Beiträge von BHShuber

    Kolinum

    sorry ich verstehe nicht was du damit meinst.

    das der Vermieter die Vorauszahlung anpassen kann ist schon klar, aber wie ist es in meinem Fall zu deuten?
    da der Vermieter nicht eindeutig geschrieben hat, das die Erhöhung wegen Zuzug stattfindet, er hat nach meinem Empfinden einen Standardtext genutzt.

    Hallo,

    das kann richtig sein, den Beweggrund hierfür können wir nicht erörtern, es gibt erfahrene und unerfahrene Vermieter.

    Es ist in jedem Fall zu differenzieren zwischen Zuzug der Lebensgefährtin und Anpassung der Vorauszahlungen der Neben- Und Betriebskosten.

    Über die Vorauszahlungen abzurechnen bleibt in der Pflicht des Vermieters, hier ist nichts gewonnen und nichts verloren.

    Ob dies nun im ursächlichen Zusammenhang mit dem Zuzug der Lebensgefährtin zu sehen ist, vermag nur der Vermieter zu beantworten, in jedem Fall, da keine negative Reaktion des Vermieters und auch keine Untersagung des Zuzuges von Seiten des Vermieters stattfand, ist der umstand des schlüssigen Handelns erbracht.

    So grundlegend ist die Erlaubnis zum Zuzug des Lebensgefährten eine reine Formalie, der Vermieter muss selbstverständlich um Erlaubnis gefragt werden, allerdings kann er die Zustimmung im Grunde nicht verweigern, siehe BGH Urteil VIII ZR 371/02.

    Der Mieter begründet mit der Lebensgemeinschaft in jedem Fall ein berechtigtes Interesse daran, dass der Lebenspartner zwar als Dritter in der Wohnung gilt § 540 BGB, doch kann ihm dies nicht verweigert werden, die Erlaubnis könnte nur verweigert werden, wenn dadurch ein Überbelegung der Wohnräume einhergeht, was ja offensichtlich nicht der Fall ist.

    Ich würde mir hier keinerlei Gedanken mehr machen, der Vermieter ist unterrichtet und hat durch schlüssiges Handeln, seine Akzeptanz begründet.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem.
    Wir haben an 21.02.15 einen Mietvertrag unterschrieben und möchten aus verschiedenen Gründen den Mietvertrag wieder vorzeitig kündigen. Das Mietverhältnis würde an 01.05.2015 beginnen, es läuft auf unbestimmete Zeit. Die Kündigungsfristen btrageb drei Monate für den Mieter. Ein befristeter Kündigungsauschluss ist nicht aufgeführt bzw. ausgefüllt.
    Gestern habe ich mit dem Vermieter telefoniert und er war ziemlich sauer, zudem ist er auch noch Rechtsanwalt.
    Er meinte ich sollte ihm morgen früh ein Schreiben in den Briefkasten werfen, wo drin steht, dass wir um Aufhebung des Mietvertages zum 31.05.2015 bitten und er bis zum 15.04. 2015 eine Stellungnahme abgeben kann. Wenn er keinen Mieter findet würde er die vollen 3 Monate Miete von uns verlangen.
    Was kann ich tun, kann mir jemand helfen, bevor ich irgendetwas falsch mache?
    Ich bitte um schnelle Hilfe.
    Viele Grüße mion27598

    Hallo,

    die Antwort findest du hier:

    Mietvertrag widerrufen

    In folgenden gilt Grundsätzlich "Pacta sunt servanda"- Verträge sind einzuhalten!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    meine Bekannte hatt die Wohnung von ihren geschiedenen Mann übernommen. Da ihr Ex Italiener ist wurde der Mietvertrag in Italienischer Sprache verfasst. Da sie nun Ausziehen will ist die Frage nun ob in diesen Mietvertrag angegebene Klauseln wirksam währen da sie dieser Sprache nicht mächtig ist oder ob in diesen falle der Gesetzliche Mietvertrag in kraft tritt.

