Beiträge von BHShuber

    super und danke,ich lasse es aber ersteinmal dran,die soll sich dann nochmal melden,

    Hallo,

    und genau hier ist der Grund warum so mancher Vermieter sofort jedes Fehlverhalten eines Mieters ahndet.

    Es wurde dir nun im Forum mitgeteilt, dass unter Umständen der Bewegungsmelder unerlaubt ausserhalb der Mietsache angebracht wurde.

    Zunächst einmal davon abgesehen, dass das Anbringen von dem Gerät das Eigentum des Vermieters beschädigt hat, der ist sicherlich nicht angeklebt, hat man auch keine Erlaubnis zur Anbringung eines solchen Gerätes, es ist berechtigt dass der Vermieter den Rückbau verlangt.

    Zu den Folgen, wegen einem Bewegungsmelder eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter zu riskieren und dann angstvoll eine solche Frage im Forum zu stellen, im Endeffekt dann aber doch alles was geantwortet wird zu ignorieren, zeugt schon von einer gewissen Erwartungsmentalität in Form von, na ja, was soll´s die Alte wird sich schon wieder melden und was die Forumsmitglieder da schreiben geht mir eh am Arsch vorbei!!!!!!!!

    Dann frag doch bitte erst gar nicht und wir sparen uns die Zeit deine Frage zu lesen, danke.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Tag,

    bei mir handelt es sich um die folgende Situation. Ich bin bei meinem Freund eingezogen. Er Wohnt im Elternhaus. Es handelt sich um eine mündliche Vereinbarung der Miete. Das Haus gehört seinem Stiefvater er ist körperlich eingeschränkt. Zu der Zeit als ich einzog war die Mutter auch noch im Haus. Die ist seid 2 Monaten Ausgezogen und kümmert sich nicht mehr um Ihren Man. Die Betreuung vom Stiefvater liegt in der Hand der Betreuerin. Bis jetzt wurde wie mündlich vereinbart die Miete in höhe von 250€ Monatlich gezahlt. Heute erhielten wir von einem Mitarbeiter des Pflegepersonals der Betreuerin einen Mietvertrag. Der soll ab dem 01.10 gelten und die Miete wurde auf 500€ erhöht ohne Absprache. Desweiteren wurde um eine andere Eingangstür zur Wohnung gebeten die noch nicht ausgetauscht wurde. ( kann die Tür nicht abschließen). Es gibt noch andere Kleinigkeiten die noch nicht wie besprochen eingehalten wurden. Ist der Vertrag so Gültig? Ich brauche dringend Rat.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Pamela K.

    Hallo,

    es gilt dies hier, besonders der letzte Satz dürfte interessant sein:

    Der Abschluss von Mietverträgen fällt grundsätzlich nicht in die Genehmigungspflicht des Betreuungsgerichtes. Die Ziff. 5 des § 1822 BGB gilt (über § 1908i BGB) nicht für Betreuer. Nach § 1907 Abs. 3 BGB sind nur solche Dauerschuldverträge zu genehmigen, die über mehr als 4 Jahre laufen (und vorher nicht ohne Probleme kündbar sind). Unter diese Regelung fallen die üblichen unbefristeten Mietverträge nicht.

    Der Betreuer ist auch ggü. dem Vermieter des Betreuten grundsätzlich nicht verpflichtet, diesem Kenntnis von der Betreuung zu geben (siehe dazu den Beschluss des BVerfG vom 11.06.1991, 1 BvR 239/90, BVerfGE 84, 192 = NJW 1991, 2411 = FamRZ 1991, 1037 = FamRZ 1991, 1284 (siehe auch Beschlussbesprechung).

    Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten jedoch vermieten, braucht er eine gerichtliche Genehmigung nach § 1907 Abs. 3 BGB (Landgericht Wuppertal FamRZ 2007, 1269).

    Liegt diese gerichtliche Genehmigung nicht vor dann soll der Betreuer diese mal nachreichen, ich glaub das war es dann mit dem schriftlichen neuen Mietvertrag.

    Reicht er die gerichtliche Genehmigung nicht nach oder hat auch sonst keinen Nachweis, dann wendet euch an das Betreuungsgericht.

    Gruß

    BHShuber

    Schade. Ich wollte Dir eben noch sagen, daß Du jeden Monat von der Miete 2 % abziehen kannst, so lange, bis der Schaden behoben ist. Also nur 2 %, nicht 4 %.

