Beiträge von BHShuber
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Ob es sich wirklich um eine Maklerin handelt, oder nicht vieleicht eher um eine Hausverwaltung? Na ja, dürfte wohl beides nicht rechtens sein.
Hallo,
sollte es eine Verwaltung sein, ist es doppelt nicht rechtens ebenso wurde der Vertrag mit dem Vermieter geschlossen und die Verwaltung würde im Namen und Auftrag des Vermieters agieren, ebenso wie dieser dürften für den Vermietvorgang keine Gebühren erhoben werden, dies sind Verwaltungskosten die in Zusammenhang mit einer Vermietung dem künftigen Mieter nicht angelastet werden können.
Verwalter und Gebühren Wohnungsvermittlung
Gruß
BHShuber
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Dem würde ich natürlich zustimmen. Abzuwarten bleibt ob die Gegenseite so reagiert wei man sich das wünscht?
Hallo,
höchstwahrscheinlich nicht, so hat der TE doch noch Möglichkeiten des Bestreitens der Gebühr und auch den Widerruf zu erklären, da es der Immobilienmakler wohl vergessen hat, dass er verpflichtet gewesen wäre auch die die erhobene Gebühr den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren entweder schriftlich oder mündlich, die reine Behauptung er hätte das mündlich gemacht reicht nicht, denn eine schriftliche Erklärung des Widerrufes muss er dem Verbraucher aushändigen in der genau beschrieben ist an wen und in welcher Form ein Widerruf möglich ist.
Ich gehe nicht davon aus, dass dies geschehen ist.
Ferner bin ich sehr verwundert warum ein Immobilienmakler wegen 90€ einen Verstoß gegen geltendes Recht und das Risiko des Entzugs der Gewerbeerlaubnis eingeht????
Gruß
BHShuber
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Hey Akkarin,
auf die Nachfrage kam eine sehr pauschale Antwort: "Das ist eben die Gebühr, die wir erheben."
Natürlich bin ich mir über die Punkte bzgl. Zahlungswilligkeit signalisieren etc. bewusst, jedoch interessiert mich, ob die Gebühr überhaupt rechtich abgesichert ist oder ob wir nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages auch die Möglichkeit haben, diese Gebühr in Frage zu stellen.
Hallo,
diese Gebühr hat der Vermieter zu bezahlen.
Ein Makler darf nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz keine Gebühr für die Ausfertigung des Mietvertrages verlangen. Er bekommt, soweit entsprechend vereinbart, die Maklerprovision, wenn es tatsächlich zum Abschluss des Mietvertrages gekommen ist vom Besteller, in diesem Fall dem Vermieter.
Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz dar, die Bußgelder die hier verhängt werden können sind drastisch.
Hinzu kommt höchstwahrscheinlich auch noch und das ist euer größter Trump, er hat nicht über das Widerrufsrecht belehrt!
Um die Wohnung nun doch zu bekommen. könnte man nun darauf eingehen und dann nach Abschluss des Mietvertrages die Zahlung verweigern oder das Geld zurück verlangen, ein Immobilienmakler kann so ein Geschäftsgebaren nur so lange aufrecht erhalten, bis ihm das Handwerk gelegt wird, ich weis nicht wie weit du in der Sache gehen möchtest.
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl004.htm
Gruß
BHShuber
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Was ist denn im Mietvertrag zum Zustand der Wohnung vereinbart. Ist da nichts vereinbart bzw. keine Mangelfreiheit garantiert, sieht das rabenschwarz aus
Hallo,
darauf bezog sich mein Post ohne Wertung der Mängel, der Mieter kann erwarten, dass er eine Mangelfreie Wohnung erhält ob diese nun den Gebrauch der Mietsache oder optischer Natur sind.
Dein Satz liest sich so, als ob das generell nicht der Fall wäre!
Gruß
BHShuber
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Wie genannt verbietet uns die Vermieterin die Nutzung als solches, ist das rechtens?
