einfachste und kostengünstigste Variante.

    Leider geht die Beschädigung, bzw. Verfärbung über das übliche Maß der Nutzung hinaus, sodass der Vermieter in jedem Fall Anspruch darauf hat, den vorherigen Zustand wieder herzustellen.

    Gruß

    BHShuber

    Was soll ich machen? Ich mache mir auch ehrlich gesagt Sorgen, da es aus dem Umfeld meiner ehemaligen Vermieterin Gerüchte gibt, dass es bei ihr wirtschaftlich nicht so toll läuft (sie ist selbstständig). Daher mache ich mir eben schon Sorgen, ob "finanzielle Probleme" das eigentliche Problem ist, dass ich meine Kaution nicht zurückbekomme...

    Was würdet ihr mir raten?

    Hallo,

    nochmal schriftlich anmahnen und dann eine Klage auf Rückzahlung der Kaution beim zuständigen Amtsgericht anstreben oder von einem Anwalt einleiten lassen.

    Gruß

    BHShuber


    Kann mir jemand da irgendeinen Tipp geben, wie ich die Sache für mich noch etwas vereinfachen kann. Bzw ist eine so hohe Steigerung überhaupt gerechtfertigt?

    Bin für jeden Tipp dankbar

    Liebe grüße

    Hallo,

    ja noch ist das gerechtfertigt, bei Neuvermietung kann der Vermieter wenn nicht schon ein Erlass von Seiten der Kommune oder Stadt gegeben, die Miete frei hochsetzen.

    Aber, die Miete darf nicht im "auffälligen Missverhältnis" zur Leistung des Vermieters stehen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist dies bei Mieten der Fall, die um 50 % die ortsübliche Vergleichsmieten überschreiten!

    Das hilft dir aber jetzt nicht weiter, du musst so lange Zahlen bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

    Sprich doch mal mit der Vermieterin, ob Sie dich gegen Obulus in Höhe von ???? € vorzeitig aus der Vertrag lassen würde?

    Gruß

    BHSHuber

    Das Gericht hat nun entschieden das , wir das Haus räumen müssen. Da spricht ja nichts dagegen. Wenn die Tochter des Vermieters einziehen will, immerhin ist es ja sein Haus.
    Schön wäre es aber im Gegenzug , wenn man auch die Zeit bekäme , die man braucht um wieder etwas zu finden.
    Nun ging das ganze vor Gericht, und wir haben nun zeit bis Anfang März in Berufung zu gehn . und Zeitgleich kam schon ein Schreiben des Käger-Anwaltes, das Haus bis zum Ende Februar zu übergeben , da sonst die Räumung beantragt wird.

    Hallo,

    und? Wen bitte interessiert das?

    Sie haben bis März Zeit in Berufung zu gehen, wenn man das macht hat man sich zumindest bereits Zeit verschafft, oder?

    Was der gegnerische Anwalt hier blöckt interessiert niemanden.

    Zitat

    Es wird ein kleines Gewerbe im Haus mit betrieben. Das weis der Vermieter auch und war Anfangs auch genehmigt.
    Und es ist ein Psychisch labiles Kind in der Familie welches immer noch mit dem Tod seiner Großmutter zu kämpfen hat welches relativ Zeitgleich mit der Kündigung eintraf. Er ist mittlerweile soweit das er Anfing sich zu ritzen und wir nun auch Psychologische Hilfe angefordert haben.

    Na dann wenn das auch nachweisbar ist, bringen Sie das in der mündlichen Güteverhandlung vor oder lassen das einen Rechtsanwalt vorbringen, bis dahin vergehen sicherlich noch 2 Monate.

    Zitat

    Auf was muss ich mich Zeitlich und Finanziell einstellen wenn ich immer noch keine Neue bleibe gefunden habe, die es uns ermöglicht , a: Im Umkreis liegt wegen Beruflicher tätigkeit, b, Busverbindungen beinhaltet um den Schulbesuch in der jetzigen Schule zu gewährleisten damit der Sohn seinen Freundeskreis behalten kann den er im Moment sehr brauch, und c, die neue bleibe auch wieder einen Raum bietet in dem meine Frau Ihrer arbeit von zu Hause aus nachgehen kann ( Kosmetikbranche / Gewerblich) welches uns ein Zusätzliches Einkommen sichert.

    In dieser Situation, ja, sollte man das wirklich einen Juristen fragen!

    Zitat

    Oder gibt es Möglichkeiten und Begründungen die eine Räumung verhindern können bis wir eine neue bleibe gefunden haben.

    Gäbe es und gab es auch schon vorher, doch man verbringt lieber ein haufen Zeit im Internet und nutzloser Wohnungssuche als eben das richtige zu tun.

    Sie werden nicht ernsthaft glauben, dass Sie hier jetzt eine Anleitung dafür bekommen, Ihre bisherigen Versäumnisse aus der Welt zu schaffen.

    Gruß

    BHShuber

    Frage steht oben. Lesen und verstehen.:rolleyes:

    Dann hätte ich hier nicht fragen müssen und das Forum wäre Nutzlos.