    Hallo,

    er hat gefragt ob er im Oktober weil im September nicht geschehen 4% für Sept. u. Okt. abziehen soll, dass es 2 % sind, weis er selber!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    im allgemeinen verjähren solche Forderungen nach 6 Monaten. Da du allerdings den Schaden grundsätzlich anerkannt hast, ist die Verjährung gehemmt. Sollte der Vermieter also jetzt auf dich zukommen, müßtest du bezahlen.

    Da du keine schlafenden Hunde wecken solltest, mußt du wohl oder übel abwarten, ob und wann der Vermieter mit der Türreparatur kommt. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass keine Forderung kommt. Der Vermieter hat bisher nichts gemacht, warum sollte er jetzt aktiv werden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist die perfekte Antwort auf die Frage, ich bin immer wieder freudig überrascht wie hoch die fachliche Kompetenz in diese Forum gebündelt ist, das ist ein Kompliment, keine versteckte Kritik, das meine ich ganz ehrlich.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Leute,

    ich habe eine Frage zu einem Mietvertrag was die Kündigung angeht, ich verstehe den Teil im Vertrag leider nicht richtig.
    Dort steht wie folgt:


    Ich verstehe eigentlich alles bis auf den Fett und kursiv markierten Teil nicht. Was bedeutet dass für mich?
    .

    Hallo,

    der kursiv fette Teil bedeutet nur, wann spätestens die Kündigung den Vermieter fristgerecht und nachweisbar erreichen muss, nicht mehr und nicht weniger.

    Zitat

    Kann ich laut diesen Vertrag nur zum Monatsende kündigen oder kann ich auch sagen ich will beispielsweise zum 7. März kündigen also mitten im Monat das Mietverhältnis beenden

    Nein, du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende also 30. oder 31. des jeweiligen Monat in dem die Kündigungsfrist abläuft.

    Verdeutlicht, wenn du heute 30.09.2015 kündigst muss die Kündigung den Vermieter spätestens am 3 Werktag im Oktober erreichen, die Kündigungsfrist ist 3 Monate also zum 31.12.2015

    Gruß

    BHShuber

    Hallo ihr,

    ich habe ein dringendes Anliegen.

    Vorgeschichte:
    Ich bin mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen, unter der Voraussetzung, dass Hundehaltung erlaubt
    ist, da ich mir möglicherweise einen anschaffen wollte. Die Vermieter stimmten zu, es ist allerdings nicht schriftlich nicht festgehalten worden.
    Als es nach ca. einem Jahr konkreter wurde und ich meine Vermieter darüber informierte, dass ich mir bald einen Hund anschaffen werde, versagten sie mir dies, da es von Anfang an nicht infrage gekommen wäre.
    Mein Vermieter selbst hat übrigens 3 Hunde, die ununterbrochen bellen.

    Aktuell:
    Ich habe die Hunde meiner Eltern zu Besuch, da diese im Urlaub sind.
    - beim ersten Mal wurde ich von meiner Vermieterin angesprochen. Sie fragte, ob die Hunde zugelaufen seien. Ich verneinte und erklärte ihr, sie seien solange hier, bis meine Eltern aus dem Urlaub wieder da sind. Sie sagte nur "ach so, ok"
    - beim nächsten Mal stand seine Frau vor der Tür und fragte, ob es unsere Hunde seien. Mein Freund verneinte. Die Vermieterin sagte, wir sollen nur aufpassen, weil ihr Zaun an einer Seite offen sei, mehr nicht.
    - Das mal darauf schrie mein Vermieter mich aus seinem Dachfenster an, ich würde ihn provozieren, da ich mit den Hunden im Garten war. Er sagte, ich würde noch sehen, was ich davon hätte.
    Heute kam ein Brief (ohne Stempel) an, es handelt sich um eine Abmahnung.

    folgendes schrieb er:

    "Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung
    Tierhaltung: 2 Hunde

    Sehr geehrter Herr xx (Name falsch geschrieben), sehr geehrte Frau XX,

    laut Paragraph 25 des von Ihnen unterzeichneten Mietvertrages ist die Haltung von Tieren (*) nur mit Zustimmung Ihres Vermieters erlaubt.