Hallo,
die Nutzung eines Gartens ermächtigt einen Mieter nicht dort ein Kraftwerk zu bauen, du verstehst.
Da die Nutzung des Gartens nicht spezifiziert ist, was, wer, wie, wo genau machen darf beschränkt sich diese Nutzung wohl auf gegenseitige Rücksichtnahme und darauf wie man einen Garten in der Regel nutzt, jedoch berechtigt dies wohl kaum Brennstoffe zu lagern, das letzte Wort hat hier der Vermieter.
Noch dazu sehe ich diese Vereinbarung nicht als Bestandteil der Mietsache, denn die Nutzung hängt von einer Gegenleistung ab die mit dem Mietverhältnis in keinem Zusammenhang steht.
Gruß
BHSHuber
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Hallo,
zunächst ist zu klären, wer ist nach Landesbauordnung zur Anschaffung, Installation und Wartung der Rauchmelder verpflichtet.
Dann, ist weder die Miete für Rauchwarnmelder noch deren Wartung umlagefähig, bei der Anschaffung hätte der Vermieter je nach Bundesland und Verpflichtung in der Landesbauordnung eine Modernisierungserhöhung der Miete verlangen können.
Kuck mal hier:
https://www.haufe.de/immobilien/ver…258_413820.html
Gruß
BHShuber
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Jetzt die frage sollen oder müssen wir das unterschreiben.
Hallo,
zunächst ist ein Verkauf kein Eigenbedarf, so geht es schon mal los.
Dann, niemals etwas unterschreiben, ihr seid jetzt am Drücker und könnt die Bedingungen diktieren aufgrund dessen, dass man festgestellt hat, dass eben eine Verkauf kein Eigenbedarf ist, ganz im Gegenteil erzählt man euch einen vom Pferd.
Ihr musstet aufgrund der falschen Eigenbedarfskündigung eine neue Bleibe suchen, der Fehler liegt beim Vermieter, ihr hättet unter Umständen sogar Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter.
Ich empfehle, wenn dem so ist wie geschildert, dann solltet ihr schnellstens eure Möglichkeiten bei einem Fachanwalt für Mietrecht eruieren, auch wenn das für die Erstberatung Geld kostet, der Verdacht liegt nahe dass ihr hier so richtig übers Ohr gehauen werdet.
Die Herrschaften insbesondere der Herr Notar und vor allem der Herr Immobilienmakler bewegen sich auf sehr dünnen Eis wenn die so einen Vorschlag unter Zeugen gemacht haben!
Gruß
BHShuber -
was schuldet der VM deiner Meinung nach denn?
Hallo,
das hier:
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2 Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3 Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. (2) 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. (3) 1 Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) 1 Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Gruß
BHSHuber
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ne der alte vermiter das haus wurde erst jetzt im dezember verkauft. Und so weit mir inderzwischrnzeit bekannt ist darf nicht aus wirtschaftlichen gründen gekündigt werden oder?
Wir haben diese aber unterschrieben wird sie dadurch rechtskräftig?
Hallo,
der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf und dann wird das Haus im Dezember verkauft, du merkst schon selber dass hier was nicht stimmt.
Wenn dann noch einer unserer Hellseher wüsste was unterschrieben wurde, könnte man was zu sagen, ja und wie Köbes schon schreibt, das fällt euch dann am 20. Dezember ein.
So viele Früchte und Pflanzen hatten wir noch nie in diesem Forum
Gruß
BHShuber
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Kann ich da noch was machen?
Hallo,
ja, Zähne zusammen beissen, darüber nachdenken was genau hier falsch gelaufen ist und sich freuen, dass man mit einem blauen Auge davon gekommen ist, an der Herbeiführung dieser Situation bist du nicht unschuldig auch wenn es so anmutet dass hierüber keine Einsicht herrscht.
Gruß
BHShuber
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Ihr 2, der Abzug Alt für neu ergibt sich aus dem BGB, man findet ihn in der Kommentierung zu § 249 BGB und in der Praxis jeden Tag. Sobald auf Mieterseite ein Anwalt dabei ist oder der Versicherer ist das erste was kommt alt für neu. und das zweite streichen der Ust bei Kostenvorsanschlägen.
