Frist für Reparatur + Hausbesichtigung erlaubt?

  • Hallo,

    kurz zum Sachverhalt:

    Wir wohnen seit etwa 10 Monaten zur Miete in einem Haus. Bei der Reinigung der Armaturen im Bad ist uns ein Fehler unterlaufen, wodurch sich diese verfärbt haben. Wir haben das dem Vermieter vor kurzem mitgeteilt, da wir von ihm wissen wollten, ob er vielleicht eine Idee hat, ob man das wieder ausbessern kann. Seine erste Aussage war ein lapidares "Nein dass muss ausgetauscht werden, aber ist ja ihr Geld"

    2 Tage später gab es dann eine Mail Seitens des Vermieters. Dort setzte er uns eine Frist von 2 Monaten um alle Armaturen auszutauschen und kündigte gleichzeitig eine Besichtigung des Mietobjekts zum entsprechenden Ende der Frist an.


    Meine Sicht:
    Ich sehe keine Grundlage für diesen Termin. Die Armaturen funktionieren, wir haben den Schaden gemeldet und werden ihn bei Zeiten (spätestens zum Auszug) natürlich auch ausbessern lassen. Die Frage der Schuld stellt sich hier nicht. Die Reaktion des Vermieters halte ich jedoch für unangemessen. Hat er hierzu ein Recht? In allen Beiträgen, Merkblättern, Urteilen etc. die ich bisher gefunden habe, ging es vornehmlich immer um Termine die man dem Vermieter nennen soll, aber nie umgekehrt.
    Auch die Besichtigung sehe ich als zumindest zweifelhaft an. In der Mail nennt er keinen Grund für die Besichtigung, der geht lediglich durch den Termin hervor, wenn man interpretieren will. Zudem habe ich nirgendwo eine rechtliche Grundlage gefunden, die besagt dass der Vermieter ein Recht dazu hat Schönheitskorrekturen zu prüfen (nichts anderes ist es für mich).

    Gibt es hierzu eine eindeutige Rechtslage?

  • Na ja, es ist nicht so ungewöhnlich das ein Vermieter z.Bsp. mit Handwerkern mal in die Wohnung muß. Darauf hat er auch durchaus einen Anspruch, solange das nicht regelmässig vorkommt, zbsp. zur Instandhaltung der Mietsache.
    Insofern könntest du natürllich auf eine fadenscheinige Begründung bestehen, oder man geht den durchaus vernünftigen Weg, und repariert halt das was man kaputt gemacht hat? Das sollte dann spätestens beim Auszug passieren. Diese Frist ist aber sicher unerheblich.
    Andererseits gemacht werden muß es sowieso, warum also deshalb Streit riskieren?

  • Hallo,

    Gibt es hierzu eine eindeutige Rechtslage?

    Hallo,

    ja die gibt es.

    Der Mieter darf zwar die Mietsache nutzen allerdings beschädigen darf er diese nicht.

    So nun war es eben dein Fehler der dazu geführt hat, dass die Armaturen sich verfärbt haben, somit bist du auch zum Erstatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

    Bestehen Hinweise oder Verdachtsmomente die den Vermieter dazu begründet Sorge bereiten, dass mit der Mietsache nicht vertragsgemäß umgegangen wird, hat er das Recht die Wohnung zu besichtigen, dies muss er vorher ankündigen und dies muss zu annehmbaren Zeiten vonstatten gehen.

    Auch ohne Verdacht oder Vermutung hat ein Vermieter mind. einmal im Jahr das Recht die Mietsache nach vorheriger Ankündigung in Augenschein zu nehmen, wir machen das regelmäßig, auch um den Kontakt zum Mieter zu halten, aus dem Gespräch währen der Besichtigung können dann immer mal wieder Probleme und Sachverhalte aus der Welt geschafft werden.

    Ach noch was, der Austausch oder Ersatz des Schadens darf soll bis spätestens zur Rückgabe der Mietsache an den Vermieter erfolgen, ist die Armatur noch voll funktionsfähig, dann muss das nicht sofort gemacht werden.

    Gruß

    BHShuber

  • Sie haben einen Fehler gemacht und dabei eine Armatur, wenn auch nur geringfügig, beschädigt.
    Sie haben das ordnungsgemäß gemeldet und dem Vermieter(Eigentümer) steht, auch ohne Mietrecht, eine Inaugenscheinnahme des Schadens zu.
    Ich weiß nicht, warum es dazu einer gesonderten Rechtslage bedarf.
    Sind Sie Oberlehrer oder Beamter?

  • Erstmal danke für die Antworten.

    Zitat

    oder man geht den durchaus vernünftigen Weg, und repariert halt das was man kaputt gemacht hat? Das sollte dann spätestens beim Auszug passieren. Diese Frist ist aber sicher unerheblich.
    Andererseits gemacht werden muß es sowieso, warum also deshalb Streit riskieren?