    Hallo,

    bitte mal nachdenken, es steht doch nicht geschrieben, wenn man Angst hat dass das Fahrrad geklaut wird, dieses nicht in seinen eigenen Keller unterzustellen, oder?

    Lediglich sollen die Räder nicht wahllos im und um das Gebäude stehen, deshalb steht so eine Klausel im Mietvertrag.

    Wahnsinn, wenn denn mal alles so bitter Ernst genommen werden würde, insbesondere die Pflichten des Mieters, dann würde es auch mit dem Mietverhältnis klappen.

    Und nein, Sie können nicht verlangen, dass eine Türe eingebaut wird, hierfür gibt es geeignete Fahrradschlösser und eine Hausratversicherung mit Einschluss des Fahrraddiebstahls!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo
    ich habe eine Fristgerechte Kündigung bekommen (9 Monate), da das bewohnte kleine Haus abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden soll. Als Mieter habe ich grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Wie verhält es sich, wenn ich eine geeignete Wohnung innerhalb kürzester Zeit finde (z.B. 1 Monat) und zuschlagen "muss"? Muss ich dann mit einer 3 monatigen Frist kündigen oder kann aufgrund dieser besonderen Situation die Frist verkürzt sein? Ein gewisser Härtefall sollte schließlich anzunehmen sein.
    Ich bin auf Antworten und Erfahrungsberichte gespannt!

    Hallo,

    du meinst wohl eher eine Verwertungskündigung, oder?

    Verwertungsk

    Wenn das Gebäude abgerissen werden soll und dann ein neues gebaut ist das kein Eigenbedarf, ich zweifle wenn dem so ist die Kündigung als unrechtmäßig an.

    Gruß

    BHShuber


    Der $556(3)BGB sagt aber auch "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.".
    MfG Systec

    Hallo,

    dann, hat der Vermieter um seine Rechte zu wahren, dem Mieter mitzuteilen, dass es zu einer Verzögerung bei der Abrechnung und Zustellung kommen wird, die er nicht zu verschulden hat.

    So, nun wenn ich eine Rückzahlung erhalte, dann kann man es auf sich beruhen lassen, muss man nachzahlen, dann könnte man diese Nachzahlung verweigern.

    Gruß

    BHShuber


    (p.s.- mir geht es v.a. darum, habe in den letzen Jahren IMMER unzählige Dinge selbst auf meine Kosten repariert, sie zahlt nie was, immer unter Bezugnahme der Kleinreparaturklausel- jetzt reicht es mir nun wirklich mal, bezahle horrende Miete, da kann doch die Vermieterin einmal in 6 Jahren auch mal was zahlen)

    Hallo,

    genau das ist der falsche Weg, Emotionalität, auch wenn es schwierig ist, muss man ganz einfach außen vor lassen.

    Kein Schimmel sondern Stockflecken und die bekommt man sehr schnell los, Schimmelvernichter kaufen, Fliesen einsprühen, abwaschen und mit Fugenweiß wieder auffrischen und versiegeln.

    Eine Sache von 2 bis 3 Stunden und alles ist wieder ansehnlich und Stockfrei.

    Den Krieg mit der Vermieterin hebe man sich auf für wirklich ernste Angelegenheiten.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    das grenzt sehr stark an verbotener Eigenmacht.

    Wenn der Fahrradraum den Mietern zum Abstellen von Fahrrädern zur Verfügung gestellt wird, dies auch noch im Mietvertrag so geregelt, kann nicht einfach eine Räumung fremden Eigentums erfolgen.

    Zumal das Fahrrad wohl auch abgesperrt war und es durchaus sein kann, dass dieses entsorgt wurde.

    Leider kann dies aber nicht zweifelsfrei bewiesen werden, somit bleibt der Mieter wohl auf dem Verlusst des Fahrrades sitzen.

    Der Mieter müsste nun rechtssicher und zweifelsfrei beweisen, dass sein Fahrrad von der Verwaltung entsorgt wurde, der ledigliche schriftliche Hinweis auf eine Räumung des Fahrradkellers wird nicht ausreichend sein.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Forum,
    ich stehe seit längerer Zeit mit meinem Vermieter "auf Kriegsfuß:mad:". Nun ist im Badezimmer die Waschtisch-Armatur kaputt gegangen, ich habe den Vermieter um Reparatur bzw. Austausch gebeten, aber keine Reaktion erhalten.

    Frage:

    Kann ich selber einen Klempner beauftragen, die Armatur auszutauschen und meinem Vermieter die Reparaturkosten von der Miete abziehen?

    Hallo,

    man nehme seinen Mietvertrag in die Hand und lese unter Kleinreparaturklausel was da steht.

    Die Armatur steht im häufigen Zugriff des Mieters und könnte je nach vereinbartem Betrag der im Mietvertrag steht dem Mieter auch zur Last gelegt werden.

