Beiträge von BHShuber

    Der Vermieter hat bisher dazu noch gar nichts gesagt, da er darauf noch nicht angesprochen wurde.

    Hallo,

    das erscheint mir der richtige Weg zu sein:confused:


    Zitat

    Da das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ohnehin gestört ist und der Vermieter in allen Belangen ein extrem genau ist, möchte der Mieter sich das so eigentlich nicht gefallen lassen.

    aha und wie bitte dürfen wir das verstehen? :confused::confused::confused:

    Zitat

    Sicher wäre es das einfachste eben die Sachen zu säubern, es geht hier eher ums Prinzip.

    genau hier ist die Krux versteckt, den Vermieter auffordern eine Sache zu erledigen, wenn diese dann umgehend erledigt wird ist doch schon mal eine gute Basis und ein Zeichen guten Willens von Seiten des Vermieters.

    Hier jetzt nochmal nachsetzten aus Gründen des Prizipes (worauf dieses Prinzip sich auch stützen möge) halte ich für den korrekt falschen Weg das Verhältnis mit dem Vermieter zu bessern.

    Wie wäre es denn, wenn man den Dreck wegmacht und sich mit einem Schreiben an den Vermieter (immer in geeigneter Art und Form mit dazugehöriger gebotener Höflichkeit) seinen Ärger darüber von der Seele schreibt, vielleicht ist der Vermieter ja einsichtig wenn er über den Zustand danach zu aller erst mal Kenntnis erlangt.

    Was verlangt man denn von einem Vermieter noch, Hellseher zu sein, woher soll der denn wissen, dass die Rinnenreiniger deinen Balkon verschmutzt haben, schon mal drüber nachgedacht?

    Konsens statt Dissens, dann klappts auch mit dem Vermieter!;);)

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    der Abrechnung ist zu widersprechen mit den von dir genannten Gründen und die Nachzahlung zurück zu halten.

    Wenn der Herr Vermieter das Geld haben möchte wird er sich schon melden, erfreulicher Weise vielleicht gleich mit Gericht, dann kann dies auf dieser Ebene gleich geklärt werden.

    Wie es den Anschein hat handelt es sich hier wieder um einen super verständigen Vermieter, welcher nicht weis was er tut.

    Gruß

    BHShuber


    In unserem Mietvertrag steht drin, dass Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden dürfen. Diese Genehmigung könne unter besonderen Umständen entzogen werden.

    Hallo,

    so weit, so gut.


    Zitat

    Wer ist denn nun im Recht? Kann Sie die Genehmigung einfach so entziehen?

    Ist ja wohl nun im Mietvertrag geregelt, der Focus besteht in Zusammenhang mit besonderen Umständen.

    Zitat

    Was haben wir für Rechte und was kann uns schlimmstenfalls passieren???

    Man hat eine Genehmigung zu Hundehaltung vom Vermieter, schlimmstenfalls wird diese entzogen, hier kommt es wie mietvertraglich vereinbart auf die vom Vermieter begründeten besonderen Umstände an.

    Abwarten und sehen in welcher Art der Vermieter nun die Genehmigung entziehen möchte und dann entsprechend darauf reagieren.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Tag, wir sind ein "mittelalter" Ehepaar mit einem kleinen Hund. Als wir in unsere Wohnung gezogen sind hatte der Vermieter eine Hündin mit der sich unser Hund prima verstand. Nun kam noch eine deutsche Dogge dazu, ein Rüde. Unser Hund und er verstehen sich nicht und gehen aufeinander los. Nun wäre alles kein Problem, wenn unser Vermieter sich an die abgesprochenen Spielregeln halten würde. Wir teilen uns den Eingangshof und auf diesem lässt seine Frau die Hunde den ganzen Tag rumlaufen. Sodas wir bei Verlassen unserer Wohnung Spießrutenlauf machen müssen oder am besten anrufen, das wir die Wohnung verlassen möchten. Es ist ein unhaltbarer Zustand. Trotz mehrfacher Gespräche ist seine Frau permanent uneinsichtig. Was meint ihr ?


    Hallo,

    meine Meinung dazu, ausziehen!