    Wie gesagt werden wir das natürlich reparieren, spätestens eben zum Auszug. Es geht hier nicht um eine Reparatur von 100 Euro, sondert um knapp 1000 Euro, die man nicht mal eben (insbesondere zu Weihnachten) zahlen will, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Ich sehe schlichtweg keine Not diesen Schaden innerhalb von 2 Monaten beheben zu müssen.


    Zitat

    Sie haben das ordnungsgemäß gemeldet und dem Vermieter(Eigentümer) steht, auch ohne Mietrecht, eine Inaugenscheinnahme des Schadens zu. Ich weiß nicht, warum es dazu einer gesonderten Rechtslage bedarf.
    Sind Sie Oberlehrer oder Beamter?


    Es geht mir um die gesetzte Frist, nicht darum ob ich für den Schaden aufkommen muss. Zudem hat der Vermieter den Schaden bereits gesehen, dass habe ich oben nicht erwähnt. Er hatte uns besucht, wegen Reparaturen die er vornehmen muss und hat dabei auch die Armaturen begutachten können. Ihm geht es bei der Besichtigung nicht darum einen Schaden zu sehen, sondern zu prüfen ob der Schaden behoben wurde. Und nein, bin ich beides nicht.

  • Zitat

    Es geht hier nicht um eine Reparatur von 100 Euro, sondert um knapp 1000 Euro, die man nicht mal eben (insbesondere zu Weihnachten) zahlen will, wenn es nicht zwingend notwendig ist.

    Was sagt denn Eure Haftpflichtversicherung zu dem Fall? Hier liegt ein klassischer Haftpflichtschaden vor, der auch reguliert werden sollte.

    Das Recht zur Besichtigung der Wohnung ergibt sich schon allein aus § 809 BGB, wobei bei Wohnungen die Besonderheit besteht, dass hier in der Regel nur eine begründete Besichtigung stattfinden darf.
    Welche Begründung zulässig ist, entscheidet vermutlich jeder Amtsgericht-Richter anders.

    Ich bin der Meinung, dass der Vermieter durchaus darauf bestehen kann, dass die Instandsetzung der Armaturen bereits jetzt erfolgen soll. Grundsätzlich können ja auch laufende und notwendige Schönheitsreparaturen vom Mieter verlangt werden (wenn wirksam vereinbart), so dass ich hier keinen Unterschied zu anderen Reparaturen sehe.

    Mal als Fallbeispiel: Der jetzige Eigentümer möchte die Wohnung verkaufen und führt Besichtigungstermine mit dem Interessenten durch. Wenn dieser Interessent nun beschädigte Armaturen (und vielleicht noch andere Installationsgegenstände) erkennt, kann das Interesse erlöschen, bzw. zumindest eine Wertminderung der Immobilie zur Folge haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie gesagt werden wir das natürlich reparieren, spätestens eben zum Auszug. Es geht hier nicht um eine Reparatur von 100 Euro, sondert um knapp 1000 Euro, die man nicht mal eben (insbesondere zu Weihnachten) zahlen will, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Ich sehe schlichtweg keine Not diesen Schaden innerhalb von 2 Monaten beheben zu müssen.


    Wie jetzt, ja ist denn schon Weihnachten? Wie gesagt, ich würde das auch nicht so sehen, das der Austausch innerhalb dieser Frist zwingend zu erledigen ist, sondern eben eher bei Auszug.
    Wie Leipziger82 aber schreibt mag es auch Gründe geben die dagegen sprechen. Fraglich ob man sich wegen so etwas vor Gericht streiten will. Kurz gesagt ich kann mir nicht vorstellen das der Vermieter deshalb einen Anwalt bemüht, ebenso würde ich als Mieter dafür im zweifel eben auch keinen bemühen, sondern das eben austauschen evtl. dann eben nach Weihnachten. Das sollte doch vieleicht mit dem VM, ohne ein Gericht zu bemühen zu klären sein, hoffe ich.

  • Es geht hier nicht um eine Reparatur von 100 Euro, sondert um knapp 1000 Euro, die man nicht mal eben (insbesondere zu Weihnachten) zahlen will, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Ich sehe schlichtweg keine Not diesen Schaden innerhalb von 2 Monaten beheben zu müssen.


    Jetzt erzähl mal, wieviele Armaturen hast du versaut, um auf diese 1.000.- Euro zu kommen?

    Ich bin im März in eine Wohnung gezogen, bei der die Badewannenarmatur verfärbt war. Mit einer Chrompflegepolitur und einem weichen Lappen habe ich die Verfärbung beseitigt und das hat gerade 5,- Euro gekostet.

  • Jetzt erzähl mal, wieviele Armaturen hast du versaut, um auf diese 1.000.- Euro zu kommen?


    Das erinnert mich doch an Heino's vergoldete Badezimmerarmaturen...:o

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