    Hallo,

    man stelle sich selber einmal folgende Frage:

    In welchem Land befindet sich die Wohnung und welches Recht gilt in diesem Land?

    Dabei ist es unerheblich in welcher Sprache der Mietvertrag verfasst wurde.

    Google Übersetzer hilft hier vielleicht weiter.

    Gruß

    BHShuber

    Danke erstmal für die Antwort

    der von dir verlinkte Verweiss, kenne ich , auch kenne ich das besagt Urteil.

    Nur beantwortet dies leider nicht meine Frage, wie nun die Zustimmung des Lebensgefährte zu erfolgen hat bzw ob in meinem Fall der Mieter seine Pflichten erfüllt hat und die nicht Reaktion seitens des Vermieters, als Zustimmung zu gelten hat

    Hallo,

    ich denke der Mitteilung an den Vermieter ist genüge getan, eine Zustimmung kann unter Umständen auch durch schlüssiges Handeln erfolgen.

    Wenn hier keine Ablehnung von Seiten des Vermieters erfolgt, dann könnte man das durchaus als Akzeptanz verstehen.

    Ist die Erhöhung der Vorauszahlung auf Betriebskosten als Erhöhung der Personenzahl in der Mietwohnung zu verstehen, auch das könnte z. B. als schlüssiges Handeln aufgrund des Zuzuges der Lebensgefährtin gewertet werden, leider kennen wir den genauen Wortlaut nicht.

    Gruß

    BHShuber

    hi, habe ich ein problem. ich habe eine nachbarn unter mir, der die ganze nacht nur rauch und kriege in der nacht nur Rauch und schlechte körpergeruch. es lasst mir nicht schlafen, jeder morgen stehe ich mit kopschmerzen:(.
    Seine wohnung ist die ganze zeit zu und seine Wohnung nie luftet. Der rauch steigt im meine wohnung hinauf.
    Der vermitter sagt, dass sie keine schlechte geruch finden und meine wohnung keine mängel hat Mein problem ist in der nacht, da der ganze tag nicht dort bin und ich gehe fast nur zum schlafen.
    Diese nachbarn hat sonderrechte im haus, obwohl ich fast 10 jahre dort wohne und er nur 1 jahr. vor zwei woche hat sich er selber erlaubt der fenstergriff in der treppe rausziehen, da er friert . Es war die einzige fenster , wo die frische luft hereingezogen hat.ich schlafe mit diese kälte mit offene fenster, trotzdem ist der gestank immer im der wohnung. Der vermitter sagt, dass meine nachbarn recht hat , wenn er friert , kann die fenstern selber demontieren und ich frage mich habe ich kein recht , um frisches luft atmen?, es ist kein körperverletzung mich zwingen der rauch und schlechte geruch zu atmen?. ich habe zu der vermitter gefragt, ob der bruder, cousin, freund ist, aber sie hat mir gesagt nein aber verstehe ich nicht warum.

    Meine Fresse,

    hol dir bitte einen Feuerlöscher und blas ihm die Kippe ordentlich aus damit!

    Wenn man den Nick ändert, ändert das nichts an den Antworten lieber Michael.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, wir haben dieses Forum aufgesucht, da wir Mieter sind und unser Haus aus den 70er immer mehr Mängel aufweist. Der Mieter weiß bescheid, schiebt es aber immer wieder heraus. Die aktuell größten Probleme sind Wasserflecken die vom Obergeschoss ins Untergeschoss ziehen, das Dach ist aber angeblich dicht und es kommt lediglich nur von den vielen Regentagen. Im Keller sind alle Wände feucht und teilweise am schimmeln, kann das von der Sickergrube unterm Haus kommen? Im Erdgeschoss ist überall dort Schimmel wo an den Außenwänden etwas vorsteht, quch wenn es nur ein Vorhang ist. Seit neustem funktioniert dir Heizung nun auch nicht mehr, der Kessel wurde ausgetauscht, die Firma die dies gemacht hat meint jetzt es liegt an der Einrohrheizung, dass die Räume nicht die gewünschte Temperatur erreicht. Zur Zweirohrheizung soll jetzt gegen Sommer umgebaut werden, was viel Dreck und Lärm bedeutet. Wie können wir jetzt tagtisch klug vorgehen bzw was sollten wir dabei beachten, bzw was ist unser Recht und steht uns zu. Achso und das Haus ist absolut nicht isoliert, vom Dachboden aus können qir durch die Ziegel teilweise nach draußen schauen.