    Seit dem 13.09.2015 (**) halten sie unerlaubt 2 Hunde in Ihrer Wohnung.
    Auch nach mehrmaligem mündlichen Ermahnen (***) kommen Sie der Aufforderung nicht nach, die Hunde
    von dem von uns an Sie Vermieter Objekt fernzuhalten.

    Hiermit geben wir Ihnen eine letzte Frist (****) bis zum 01.10.2015.
    Sollten Sie dieser Frist nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen, das Mietverhältnis
    mit sofortiger Wirkung aufzulösen

    Mit freundlichen Grüßen
    XX"

    *Müsste ja schon einen Formfehler darstellen, da der Vermieter ja nicht gänzlich die Tierhaltung verbieten kann. Ich habe übrigens Ratten und er wollte sie mir anfangs verbieten. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass dies nicht zulässig sei. Nun kommt er bei jeder Gelegenheit und sagt, er habe schon so große Zugeständnisse gemacht, da er sie Rattenhaltung dann doch noch erlaubt habe.

    **Wie verhält es sich mit solchen Behauptungen, die aus der Luft gegriffen sind? Die Hunde sind erst später zu uns gekommen.

    ***Wie in der aktuellen Situation beschrieben, gab es nie eine Aufforderung, die Hunde loszuwerden.

    ****Ist die Frist zulässig?

    Ich würde gerne alles hören, was ihr zu sagen habt. Ich brauche nur Informationen, wie ich auf diesen Brief reagieren soll, denn ich würde ihn beispielsweise gern darauf aufmerksam machen, dass er nicht mal die Namen der Mieter richtig schreibt und sich Daten ausdenkt, wann die Hunde hergekommen sind.
    Meinen Fehler, dass ich die vorübergehende Haltung der Hunde nicht mit meinem Vermieter abgesprochen habe, sehe ich ein. Ich habe es nicht mit ihm abgeklärt, da es schon sehr viele Versprechungen und Absprachen gab, an die er sich nicht gehalten hat. Ich möchte nur wissen, wie ich jetzt weiter verfahren soll.

    Lieben Gruß
    Rinarinarina

    Hallo,


    bitte dies hier genau durchlesen, das sollte alle offenen Fragen in Bezug auf die Frage beantworten:

    http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mi…iere-zu-besuch/

    Gruß

    BHShuber

    Ich war selbst Eigentümer einer ETW und danach habe ich ein Haus gebaut. Von daher kenne ich den Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten. Und ja, ich bin Mieter.

    Hallo, nochmal,

    ja was nu, Haus gebaut und trotzdem Mieter oder wie soll man das verstehen?

    Zudem, ja, haben Sie in einem Forum eine Frage gestellt, deshalb sollte man sich nicht angegriffen fühlen, wenn nachgefragt wird, weil die Fragestellung äußerst verwirrend ist.

    Gruß

    BHShuber

    Ich war selbst Eigentümer einer ETW und danach habe ich ein Haus gebaut. Von daher kenne ich den Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten. Und ja, ich bin Mieter.

    In meinem Fall wird NICHT zwischen Wohnungsgröße unterschieden, es ist so simpel wie ich es geschrieben habe. Alle festen Nebenkosten die nicht verbrauchsabhängig zu einer Wohneinheit gehören wurden aufgeführt, der einen Eigentümerin mit 125/1000 belastet und die restlichen Anteile von 875/1000 in gleichen Teilen den 5 Mietern berechnet, egal wie groß die Wohnungen sind.

    Hallo,

    so wie Sie das schildern müssten alle Wohnungen gleich groß sein und jeder der Eigentümer müsste dann den selben Miteigentumsanteil haben.

    Um für den Mieter die Vorauszahlung der Neben- und Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen abrechnen zu können müsste dies im Mietvertrag auch so geregelt sein.

    Ist kein Umlageschlüssel vereinbart, dann nach Wohnfläche und vorzugsmäßig verbrauchsabhängig!

    Abschließend ist die Frage noch nicht geklärt Genossenschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft???

