Mietminderung im voraus kürzen? dringend

  • Hallo ihr Lieben,
    ich habe mit meiner Beraterin eine rechtskräftige Mietminderung in Höhe von 2 Prozent vereinbart. Vermieter weiß bescheid. Ihn jucken die 2 % offensichtlich nicht.
    Ich habe leider vergessen zu fragen ob man sie im voraus kürzt oder nicht?

    Also der Schaden ist am 1.September aufgetreten.
    Kürze ich jetzt am 1.Oktober 2% oder 4%(da man die Miete 1.Monat im Voraus zahlt)

    Vielen dank und Liebe grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von pen1s (30. September 2015 um 18:41)


  • ich habe mit meiner Beraterin eine Mietminderung in Höhe von 2 Prozent vereinbart.


    Ohne zu wissen, welcher Schaden bei dir aufgetreten ist, kann dir hier keiner eine Anwort geben. Denn bevor man überhaupt die Miete mindern könnte, muss der Vermieter beweisbar zur Beseitigung mit Fristsetzung aufgefordert werden.

    Darum stellt sich mir die grundsätzliche Frage, ob du die richtige Beraterin gefragt hast. War es vielleicht die Avon Beraterin?

  • ich habe mit meiner Beraterin eine Mietminderung in Höhe von 2 Prozent vereinbart.


    Ich habe mit meinem Bewährungshelfer ebenfalls eine Mietminderung von 2% vereinbart. (wie schöön, dass mein Vermieter nichts davon weiss...):o

  • hallo, alles wurde juristisch korrekt gemacht.
    Meine Frage ist die , wenn ein Schaden am 1.September aufgetreten ist. Und noch immer Bestand hat.
    Kürze ich die Miete nur für den letzten Monat oder auch für den kommenden Monat(da die Miete ja im voraus bezahlt wird)

  • kann mir hier niemand eine Antwort auf meine Frage geben?
    Solche Antworten wie Mainschwimmer kann man sich doch echt sparen.
    Ich habe eine kurze und knackige Frage gestellt die entweder mit der Antwort : 2% oder 4% beantwortet werden kann.
    Alle anderen Antworten könnt ihr euch sparen

  • Pass mal auf! Wenn du diesen Satz: "Ohne zu wissen, welcher Schaden bei dir aufgetreten ist, kann dir hier keiner eine Anwort geben. Denn bevor man überhaupt die Miete mindern könnte, muss der Vermieter beweisbar zur Beseitigung mit Fristsetzung aufgefordert werden"

    aus meiner ersten Antwort nicht verstanden hast, dann tust du mir Leid. Da kannst du noch so oft schreiben, dass deine Beraterin den Durchblick hat. Frage sie nicht uns.

  • Grund: Feuchtigkeitsschaden im Bad.
    Ein Gutachter vom Mieterverein hat sich den Schaden angesehen.
    Die Juristin(meine Beraterin) hat meinen Vermieter darüber informiert.
    Der Vermieter bekam von ihr eine schriftliche Fristsetzung zur Beseitigung. Daraufhin wurde er schriftlich über die Durchführung der Minderung informiert.
    Die Juristin(meine Beraterin) hat mir daraufhin mitgeteilt, dass ich ab.1.September 2% kürzen soll(Der Schaden trat am 1.September auf).

    Jetzt weiß ich aber nicht ob ich 2%(nur rückwirkend) oder 4 % kürzen soll am 1 Oktober.

    Naja ich mach mal 4%.

    2 Mal editiert, zuletzt von pen1s (30. September 2015 um 19:45)

  • danke euch. Ich kürze dann 4 %.
    Habe festgestellt, dass ich alles besser weiß, und höchstens Antworten toleriere, die mir gut gefallen.
    Die Lehre habe ich durch die Anmeldung in diesem Forum gezogen.
    Ciao Leute, machts gut, werde mich hier nie mehr blicken lassen.

  • danke euch. Ich kürze dann 4 %.
    Habe festgestellt, dass ich alles besser weiß, und höchstens Antworten toleriere, die mir gut gefallen.
    Die Lehre habe ich durch die Anmeldung in diesem Forum gezogen.
    Ciao Leute, machts gut, werde mich hier nie mehr blicken lassen.

    Schade. Ich wollte Dir eben noch sagen, daß Du jeden Monat von der Miete 2 % abziehen kannst, so lange, bis der Schaden behoben ist. Also nur 2 %, nicht 4 %.

  • Schade. Ich wollte Dir eben noch sagen, daß Du jeden Monat von der Miete 2 % abziehen kannst, so lange, bis der Schaden behoben ist. Also nur 2 %, nicht 4 %.

    Hallo,

    er hat gefragt ob er im Oktober weil im September nicht geschehen 4% für Sept. u. Okt. abziehen soll, dass es 2 % sind, weis er selber!

    Gruß

    BHShuber

  • Schade. Ich wollte Dir eben noch sagen, daß Du jeden Monat von der Miete 2 % abziehen kannst, so lange, bis der Schaden behoben ist. Also nur 2 %, nicht 4 %.


    Für Oktober vier, anschl. mtl. zwei Potenz.

  • @ Berny

    Richtig! Ein falsches Wort und man kann im Gefängnis landen:mad:


    Hallo,

    im Gefängnis vielleicht nicht, doch man bedenke der Fragende wendet sich an das Forum und hier erhält er doch sehr oft hochqualifizierte Antworten mit denen er was anfangen kann.

    Gruß

    BHShuber

  • Wasserschaden im Bad ok... 2% ! Hergott ist die Wanne nass geworden oder wie :) für vielleicht etwas über 10 Euro so einen Zappes. Am Ende hat er den Wasserschaden noch selbst verursacht ;)

    bei manchen Fragen denk ich mir auch, die Registrierung hier hat doch sicher 5 mal so lang gedauert wie nach "Mietminderung rückwirkend" bei Google zu suchen...

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