    Hallo,

    Lösung des Problems, die Miete kürzen auf 0, das scheint hier auch die Zielführung zu sein, die logische Konsequenz daraus, fristlose Kündigung.

    So schnell kann man Probleme lösen!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Vor ein paar Tagen hat mich mein Vermieter angerufen und mir mitgeteilt, dass dieser beabsichtigt meine Dachgeschosswohnung, in welcher ich jetzt wohne, umzubauen. Er möchste also, dass ich ausziehe. Ich wohne seit Oktober 2011 hier. Mein Vermieter hat mir nun eine alternative Wohnung angeboten, welche in einem Monat frei wird und eine Etage unter meiner jetztigen Dachgeschosswohnung liegt. Der Mietpreis wäre fünf Euro im Monat höher, die alternative Wohnung wäre von den qm jedoch genauso groß wie meine jetztige Dachgeschosswohnung. Ich habe mir die alternative Wohnung heute einmal angesehen und muss sagen das meine Dachgeschosswohnung mir vom Schnitt her doch deutlich besser gefällt. Ich würde also ungern umziehen. Einziger Vorteil wäre, dass ich in der neuen Wohnung einen kleinen Balkon hätte.

    Meine Frage ist nun, ob mir meine Vermieter so einfach, also ordentlich kündigen kann? Könnte hier dieKündigung aus wichtigem Grund, wegen des Umbaus, greifen? Hätte ich wirklich nur drei Monate Zeit auszuziehen, wenn mir mein Vermieter jetzt kündigt? Wie könnte ich die ganze Situation zu meinem Vorteil nutzen, wenn ich mich frewillig innerhalb eines Monats in die neue Wohnung begebe? Könnte ich z.B. den Vermieter bitten, mir die neue Wohnung eine Etage tiefer zu renovieren? Der Vermieter hätte ja den Vorteil, dass er früher mit dem Umbau der Dachgeschosswohnung anfangen kann. Ich muss noch sagen, dass sowohl meine, als auch die neue Wohnung, schon etwas in die Jahre gekommen sind. Dafür ist die Miete für diese Wohngegend hier sehr niedrig. Wenn ich den Vermieter bitten würde, die neue Wohnung groß zu renovieren, also auf den neuesten Stand zu bringen, dürfte er dann die Meite erhöhen oder muss er mir die alternative Wohnung zum gleichen Preis anbieten? Sollte ich dem Mieter vielleicht höchstens nur bitten, die Wohnung so zu renovieren, wie es nach einem gewöhnlichen Auszug üblich ist? Was würdet ihr mir sonst raten? Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

    MfG TommyBoy185

    Hallo,

    ganz so einfach geht das nicht was der Vermieter hier vorhat, allerdings sind Sie in einer sehr guten Verhandlungsposition.

    Wenn der Vermieter hier sein Vorhaben durchziehen will, dann muss er mehr entgegenkommen als nur eine Ersatzwohnung zu stellen, denn der Mieter hat hier keinerlei Beweggrund aus seiner Wohnung auszuziehen, was mit Kosten und Mühen einhergeht.