    Gruß

    BHShuber

    Würdet ihr in eine Wohnung einziehen, in der es früher im Schlafzimmer Schimmel gab? Es musste eine Reinigungsfirma kommen. Wie sie ihn entfernt haben, ob nur mit Chemie oder Putz weggemacht, weiß ich noch nicht. Man sieht den Schimmel nicht mehr, allerdings löst sich an der Stelle die Tapete von der Wand und es riecht eklig. Ob der Gestank vom aktuellen Mieter stammt oder durch Schimmel verursacht wird, kann ich nicht sagen. Zudem hat das Bad kein Fenster, es grenzt ans Schlafzimmer.

    Hallo,

    aber unbedingt würde ich da einziehen, bei dem was man da liest erübrigt sich jede weitere Diskussion!

    So billig kann die Wohnung nicht sein, dass man ernsthaft erwägt sich dem auszusetzen.

    Gruß

    BHShuber

    Na um ihn zu kündigen: Mir hat gestern jemand nach Schilderung des Sachverhaltes erzählt, dass der Mietvertrag noch gar nicht zustande gekommen sei, da die Kaution moch nicht bezahlt ist, und das es derzeit nur ein "Nutzungsvertrag" ist, wenn ich mich richtig an den Wortlaut erinnere.


    Hallo,

    der Freund meines Schwagers, dessen Bruders Bekannter hat gesagt?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!

    Bitte nachlesen, wann ein Mietvertrag zustande kommt und dann mitdiskutieren, man kann nur hoffen, dass das keiner liest was du hier verbreitest!

    Hier die richtige Antwort:

    http://deutschesmietrecht.de/kaution/65-kau…lungsfrist.html

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die Antworten,
    Also glauben sie nicht das man mit Konsequenzen rechnen muss sobald keine Schäden vorhanden sind?
    Liebe Grüße

    Hallo,

    natürlich gibt es solche und solche Vermieter, wenn er aber halbwegs bei Verstand ist, was soll er denn dann machen?

    Wie schon geschrieben wurde gegen kein Gesetz verstoßen, der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wurde kein Abbruch getan, wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurück gegeben wurde.

    Bitte alles per Bildbeweis aufnehmen, Übergabeprotokoll erstellen, eine neutrale Person zur Übergabe zwecks späterer Beweisbarkeit zu Übergabe der Wohnung mitbringen, mehr kann man dann eh nicht machen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    zu den Betriebskosten, die der Vermieter auf seine Mieter umlegen kann, zählen auch die Kosten der Beleuchtung, § 2 Nr. 11 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Voraussetzung für diese Verteilung ist, dass der Vermieter dies im Mietvertrag mit den Mietern vereinbart hat.

    In diesem Fall möchte wohl der Vermieter die Kosten für einen Stromzählereinbau sparen und setzt hier eben eine Pauschale an.

    Jetzt kann sich der Mietinteressent überlegen ob er darauf eingeht oder nicht, sich mit dem Vermieter hier zu streiten führt höchstwahrscheinlich dazu, dass der Mieter die Wohnung nicht bekommt!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    laute Party´s, Drogenkonsum, nicht bezahle Kaution?

    Dieses Mietverhältnis scheint nicht mehr tragbar, bei Party und Drogenmissbrauch Polizei rufen, sollte dies dann festgestellt werden, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durchaus denkbar, zumal es hier bereits zu Beleidigungen und Nötigungen gekommen zu sein scheint.

    Gruß

    BHSHuber

    Und das nicht nur am We, sondern auch werktags.
    Gesprächsversuche meinerseits haben nichts gebracht und die Polizei wurde schon einmal gerufen, sie haben mir zu einer Anzeige geraten, aber mir nicht viel Hoffnung auf Erfolg gemacht.
    Ich könnte nun evtl. die Miete mindern, möchte das aber nicht, da ich mit meiner Vermieterin ein sehr gutes Verhältnis habe und sie ja auch nichts für die Situation kann.

    MfG
    Uwe

    Hallo,

    dass die eigene Vermieterin nichts dafür kann was im Nachbarhaus geschieht, hat man ja schon festgestellt, eine Mietminderung geht in die Hose, zumal man sich dann auch noch das bislang gute Verhältnis mit seinem Vermieter in jedem Fall verscherzt.