In keinem anderem Forum ausser diesem würde so ein Schwachsinn geduldet werden. Wenn ihr eure Einbildung höher schätzt, dann tut das, aber gebt nicht derartige unsinnige Ratschläge an Mieter.
Hallo,
is scho Recht kaschperl der Paragrafenzitierer
Gruß
BHShuber
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Das ist schön, aber nicht nötig.
Ich berichte lieber aus persönlicher Erfahrung, und da war in sachen Beschädigung und Glasbruch schon echt eine Menge dabei. Und das eine Versicherung für bei einem simplen Austausch eine Glasscheibe so argumentiert hätte, ist mir halt noch nicht untergekommen.
Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht das du das was du da liest verstehst. Ich tue es jedenfalls nicht, und habe da auch besseres zu tun, als mich damit bis ins letzte Detail zu befassen. Ich kann dir nur sagen das der hier beschriebene Fall, eher alltag ist, und bislang immer bezahlt wurde, soweit ich mich erinnere.
Hallo,
dem kann ich mich nur anschließen und das Beispiel einer Brandschutztüre anführen, dass der Mieter durch ständiges Aufkeilen ( Einschieben eines Keiles so dass die Türe offen bleibt) massiv verzogen wurde.
Der Richter hat hier keinen Abzug Alt für Neu zugelassen, die Brandschutztüre wurde komplett erneuert, der Mieter musste die Kosten hierfür tragen.
Es ist nicht alles hell und dunkel, es gibt auch zwischentöne.
Gruß
BHShuber
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Vergiss nicht, du mietest. du kaufst nicht. Du hast als miete eben nich die gleichen Rechte wie als Käufer.
Mhh, in jedem Fall sind das Beeinträchtigungen die der Bauherr wohl nicht hinnehmen muß. Ob un in wieweit solche optischen Mängel den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen bin ich mir persönlich unschlüssig. Ich denke aber nicht das das über marginale Beträge hinaus gehen würde.
Letztendlich kann ich auch nur raten das zu dokumentieren und die Sache am besten im persönlichen Gespräch mit dem Vermieter zu regeln.
Hallo,
es handelt sich hierbei in der Tat um optische Mängel in Hinsicht auf den Gebrauch der Mietsache dennoch sind es Mängel, wie bei den einige Beiträge weiter oben verlinkt, der Mieter als Mangel anzeigen kann und eine Mietminderung durchsetzen kann, über die Höhe lasse ich mich nicht aus, dass soll ein Jurist beurteilen, schlichtweg wüsste ich es auch nicht.
Am Ende werden Mieter und Vermieter sich wohl auf einen Zustand einigen müssen, manchmal liegt es in der Tat nicht am Willen des Vermieters wohl aber wie du schon sagst, am Unvermögen so manchen Handwerkers, die Fliesenlegerei jedenfalls ist eine Schau, hahahaaa
Gruß
BHShuber
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Alles anzeigen
Lieber AJ,
jede Haftpflicht bietet passiven RS. Wenn der Vermieter in solchen Fällen Schadensersatz will, muss er den Mieter verklagen und jetzt rate mal wer dann vor Gericht den Mieter vertreten wird? Der Haftpflichtversicherer.
Und wenn du es partout nicht akzeptieren willst, frag einen Anwalt oder lies mal hier
http://ax-rechtsanwaelte.de/abzug-neu-fuer-alt-muss-das-sein
oder hier
http://www.iww.de/va/archiv/unfa…kosachen-f27213
oder sehr schön erklärt § 249 BGB Vorteilsausgleich hier
Zu deiner Altbaubehauptung: Es kommt halt immer auf das Alter der beschädigten Sache an.