    Alles jetzt eine Sache der Verhandlung zwischen Mieter und Vermieters, denn die Einrede einer Verwertungskündigung ist nicht einfach für einen Vermieter, bzw. diesen Vermieter darzustellen, hier müsste er glaubhaft darlegen, dass das bisherige Mietverhältnis in Zusammenhang mit dem jetzigen Zustand der Wohnung für ihn wirtschaftlich nicht tragbar wäre, das wird ihm nicht gelingen!

    Der Vermieter könnte allerdings nach § 573 BGB Abs. 2 Nr. 3 ordentlich kündigen (unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist). Für die ordentliche Kündigung bräuchten er dann ein berechtigtes Interesse eben in der vorgenannten Form der Wirtschaftlichkeit, die er nicht erbringen kann, somit wäre für den Vermieter eine Kündigung bzw. der Erfolg bei so einer Kündigung mehr als fraglich.

    Meine Empfehlung ist, dem Vermieter die Kriterien einer einvernehmlichen Lösung darzustellen und durchaus auch Forderungen zu stellen, natürlich immer in geeigneter Art und Form unter den Deckmantel der Einvernehmlichkeit.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Kolinum,

    das habe ich bereits mehrfach versucht. Das Amtsgericht in Berlin vertröstet mich jedesmal mit dem Hinweis, dass ich schriftlich Stellung beziehen kann. Mittlerweile habe ich allein Versandkosten im 2-Stelligen Bereich, die ich liebend gerne dem Vermieter aufdrücken würde wollen. Das ganze ist eine Farce.

    Danke Dir.

    Hallo,

    und genau deswegen sollte man sich hier einen Anwalt mit ins Boot holen, der bekommt die erforderlichen Auskünfte und bezieht Stellung im Namen des Mandanten, ahh noch was, bitteschön gern geschehen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Ich kann das gerade gar nicht einordnen und brauche mal einen Realitätsabgleich: Ich habe zum Ende des Monats Januar gekündigt (größeres Haus mit Garten) und zahle deshalb natürlich noch zweimal Miete (März und April). Glücklicherweise waren die Arbeiten am neuen Haus wider Erwarten planmäßig fertig, so dass ich letzte Woche schon umgezogen bin. Es sind nur noch ein paar letzte Sachen im Haus, die die Caritas gerne hätte, Kücheneinrichtung, Schränke, ein Bettgestell und so. Ich habe mit Absicht so spät gekündigt, weil ich relativ viel dienstlich unterwegs bin und alleine bin - ich hab nicht so viel Zeit, mich zu kümmern. Den Vermietern habe ich kommuniziert, dass ich die Zeit auch wirklich brauchen werde und ihnen gerne den Schlüssel gebe, wenn ich fertig bin und alles raus ist. Ich muss auch die Wände streichen (lassen).

    Einen Tag nach meinem Auszug, als ich noch Topfpflanzen holen wollte, stand die gesamte Vermieter-Familie auf den Grundstück und hat den Garten gerodet. Komplett. Bäume gefällt, Sträucher herausgerissen, Staudentöpfe auf der Terrasse entsorgt. Ich war reichlich geschockt - ich komme nach Hause und fremde Menschen reißen meinen Garten auseinander... das war ziemlich verstörend. Der Vermieter hat dann einen Freund geholt, der gerne das Haus streichen würde und mir ein Angebot gemacht hat. Ich habe mich artig bedankt und gesagt, dass ich noch ein Angebot einholen will und dass ich ja noch zwei Monate Zeit habe, die Renovierung abzuschließen. Die Vermieter möchten nun aber sofort die Böden erneuern und gleichzeitig die Wände streichen. Verstehe ich natürlich. Aber ich möchte wirklich noch ein Alternativangebot für den Maler einholen.

    Am Sonntag hat meine Nachbarin, die einen Schlüssel für das Haus hat, gesagt, dass die Vermieter bei ihr waren, um den Schlüssel zu holen (sie hat ihn nicht herausgegeben, die Gute), und meinte, dass die Vermieter ihr gesagt hätten, dass sie den Schlüssel brauchen, weil am Freitag der Maler kommt und innen streicht. Bei mir hat sich der Vermieter noch nicht gemeldet.