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    mein Problem ist,dass hier in der nächsten Nähe Nachts draußen nahezu jede Nacht Böller in die Luft gejagt werden.
    Sehr unberechenbar,mal ist 2 Nächte Ruhe,dann wieder sehr geballt aufeinander.
    Und leider macht mich das schier wahnsinnig,weil es mich jedes mal ein Stück weit re - traumatisiert,
    immer werde ich mehr oder weniger schlimm dadurch an mein erlebtes Trauma erinnert.
    Zumutbar ist das so gar nicht und auszuhalten für mich auch nicht mehr lange.
    Könnte in diesem speziellen Fall der Vermieter von der regulären Kündigungsfrist absehen,damit ich schnellstmöglich eine neue Wohnung finden könnte,also umziehen ?

    Gruß

    Mel

    Hallo,

    mit Verlaub, wenn irgendwo in der Nachbarschaft Böller knallen, ist das nun wirklich nicht die Schuld eines Vermieters, dies liegt auch in keiner Weise in seinem Verantwortungsbereich.

    Warum also sollte der Vermieter sich hier auf eine verkürzte Kündigungsfrist einlassen, ich jedenfalls würde es nicht machen.

    Sie sind ein Vertragsverhältnis eingegangen, ebenso wie der Vermieter, aus diesem Grund macht man eben Verträge an die sich sowohl Vermieter als auch Mieter zu halten haben.

    Vor allem, wenn man so ein Anliegen hat, dann ist ja wohl der erste Ansprechpartner eben der Vermieter.

    Wenn dieser sich darauf einlässt wäre ja alles klar, doch man bedenke ein Verpflichtung hierzu besteht keinesfalls.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    es geht um ein Haus mit 6 Wohnungen, davon ist eine Eigentümerin.

    Jetzt gab es die erste Nebenkostenabrechnung, Kosten für Aufzug, Hausmeister etc. wurden der Eigentümerin der Wohnung mit 125 von 1000 Anteilen berechnet, also ein 1/8 (bei 6 Wohnungen), die restlichen 7/8 wurde auf die 5 Wohnungen aufgeteilt.

    Ergo wenn wir 400€ grob aufs Jahr gerechnet für den Aufzug zahlen, zahlt die Eigentümerin etwas über 300€.

    Lt. der Genossenschaft wäre das vertraglich mit der ETW Eigentümerin geregelt, somit haben die 5 Mieter erhebliche Mehrkosten.

    Gerecht ist anders!

    Gibt es bei Euch Erfahrungen damit? Ist sowas rechtens?

    Grüße
    TJ

    Hallo,

    ich gehe davon aus, dass Sie Mieter in einer der Wohnungen sind.

    Es ist ein wesentlicher Unterschied ob ich eine Abrechnung des Hausgeldes oder eine Abrechnung der Nebenkosten miteinander vergleiche, das wäre in diesem von Ihnen geschilderten Fall ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen!

    Die Kosten für einen Eigentümer berechnen sich nach MEA ( Miteigentumsanteilen) Ihre umlagefähigen Kosten berechnen sich höchstwahrscheinlich nach Quadratmetern der Mietfläche.

    Wissen Sie denn, wie hoch die Miteigentumsanteile an den verschiedenen Wohnungen ist, nein denke ich, Ihre Berechnung hinkt ohnehin, denn so wird das nicht berechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    BHShuber

    Danke schon mal für die Antwort!

    Ich habe mich vor dem Posten schon ein wenig eingelesen hier im Forum und mir ist klar, dass mein Problem jetzt im Grunde genommen nicht so extrem schlimm ist wie das vieler anderer Poster.

    Mein Anliegen war hauptsächlich auf die extreme Direktkonfliktsituation bezogen, wenn mir der Mensch den Weg verstellt. Natürlich verstehe ich, dass man da nicht definitiv reinreden möchte, entschuldige.

    Hallo,

    wenn Ihnen der Vermieter den Weg verstellt und Sie mit Gebrüll dauerhaft belästigt, dann ist das ein Tatbestand der Nötigung, den Sie bitte zur Anzeige bringen sollten.

    Zudem halte ich die Kündigung für nicht gerechtfertigt, hier sollte eine astreine Verwertungskündigung Anwendung finden, die es aber nicht ist.

    Nur weil es sich anbietet, eine Wohnung zu verändern ist kein Kündigungsgrund, bitte lassen Sie das mit dem Mieterverein und suchen einen Fachanwalt für Mietrecht auf.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Hat eine so gebeutelte Seele nicht einmal Anrecht auf Frieden?

    Danke für Antworten von

    engel99

    Hallo,

    Gegenfrage, hat ein Vermieter Anrecht darauf, dass der Mieter wie vertraglich vereinbart, Monat für Monat pünktlich seine Miete entrichtet und somit auf Frieden und sein Seelenheil?

