Streichen bei Auszug: ja oder nein?

  • Hallo,

    werde demnächst ausziehen...jetzt folgendes: Ich lese immer wieder man muss als Mieter nicht immer streichen. Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, war die Wohnung frisch gestrichen, wobei die Küche der Vormieter gestrichen hat (sehr schlampig) und der Rest ein Maler (auch nicht besonders gut, aber OK).
    Nun habe ich im Mietvertrag diese Auflistung, dass Küche und Bad nach 5 Jahren getrichen werden müssen, alle anderen Räume bei längerer Mietzeit. Beim Bad sehe ich wenig Grund weshalb dieses gestrichen werden müsste. Bei den anderen Räumen, ausser der Küche vielleicht auch weniger, es gibt hier und da einen kleinen Fleck an der Wand und "dummerweise" haben meine Kinder in der Küche und an einer Säule im Wohnzimmer mit Holzstiften an die Wnad gemalt, denke das muss ich also streichen, aber wie sieht es im allgemeinen aus und muss ich nur die "beschädigten" Stellen ausbessern?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Gans

  • Hallo Gans,

    "Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, war die Wohnung frisch gestrichen, wobei die Küche der Vormieter gestrichen hat (sehr schlampig) und der Rest ein Maler (auch nicht besonders gut, aber OK)."
    - Gibt es ein Übernahmeprotokoll?

    "Nun habe ich im Mietvertrag diese Auflistung, dass Küche und Bad nach 5 Jahren getrichen werden müssen, alle anderen Räume bei längerer Mietzeit."
    - Feste Fristenpläne benachteiligen den Mieter und gelten deshalb nicht.

    "Beim Bad sehe ich wenig Grund weshalb dieses gestrichen werden müsste. Bei den anderen Räumen, ausser der Küche vielleicht auch weniger,"
    - Schon mal mit dem VM eine Vorabnahme gemacht?

    "es gibt hier und da einen kleinen Fleck an der Wand und "dummerweise" haben meine Kinder in der Küche und an einer Säule im Wohnzimmer mit Holzstiften an die Wnad gemalt, denke das muss ich also streichen, aber wie sieht es im allgemeinen aus und muss ich nur die "beschädigten" Stellen ausbessern?"
    - Beschädigungen, auch deutliche(re) Farbanstriche, sind zu beseitigen, und die Mietsache ist besenrein zurückzugeben.
    Hier wird es sicherlich noch andere Meinungen geben, genauso wie die Rechtsprechung nie hundertprozentig übereinstimmend ist. Um grössere Kosten (Gutachter, Anwälte etc.) zu vermeiden, sollteste dringend mit dem VM eine Vorabnahme machen und schriftlich festhalten, wer was auf wessen Kosten inerhalb welcher Frist zu machen hat.
    Das Internet ist übrigens voll von Infos über dieses Dauerthema.

  • Hallo,

    werde demnächst ausziehen...jetzt folgendes: Ich lese immer wieder man muss als Mieter nicht immer streichen. Als ich vor 5 Jahren eingezogen bin, war die Wohnung frisch gestrichen, wobei die Küche der Vormieter gestrichen hat (sehr schlampig) und der Rest ein Maler (auch nicht besonders gut, aber OK).
    Nun habe ich im Mietvertrag diese Auflistung, dass Küche und Bad nach 5 Jahren getrichen werden müssen, alle anderen Räume bei längerer Mietzeit. Beim Bad sehe ich wenig Grund weshalb dieses gestrichen werden müsste. Bei den anderen Räumen, ausser der Küche vielleicht auch weniger, es gibt hier und da einen kleinen Fleck an der Wand und "dummerweise" haben meine Kinder in der Küche und an einer Säule im Wohnzimmer mit Holzstiften an die Wnad gemalt, denke das muss ich also streichen, aber wie sieht es im allgemeinen aus und muss ich nur die "beschädigten" Stellen ausbessern?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Gans

    Hallo,

    für die Zukunft, eine Wohnung ist so zurück zu geben, dass eine lückenlose Weitervermietung für den Vermieter möglich ist, wenn das heißt den Pinsel schwingen, dann ist das so.

    Es sei denn, es wäre vertraglich was anderes vereinbart und da unabhängig von irgendwelchen Fristen.

    Auf eigenes subjektives Empfinden wie jemand vorher gestrichen hat kommt es keinesfalls an.

    Dauerthema Auszug und Wohnung streichen, ich verstehe nicht warum das so schwer ist.

    Gruß

    BHShuber

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