    Also, ich bin reichlich geschockt - muss ich das dulden? Und was muss ich dulden? Ich zahle noch bis Ende April - eigentlich könnte ich in dem Haus noch bis zum Ende wohnen. Weil ich mich diese Woche nicht darum kümmern kann, die restlichen Sachen abholen zu lassen, sehe ich überhaupt nicht, wie ich am Freitag schon einen Maler kommen lassen soll. Und überhaupt, ohne zweites Angebot möchte ich das nicht.

    Was würdet ihr tun?

    Hallo,

    schade dass die Nachbarin so vehement war, den hätte der Vermieter die Wohnung betreten, hätten Sie ein Anrecht auf eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gehabt!

    ZITAT:
    "Würde der Vermieter mit einem Zweitschlüssel die Tür öffnen, wäre das Hausfriedensbruch, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, urteilte das Berliner Landgericht (Aktenzeichen: 64 S 305/98). Daran ändert auch eine gute Absicht nichts. Im verhandelten Fall hatte der Vermieter die Wohnung mit einem Handwerker betreten, um eine Reparatur ausführen zu lassen." Zitat Ende

    Gruß

    BHShuber

    Hallo an alle =), so ich schilder gleich mal das Problem:

    Wir sind vor 6 Jahren in ein Haus gezogen, mussten aber nach ca. 1 Jahr Privatinsolvenz einreichen (hatte nichts mit dem Haus zu tun), nun wollten wir bei unbefristetem Mietvertrag gewisse Mängel am Haus reparieren lassen. Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150. Als wir unseren Vermieter die Mängel auflisteten sagte dieser nur, ihr seit in der Privatinsolvenz und habt garkein Recht auf irgendwas, ihr könnt froh sein das ich euch in dem Haus lasse.... was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?

    Zu den Mängeln: undichtes Dach, generalüberholte Heizungen, undichte Fenster im ganzen Haus, und an vereinzelten Stellen Schimmelbildung....

    Danke für euch Hilfe jetzt schon mal :)

    Hallo,

    ACHTUNG!!!

    Vertragserfüllung

    Der Insolvenzverwalter muss nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mietvertrag grundsätzlich erfüllen. Nur § 109 ff. InsO beschränken diese Verpflichtungen, in denen Sonderkündigungsrechte (Rücktrittsrechte) bzw. bestimmte Erklärungsrechte eingeräumt werden.

    D. h. Forderungen an den Vermieter aus dem Mietvertrag und eventuelle Mietkürzungen müssen mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen werden, in diesem Zusammenhang kann es sein, dass dieser entsprechend Maßnahmen ergreifen wird!

    Gruß

    BHShuber

    da bist Du leider nicht richtig informiert. Hier gibt es derzeit nur einen Gesetzentwurf.

    Warum unterschreibst Du eigentlich erst einen Mietvertrag und fragst dann nach der Provision?

    Hallo,

    weil er wie so viele irgendwo irgendetwas gehört oder gelesen hat und sich dann freudestrahlend der Illusion hingegeben hat, die Dienstleistung eines Immobilienmaklers kostenlos erhalten zu können.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo:
    Ich grüße alle. Ich bin Neu und habe gleich eine Frage:

    Wenn man als Hauptmieter seine Wohnung, seine komplette Wohnung, UNTERvermieten möchte, muss man dann die Hausverwaltung informieren und vor allem muss man die Hausverwaltung um Zustimmung bitten, dass man die Wohnung untervermieten darf?

    Ist hier die Zustimmung der Hausverwaltung unabdingbar oder kann man als Hauptmieter sich einen Untermieter suchen und die Wohnung untervermieten?

    Danke.