    Ich weis ja nicht in welcher Sphäre der Realität man hier lebt, es ist in jedem Fall nun wirklich nicht das Problem des Vermieters dass man einer brotlosen Kunst nachgeht und von dem großen Durchbruch phantasiert!

    Mein Rat:

    Für Realitätsverlusst gibt es Fachärzte, die verschreiben dann Tabletten, allerdings muss man die dann aber bezahlen um nicht seinem eigenen Wahn zu verfallen.

    Gruß

    BHShuber

    Ich wollte mal ein kleines Update geben. Die Sache ist noch nicht vom Tisch. Wir hatten Widerspruch erhoben und kriegen prompt die Androhung, falls wir das Ganze nicht bis zum 30.9. zahlen gehts weiter beim Amtsgericht. Lustigerweise haben wir 1. nie gesagt, dass wir nicht zahlen und 2. wird das Ganze automatisch zum 1.10. mit der Miete abgebucht. Steht auch so in der Abrechnung.
    Fakt ist am Mittwoch bin ich beim Mietverein (Mieterschutzbund) und rede mit einem Rechtsanwalt.

    Hallo,

    vielleicht hilft euch das hier weiter:

    http://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI1297562.html

    Auch ich bin nicht davon überzeugt, ob ihr diese Kosten zu tragen habt, im wesentlichen wird es wohl darauf ankommen, wo genau die Bäume stehen.

    Differenzieren muss man hier meiner Meinung nach, sind die Bäume im Bereich der Mietsache zu finden oder im Bereich der öffentlich zugänglichen Flächen. :rolleyes:

    Gruß

    BHShuber

    Hallo nochmal,

    zu Spannungsrissen, die entstehen auch durch leichten Unterdruck in der Wohnung Beispiel, 35 Grad Aussentemperarur, innen aber nur 22 Grad, leichte Verspannung im Fensterrahmen und schon ist der Riss drinn.

    Bisher hatten wir das immer umgekehrt, Wohnung mit Holzofen beheizt bis zum geht nicht mehr und Aussen - 15 Grad, dann noch die Dunstabzugshaube an und schon springt die Scheibe.

    Gruß

    BHShuber

    Zum Verständniss, was gilt da so als Hinweiss oder Beweis? Wäre so ein Hinweis das ein 60 jahre altes Altbaufenster nicht von allein springt, oder muß man schon mit der Kammera daneben gestanden haben und die Aktionen Aschenbecherwerfenden Freundin dokumentiern?:)

    Hallo,

    genau so wie von dir beschrieben ist die Krux versteckt, denn dem Vermieter dürfte es alles Andere als leicht fallen hieraus überhaupt eine Schuldzuweisung und dies noch beweisbar, dem Mieter gegenüber anzuführen, somit bleibt er auf den Kosten sitzen.

    Die nächste Frage wird sein, wie der Mieter dem Vermieter verklickert, dass er die Mietsache in ordentlichen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen hat?!

    Freude kommt da beim Vermieter sicher nicht auf.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Gibt es hierzu eine eindeutige Rechtslage?

    Hallo,

    ja die gibt es.

    Der Mieter darf zwar die Mietsache nutzen allerdings beschädigen darf er diese nicht.

    So nun war es eben dein Fehler der dazu geführt hat, dass die Armaturen sich verfärbt haben, somit bist du auch zum Erstatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

    Bestehen Hinweise oder Verdachtsmomente die den Vermieter dazu begründet Sorge bereiten, dass mit der Mietsache nicht vertragsgemäß umgegangen wird, hat er das Recht die Wohnung zu besichtigen, dies muss er vorher ankündigen und dies muss zu annehmbaren Zeiten vonstatten gehen.

    Auch ohne Verdacht oder Vermutung hat ein Vermieter mind. einmal im Jahr das Recht die Mietsache nach vorheriger Ankündigung in Augenschein zu nehmen, wir machen das regelmäßig, auch um den Kontakt zum Mieter zu halten, aus dem Gespräch währen der Besichtigung können dann immer mal wieder Probleme und Sachverhalte aus der Welt geschafft werden.