    Warum, wenn die Polizei schon da war, der Schuldige ausgemacht ist, hat man dann nicht die Eier in der Hose und erstattet in der Tat eine Anzeige? Das versteh wer will, ich leider nicht.

    Viel Glück bei jeglichem Vorhaben.

    Gruß

    BHShuber

    Halte ich schon für sinnvoll, denn Schadenersatz für den abhanden gegangenen Goldbarren muss ja auch realisiert werden.

    Hallo,

    ich zahl den Prozess und mache einen Zeugen, wenn ich im Gegenzug die Hälfte des Schadenersatzes für den "Picasso" im Keller bekomme :rolleyes:

    Gruß

    BHShuber

    Hallo ihr Lieben,
    ich wende mich an dieses Forum, da ich mir leider keinen Rechtsbeistand leisten kann und nicht recht weiß wie ich diese Sache überhaupt angehen soll.
    Sachen vollgestellt war, Es ist sehr verwirrend, würde mich aber sehr über Rückmeldungen freuen.
    Gruß

    Hallo,

    das ist ja wieder was, meine Fresse im Großen und Ganzen schließe ich mich meinen Vorschreibern an, entweder abhaken oder reinsteigern!

    Solltest du es nicht dabei belassen wie es ist, hast du die Möglichkeit wenn du dir keinen Rechtsbeistand leisten kannst, Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen, d. h. man suche sich einen Fachanwalt für Mietrecht, lasse sich beraten und der RA wird dann Rechtskostenbeihilfe nach Einschätzung der Sachlage beantragen.

    Gruß

    BHShuber


    Unter kommen wir glücklicherweise familiär in einer Wohnung, wo wir nun das selbe zahlen. Die Miete zahle ich nun seither einvernehmlich nicht mehr. Weshalb es mir meines Erachtens (wahrscheinlich auch durch rechtssprechung) zuzumuten ist die Miete in der Ersatzwohnung selber zu tragen.

    Vielen Dank.

    Hallo,

    es kommt wohl im wesentlichen darauf an, wie die einvernehmliche Vereinbarung aussieht, ist mit der Nichtzahlung der Miete vereinbart, dass alle Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter abgedeckt sind, dann zahlt der Mieter den Umzug selber.

    Wieder einmal hat man höchstwahrscheinlich nichts schriftliches in der Hand, stimmt´s?

    Meiner Meinung nach gibt es einen bestehenden Mietvertrag, aus diesem erwachsen den Vermieter Pflichten, auch wenn das heissen mag, dass der Mieter einen Anspruch auf Ersatzwohnung hat und der Vermieter diesen zu tragen hat!

    Im wesentlichen wird es darauf ankommen, was hier einvernehmlich vereinbart wurde und ob der Mieter wieder in die Wohnung zurück möchte?

    Gruß

    BHShuber

    Nein, nur an einer Stelle der Tapete wurde mal gekratzt das bessern wir aber aus. Türen und Fenster sind alle so wie ich sie übernommen habe.

    Hallo,

    nachdem Sie ja ohnehin ausziehen sollten Sie sich nicht so viel darüber den Kopf zerbrechen, abwarten was passiert, eventuelle Schäden sofort ausbessern und in Ordnung bringen, dann sehen was der Vermieter sagt.

    Gruß

    BHShuber

    Ich beziehe nebst Hund mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters für die Hundehaltung vor gut einem Jahr eine Wohnung in einem 6-Parteien-Haus. Ich bin immer zu Hause und lasse den Hund ganz,ganz selten für kurze Zeit alleine. Der Hund ist ruhig und bellt ausschließlich, wenn an meiner Wohnungstür geklingelt wird (sehr selten!).
    Eine weitere Mieterin (nennen wir sie mal „G“) zieht vor knapp einem Jahr ebenfalls mit einem Hund in dieses Haus. Diese Mieterin lässt ihren Hund ganz selten alleine, allerdings neigt er häufig zu kurzen Bellattacken.
    Eine Mieterin (nennen wir sie „F“) wohnt mit 2 Hunden schon etwas länger in diesem Haus. Ihre Hunde sind tagsüber immer alleine (einer davon regelmäßig in eine Kiste gesperrt, da er sonst die Wohnung zerstört) und bellen regelmäßig und ausgiebig. Wenn man „Glück hat“, sind sie mal eine Stunde lang ruhig. Auf meine schriftliche Bitte hin, „etwas gegen das Hundegebell zu unternehmen“ und dem Angebot, die beiden Hunde nachmittags mit zum Gassigang zu nehmen, reagiert diese Mieterin „F“ gar nicht und redet kein Wort mehr mit mir.
    Auf meine Bitte hin an den Vermieter (er wohnt nicht mit in diesem Haus!), in diesem Fall etwas zu unternehmen, bekomme ich nur den Hinweis, „dies selbst mit der Mieterin „F“ zu klären“. Dies ist ja nun nicht möglich, da sie mit mir nicht spricht.
    Was nun? Hat jemand eine Idee?