    Ungeklärte Selbstvornahmen von Mietabzügen kann sehr schnell ins Auge gehen, zumal das Verhältnis zum Vermieter ohnehin bereits zerrüttet ist.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    im Vorvertrag wurde akzeptiert die Kaution bei Mietbeginn, bzw. Vertragsbeginn zu zahlen, nur weil man jetzt hier mal was von Ratenzahlung gelesen hat möchte man auf sein Recht pochen?

    Das wird im Zweifelsfall ein Richter klären, es wird so aussehen, wenn Sie den Hauptvertrag nun ablehnen, kann der Vermieter von Ihnen Schadenersatz fordern, dem Vermieter wird der Richter erklären, dass seine Klausel zum Nachteil des Mieters ist und er sehr wohl in 3 Raten die Kaution tilgen kann.

    Bis dahin haben beide Parteien Geld und Nerven verschwendet, das kann man sich sparen, indem man jetzt die Kaution so zahlt wie vereinbart oder das Risiko eingeht, eine Klage zu führen.

    Verlierer werden Sie sein.

    Gruß

    BHShuber

    Danke schonmal für die Antwort.


    Muss dazu sagen, dass wir den Ofen unentgeltlich vom Vormieter übernommen haben. Lt. Vermieter wird der Ofen "aus Tradition von Mieter an Mieter weitergegeben".

    Hallo,

    genau hier ist die Krux, Sie haben den Ofen übernommen, somit auch die Verantwortung dafür, was für ein Aufwand.

    Wenn der neue Ofen keinen anderen Brennstoff als der alte verwendet und in etwa Baugleich ist, braucht es keine erneute Feuerstättenschau und auch keinen neuen Feuerstättenbescheid.

    Dann tauscht man den Ofen aus, den alten hebt man auf und stellt ihn bei Auszug wieder hin.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    werde demnächst ausziehen...jetzt folgendes: Ich lese immer wieder man muss als Mieter nicht immer streichen. Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, war die Wohnung frisch gestrichen, wobei die Küche der Vormieter gestrichen hat (sehr schlampig) und der Rest ein Maler (auch nicht besonders gut, aber OK).
    Nun habe ich im Mietvertrag diese Auflistung, dass Küche und Bad nach 5 Jahren getrichen werden müssen, alle anderen Räume bei längerer Mietzeit. Beim Bad sehe ich wenig Grund weshalb dieses gestrichen werden müsste. Bei den anderen Räumen, ausser der Küche vielleicht auch weniger, es gibt hier und da einen kleinen Fleck an der Wand und "dummerweise" haben meine Kinder in der Küche und an einer Säule im Wohnzimmer mit Holzstiften an die Wnad gemalt, denke das muss ich also streichen, aber wie sieht es im allgemeinen aus und muss ich nur die "beschädigten" Stellen ausbessern?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Gans

    Hallo,

    für die Zukunft, eine Wohnung ist so zurück zu geben, dass eine lückenlose Weitervermietung für den Vermieter möglich ist, wenn das heißt den Pinsel schwingen, dann ist das so.

    Es sei denn, es wäre vertraglich was anderes vereinbart und da unabhängig von irgendwelchen Fristen.

    Auf eigenes subjektives Empfinden wie jemand vorher gestrichen hat kommt es keinesfalls an.

    Dauerthema Auszug und Wohnung streichen, ich verstehe nicht warum das so schwer ist.

    Gruß

    BHShuber

    3) Laut dem Vermieter wurde wohl bereits in den Vorjahren bei den gleichen Mietparteien eine Schätzung vorgenommen. Nun habe ich gelesen, dass eine Kette von Schätzungen nicht erlaubt ist. Was ist da zu beachten?

    Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten

    Gabi

    Hallo,

    widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich und kommen Sie der Nachzahlungsforderung einfach nicht nach.

    Wenn Sie absolut Wert darauf legen eine korrekte Abrechnung zu bekommen, dann sollten Sie einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.

    Es ist nicht Sache des Mieters, nachzuforschen, wie die Abrechnung zu erstellen ist, dem Mieter steht eine ordnungsgemäße Abrechnung über Vorauszahlungen von Neben- Betriebs- und Heizkosten zu, er muss nicht selbst seine Zeit damit verbringen, die offensichtlichen Fehler des Vermieters hier zu erkunden und auszubügeln, deshalb hat man 2 Möglichkeiten:

    1
    Den Vermieter auf korrekte Abrechnung zu verklagen.

    2
    Mit den Vermieter eine einvernehmliche Übereinkunft ausarbeiten mit der Maßgabe, dass die Abrechnung im nächsten Abrechnungszeitraum korrekt sein muss, ansonsten sieht man sich gezwungen rechtlich eine korrekte Abrechnung durchzusetzen.

    Da der Vermieter ja schon einsichtig ist, sollte eine Übereinkunft nicht unmöglich sein.

    Gruß

    BHShuber

    Ja ich bin noch Mieter. Das klingt doch erstmal gut. Auf was müsste ich mich da berufen?

    Hallo,

    ein Vermieter ist nicht verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen, er könnte dafür einen angemessenen Betrag für die Erstellung und Übermittlung verlangen, ebenso, bzw. Konform einer Übermittlung von Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung.

    Gruß

    BHShuber

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