    Ach noch was, der Austausch oder Ersatz des Schadens darf soll bis spätestens zur Rückgabe der Mietsache an den Vermieter erfolgen, ist die Armatur noch voll funktionsfähig, dann muss das nicht sofort gemacht werden.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    ich hätte ein dringendes Anliegen und würde mich sehr über Hinweise und Tipps freuen!


    Wer ist nun für die Reparatur zuständig und muss die Kosten tragen? Darf der Vermieter überhaupt die Nebenkosten der drei anderen Parteien zurückhalten?

    Bin über jede Hilfe sehr dankbar!!

    Viele Grüße,
    Marlen

    Hallo,

    nein, darf er nicht, macht er aber und zwar so lange wie man sich das gefallen lässt.

    Zum Fenster, dieses ist Bestandteil der Mietsache und der Vermieter ist in der Verantwortung, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten.

    Soll heissen, zunächst muss er den Fensteraustausch veranlassen und auch bezahlen, sollten ihm Hinweise oder Beweise vorliegen, dass der Mieter den Riss verursacht hat, kann er gegebenenfalls die Reparaturkosten von diesem zurückverlangen!

    Genau in dieser Reihenfolge ist das Hand zu haben. Der Mieter könnte aufgrund des Zustandes unter Umständen die Miete kürzen.

    Ich empfehle hier eine anwaltliche Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein in der Nähe des Wohnortes.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    mein Freund und ich haben nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden uns zugesagt bekommen. Als der Vermieter uns nun den Mietvertrag zugeschickt hat, kamen mir einige der SONSTIGEN VEREINBARUNGEN am Ende des Vertrages merkwürdig vor und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll.

    Dort steht:

    Die Nebenkosten Vorauszahlung ist für eine ordnungsgemäße Beheizung, zur Vermeidung von Schimmelschäden konzipiert. Nachzahlungen auf Abrechnung sind möglich, Rückerstattungen finden jedoch nicht statt. Der Vermieter schuldet keine Abrechnung der Nebenkosten.

    Zur Info: Die Wohnung ist 100qm groß und die Nebenkosten sind mit 160 Euro angesetzt.

    Wir wollen die Wohnung unbedingt haben und nun stellt sich die Frage ob eine solche "Vereinbarung" überhaupt zulässig ist? Welche Möglichkeiten haben wir?


    Vielen Dank und Grüße,
    Alexandra P.

    Hallo,

    zunächst wir darauf hingewiesen, dass eine Abrechnungspflicht für den Vermieter nur dann besteht, wenn mietvertraglich vereinbart wurde, dass die Mietpartei Vorauszahlungen erbringen muss, was hier der Fall sein dürfte!

    Da hier keine Pauschale vereinbart ist, ist dieser Passus nicht rechtens!

    Wurde in einem Mietvertrag vereinbart, dass die Mietpartei Vorauszahlungen leisten muss, ist der Vermieter gem. § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB verpflichtet über die Vorauszahlungen jährlich abzurechnen!

    Die Vereinbarung stellt für den Mieter eine ungerechtfertigte Benachteiligung dar und ist somit unwirksam.

    Solltet ihr die Wohnung unbedingt haben wollen, dann könnte man dem Vermieter nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres mithilfe eines Anwalte um die Ohren fetzen. Vielleicht sollte man aber die Angelegenheit vorher klären auch wenn die Gefahr besteht, dass man die Wohnung dann nicht bekommt.

    Gruß

    BHShuber

    Heute während ich nicht zu Hause war, hat sie wieder das Grundstück betreten und Fotos gemacht, weil sie uns anzeigen will.

    Hallo,

    hihhihiahahahhaaaaa, die Vermieterin ist ja putzig!!!!!!!!!!!! :rolleyes::confused:

    Was genau möchte Sie denn anzeigen, dass der Mieter von der Mietsache gebrauch macht oder was?


    Zitat

    Mein Mann hat ihr Hausverbot erteilt. Und jetzt will sie wieder am Samstag kommen.

    Gut, sollte die Dame am Samstag kommen, dann gleich mal ne Abmahnung vorbereiten, so wie Berny das schon erwähnt hat, ihr übergeben und den Zutritt verweigern, sollte die Dame dennoch sich Zutritt verschaffen, Anzeige, Anwalt und Klagen!

    So mancher Vermieter hat es immer noch nicht verstanden, die Gutsherrenart ist von vorgestern.

    Gruß

    BHShuber

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