    Hallo,

    zu unterscheiden ist hier die Untervermietung bei einzelnen Zimmern in der Mietsache und Gebrauchsüberlassung der ganzen Mietsache.

    Wie bereits erwähnt § 540 BGB und hier noch was zum Lesen:

    Alles zur Untermiete (Gebrauchs


    Gruß

    BHShuber

    der wahre Grund???
    ich hatte ein schreckliches Trauma!
    Ich kann keine fremden Personen in der Wohnung aushalten. Noch dazu haben ich Panikattacken und Zwänge. Ich müßte mich und die Wohnung wund schrubben und das würde noch nicht reichen.
    Dazu sind das Bauern, schmutzig und stinkend, okay muß es auch geben, aber halt ich schon "normale" Menschen nicht aus, wie dann solche (okay die sind evtl. gesünder als ich, aber ich habe diese Krankheit nicht erfunden).
    Ic hhabe kein Recht auf Einsicht ins Grundbuch. Den Erbschein vorzeigen lassen wäre wieder so eine Konfrontation die evtl. zu nichts führen würde.
    Was ist wenn das Kind der Nichte der Erbe wäre, dürfte sie dann ihre Brüder mitbringen?

    Hallo,

    zunächst es gibt auf Grundbuchauszüge die die Erben vorzeigen sollten und nicht du solltest um einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt ersuchen.

    Dann, sollte sich die Erben ordentlich zur Besichtigung anmelden, d. h. wie folgend zu lesen:

    Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    Wenn man den Termin nicht selber wahrnehmen möchte, dann kann vielleicht eine befreundete Person diese in Vollmacht wahrnehmen.

    Ansonsten kommt man nicht Drumherum, verwehren ist keine Lösung, der Vermieter hat das Recht die Wohnung in Anschein zu nehmen, allerdings nur berechtigte Personen, dies ist keine Sonntagnachmittagsshow!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem, mit dem ich mich seit Monaten rumärgere und hoffe, dass mir hier eventuell geholfen werden kann.

    Grundlegende Infos (grob beschrieben)
    Es geht um eine, bei mir NICHT angekommende Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2013, woraus sich Forderungen ergeben haben, denen ich nachgekommen bin.
    Nun geht es darum, die Verfahrenskosten zu tragen, die ich ausdrücklich ablehne. (siehe Unten meine Begründung)

    Folgender Sachverhalt:
    - Ich habe zum 31.05.2013 meine Wohnung in Berlin fristgerecht gekündigt inkl. Mitteilung meiner Verzugsadresse -> Kündigungsbestätigung an meine neue Adresse eingegangen
    - Nachsendeauftrag für ein halbes Jahr an die neue Adresse
    - 1 Jahr Auslandsaufenthalt 01.07.2013 – 01.07.2014
    - Seit der Kündigungsbestätigung, kein weiteres Dokument vom Vermieter an meine Verzugsadresse eingegangen

    Aber Dann…
    - August 2014 Mahnung vom Amtsgericht erhalten, dass ich irgendwas Zahlen soll, ohne Info um was es geht
    - Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich nicht weiß um was es geht
    - dann Zahlungsaufforderung zwecks Nebenkostenabrechnung 2013, angeblich zugestellt im März 2014 -> !!!zur alten Adresse in Berlin!!!
    - Forderung nachgekommen mit dem Hinweis, dass ich evtl. Verfahrenskosten nicht tragen werde, da ich zum Zeitpunkt der Zustellung, seit 10 Monaten nicht mehr Wohnhaft in Berlin bin und darüber hinaus NIE eine Nebenkostenabrechnung an meine Verzugsadresse erhalten habe (diese war dem Vermieter bekannt)

    Nun argumentieren die Anwälte des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung fristgerecht an die Berliner Adresse zugestellt worden ist und ich dementsprechend die Verfahrenskosten zu tragen habe.