Wenn der Mieter ein 10 Jahre Altes Waschbecken beschädigt, bekommt der Vermieter kein neues Waschbecken für lau. Er bekommt ca. 2/3 des Schadens ersetzt, weil die Lebensdauer bei um die 30 Jahre liegt.
Hier gibts ein schönes Beispiel in dem Mieter einen 5 Jahre alten Herd beschädigt
Hier hat einer den PVC Boden beschädigt
ich kann die Liste beliebig mit Beispielen und Quellen verlängern.
Hallo,
weis du lieber dunkler, das kann sogar ein geistig minderbemittelter verlinken von irgendwelchen zusammenhanglosen Berichten das Problem dabei ist, zunächst das alles selber gelesen zu haben vor allem aber das gelesene zu verstehen.
Egomanie und Rechthaberei so wie du dich darstellst hat noch keinem geholfen, so wie sich das hier verläuft auch in anderen Threads scheinen wir es hier mit einer gespaltenen Persönlichkeit (dissoziative Persönlichkeitsstörung) zutun zu haben oder es ist ein ansteckender Virus!
Gruß
BHShuber
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Im Mietvertrag steht Übergabe frisch renoviert und -Erstbezug-
Hallo,
renoviert und Erstbezug nach Renovierung sagt nichts über den Zustand aus, auch ist -renoviert- kein klar definierter Begriff, doch was auf den Bildern zu sehen ist, sind in jedem Fall optische Beeinträchtigungen, die der Mieter nicht hinnehmen muss, so entweder ihr einigt euch noch bei Übernahme der Wohnung oder du dokumentierst das bei Einzug mit Bildmaterial und einer Liste der beanstandeten Mängel an der Mietsache, sofern der Vermieter das so lassen möchte.
Nächster Schritt, Jurist oder Mieterverein
Gruß
BHShuber
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Sag mal, meinst du das wirklich ernst? Es geht doch in erster Linie noch nicht mal um die Versicherung. Kann ja auch sein, das er gar keine hat.
Es geht darum das ein Schaden entstanden ist. Und dieser ist nun einmal zu regulieren. Wie du darauf kommst, das alles was älter als 10 -20 Jahre ist keinen Wert mehr darstellt, wird wohl dein Geheimnis bleiben vermute ich.
Fakt ist aber trotzdem das der Geschädigte Anspruch auf eine Tür ohne kaputte Scheibe hat. Wenn es darum ginge komplettes Bauteil zu erneuern wird man sich evtl. einen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen, mag sein, aber beim Austausch einer Glasscheibe gegen eine andere? Das ist nun wirklich nichts unübliches.
Hallo,
so ist es, egal was der dunkle sich hier wieder einbildet, die Glasscheibe stellt in diesen Sinne einen austauschbaren Bestandteil dar der zu ersetzen ist.
Gruß
BHShuber
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Weil solche Nebenkostenabrechnungen ja nie Fehler enthalten, niemals, die sind immer absolut fehlerfrei.
Der einzige Fehler der hier gemacht worden ist, ist zunächst das er die Betriebskostenabrechnung nicht überprüft hat, nichts anderes.
Hallo,
was genau möchtest du denn jetzt damit sagen?
Ob diese Abrechnung fehlerfrei war oder nicht steht doch gar nicht zur Debatte, der TE hat einige Fehler begangen und muss nun damit leben.
Gruß
BHShuber
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Gibt es in meinem Fall keine Möglichkeit wenigstens das Geld für die vergangenen sechs Monate zurückzufordern? Ich konnte den Fahrstuhl bestimmt seit 6 Monaten nicht mehr ohne Probleme nutzen. Wäre verbunden, um eine kompetente Antwort.
Hallo,
eine kompetente Antwort setzt eine kompetente Frage voraus!
Das zeigt sehr deutlich die Erwartungshaltung mit der man an eine Sache herangeht, dann auch noch mit Erfolg durch Einsicht der verantwortlichen, mit einer Hinterherforderung noch das zu vertuschen, was man selber verschuldet hat.
Wer zu spät kommt den bestraft das Leben.
Gruß
BHShuber
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