    /////////////////
    Meine Frage hierzu. Darf der Vermieter überhaupt vertrauliche Post (da ja evtl. mein Name drauf steht) an eine falsche Adresse schicken?
    /////////////////

    Ich sehe nicht ein, zusätzlich noch die Verfahrenskosten zu tragen, denn der Fehler liegt eindeutig nicht bei mir! Habe ich da überhaupt Chancen? Oder sitzen die Typen wiedermal am längeren Hebel?

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    Hallo,

    wie wäre es denn mal einen Anwalt aufzusuchen und mal nicht verlieren?

    Gruß

    BHShuber

    Zitat

    Seit 2006 bin ich damals als Noch-Ehefrau in den Hausstand meines Exmannes zugezogen. Der damals private Vermieter hat einen Zusatzeintrag hierüber gemacht.

    Verhaltensprofil!!!!!!!

    Zitat

    Seit 2009 wohne ich in der Whg. alleine, mein Exmann hat mir die Kaution schriftlich abgetreten, wir sind seit 2012 geschieden. Ich war nie Hauptmieterin der Wohnung und habe nur den Mietvertrag meines Exmannes.

    Hallo,

    zuerst mal eine Berichtigung ihrer subjektiven Meinung bei Ihnen gilt folgendes:

    https://dejure.org/gesetze/BGB/1568a.html

    Somit sind Sie sehr wohl der Hauptmieter der Wohnung.

    Wenn ich mir dann den Rest so lese, beschleicht mich der Verdacht, dass man hier schnell raus will aus der Wohnung ohne sich an gesetzliche und vertragliche Regeln halten zu wollen, höchstwahrscheinlich zum neuen Partner zu dem man ziehen will, habe ich Recht?

    Mittlerweile kennen wir durchaus unsere Pappenheimer und wissen sehr gut zu unterscheiden und zu erkennen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    vor einigen Wochen ist mein Vermieter gestorben. Am Freitag klingelten seine Nichte und seine 2 Neffen bei mir und sagten sie sind die Erben und möchten die Wohnung besichtigen.
    Ich versuchte da rauszukommen (Gründe weiter unten) aber die haben mich in Grund und Boden geredet und waren recht frech.....wir haben uns erstmal geeinigt auf einen Termin in 14 Tagen.

    Nun ist es so, ich habe eine psychische Krankheit und habe panische Angst und kann niemanden zu mir reinlassen. Mir geht es momentan sehr schlecht, ich bin in einer Klinik angemeldet und warte jeden Tag auf die Aufnahme.
    Ich kann kaum noch schlafen und essen, ich habe soviel Angst vor dem Termin, das schaffe ich nicht, ich werde hinterher mich wundschrubben und es wird immer noch nicht genug sein.

    Kann ich das irgendwie umgehen? Ich weiß sie haben das Recht. Aber ich sagte ihnen auch dass ich sowieso ausziehen will, lieber gestern als morgen und dann können sie die Wohnung immer noch sehen.
    Miete wollen sie sowieso nicht erhöhen, ich bin sauber ordentlich, ich könnte ihnen Fotos machen, also so ein dringender berechtigter Grund wäre es dann doch nicht um beim rechtlichen zu bleiben.
    Muß kurz schluss machen, melde mich noch mal. Evtl. weiß jemand scon was?!
    LG tiffany

    Hallo,

    skurril, seltsam, befremdlich was geht denn da mit dir?

    Ohne vorheriger Terminvereinbarung war es richtig die Erben wegzuschicken, so geht das nicht, dann noch wie bereits erwähnt wurde, das kann jeder behaupten, erst mit Eintrag ins Grundbuch sind die Erben berechtigt die Wohnung zu besichtigen!

    Was allerdings sehr befremdlich wirkt, wieso reagiert man in der Art, wenn man doch nichts zu verheimlichen hat oder psychisch so labil ist oder wo liegt denn für diese Panik der wahre Grund??????

    Gruß

    BHShuber

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