    Hallo,

    umziehen!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung des Mietvertrages. Hier ein Ausschnitt eines Muster-Mietvertrages:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Wann ist aus Vermietersicht der schnellstmögliche Zeitpunkt zum Kündigen, ausgehend davon, dass der Mieter (das Gewerbe) zB. nicht ausziehen möchte?


    Ich hoffe ihr habt darauf eine Antwort, versuche vergebens diesen Text zu verstehen.


    Vielen Dank und liebe Grüße!

    Hallo,

    wenn der Mietvertrag zeitlich begrenzt ist, dann endet das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt der Begrenzung. Im Beispielfall nach 10 Jahren.

    Man sollte sich überlegen ob man so einen langen Zeitraum heranziehen möchte, denn bei kürzeren Zeiträumen, z. B. 2 Jahre endet der Vertrag und wenn der Gewerbemieter diesen weiterführen möchte kann über die Konditionen der Weiterführung des Vertrages frei verhandelt werden, ich ziele hier in Bezug auf Mieterhöhungen ab, du verstehst.

    In dem Beispielfall hat der Mieter hier eine Weiterführungsoption die er zu einem bestimmten Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann, hier geht es ausschließlich um die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen sicherlich in einem anderen Passus des Vertrages.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    wir sind vor 2 Wochen in unsere neue Traumwohnung gezogen. In der ersten Woche konnten wir perfekt schlafen, hatten Abends unsere Ruhe und konnten die neue Wohnung genießen. Nun wird es nach und nach unzumutbar. Unsere Nachbar in der Wohnung über uns laufen extrem laut. Ich kann verstehen, dass das Kind der Nachbarn durch die Wohn ung rennt, auch wenn das nicht den ganzen Tag geht. Allerdings laufen die Erwachsenen wie auf Hacken. Ich weiß, dass normale Wohngeräusche nicht zu vermeiden sind, aber kann mein Nachbar mir wirklich zumuten, dass ich abends nicht schlafen kann, weil er wie ein Elefant läuft und morgens davon sogar auffwache? Die Wohnungen sind alle mit Granitfliesen ausgestattet. Man hört teils wirklich jeden Schritt und das poltert extrem. Wir hingegen haben Hausschuhe an und achten darauf, dass unsere Nachbarn auch ihre Ruhe haben. So will es doch jeder in einem Mehrfamilienhaus, oder?

    Wie gehe ich am besten vor, um das Wohnen erträglich zu machen? Ich leide schon nach 2 Wochen unter Schlafmangel und Stress deswegen.

    Vielen Dank für Eure Tips!
    zomby

    Hallo,

    Ruhestörung ist es erst nach 22.00 Uhr ab dann kann man die Polizei rufen und eventuell eine Anzeige wegen Ruhestörung anstreben.

    Mal ehrlich, ist es dein eigenes subjektives Empfinden, Mancher ist lärmempfindlicher als der Andere?

    Fakt jedenfalls ist, man wird das Gehverhalten der Nachbarn nicht verändern können, der Vermieter ist hier nicht zur Verantwortung zu ziehen, es bleibt also nur noch wenn man das nicht mehr erträgt, sich eine andere Wohnung zu suchen und umzuziehen!

    Hat man denn schon mal mit dem Nachbarn darüber gesprochen, vielleicht ist der ja supernett und einsichtig?????????

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig.
    Folgendes Problem.

    Ich habe das Gefühl, dass man aus der Situation jetzt einfach Geld von mir rausholen will. Ich habe nichts kaputt gemacht oder extremen Dreck hinterlassen. Ich habe einfach etwas übersehen.

    Wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Die 100 Euro bezahlen oder mich dagegen wehren?:confused:

    Lg

    Hallo,

    ja, es ist ärgerlich keine Frage.

    Dennoch man bedenke jetzt was die Folgen verschiedener Szenarien wären:

    1;
    Vermieter behält 100€ ein, um dieses Geld wieder zu bekommen bedarf es höchstwahrscheinlich eine Anwaltes und oder Klage auf Herausgabe der Kaution, bzw. des Kautioneinbehaltes! Möchtest du das?

    2;
    Der Mieter wehrt sich und beruft sich auf die Aussage des Vermieters, was er wieder einmal nicht beweisen kann, weil kein unterschriebenes Schriftstück existiert, bietet dem Vermieter an nachzuarbeiten was aber nicht mehr geht, denn der neue Mieter ist schon in der Wohnung. Verstehst du das?

    Ärgerlich keine Frage, doch bin ich der Überzeugung, dass weder der Mieter noch der Vermieter wegen 100€ eine Klage oder Rechtstreit anstreben wird.

    Bitte hier alles aufmerksam lesen und mit der eigenen Situation vergleichen:

    http://www.mietrecht.org/mietkaution/mi…on-einbehalten/

    Gruß

    BHShuber

    Joa, weil es offenbar vielen Leuten schlicht zu mühsam ist bspw. in Foren ihre Meinungen auch fundiert zu begründen, lieber etwas rumtönen ubewiesene Behauptungen aufstellen um Postings zu sammeln und sich dann "Erfahrener Benutzer" nennen ^^

    Entschuldigung, ich wollte hier ganz sachlich eine Thematik diskutieren, keine Ahnung in welches Fettnäpfchen ich getreten bin um mir Vorwürfe des Jammerns vorhalten lassen oder offensichtliches Offtopic durchlesen zu müssen "Dir kann sehr fachmännisch geholfen werden: Da gibt es Leute, die nennen sich Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht und warten auf Leute wie Dich, denen sie gutes Geld für Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten abknöpfen, um ihre Fincas oder Chalets zu finanzieren..."

    Wie schon erwähnt beziehe ich HLU da meine Rente keine 50,- beträgt, die Beratung gibts also quasie gratis auf Schein, wie auch die Prozesskostenhilfe wenn Aussicht auf Erfolg besteht ... genauso wie die Stromkosten.

    Weder Grund zum Jammern also noch mich weiter auf irgendwelche Unsachlichkeiten einzulassen.

    ENDE und CLOSED

    Hallo,

    genau, auch dafür findest du sicherlich einen dem man die Schuld zuschieben kann, ja nicht vor der eigenen Türe kehren, wenn es doch so leicht ist uneigenverantwortlich zu handeln, das Sozialamt zahlt´s ja auf Steuerzahlerkosten :mad:

    Gruß

    BHSHuber

    Ist das tatsächlich so?

    Angenommen ich lasse einen Großteil der Wohnung unbeheizt (denn andersherum kann mich der Vermieter auch sicher nicht dazu zwingen auf dem unwirtschaftlichsten Wege zu heizen), nun entstehn massive Schäden, Kondenswasser, Schimmel etc.

    Nicht das ich derartiges vor hätte aber wer haftet in dem Fall für enstandene Schäden?

    Ist es tatsächlich so das der Vermieter nicht für eine Brauchbarkeit aller Wohnräume zu jeder Zeit zu sorgen hat?
    Ich würde dnoch mal sagen das ein Raum der nur mit unverhältnissmäßigen Energiekosten in bewohnbarem
    Zustand gehalten werden kann schlicht kein geigneter bzw. einfach kein Wohnraum ist...

    Nun ja und zu dem Arument "wie gesehen...", natürlich mir war damals schon klar das Strom die teuerste Heizalternative ist, 73,- E mtl. ok.
    Aber nach 3 Jahren eine Nachzahlung von 5400,- ??
    Das ist doch völlig aus jedem Rahmen...
    Damit habe ich nicht gerechnet....Edit: und ich glaube nicht das ich das bei Räumen die als Wohnräume vermietet werden musste.

    Hallo,

    die Frage stellt sich erst gar nicht, denn es liegt im Verantwortungsbereich des Mieters den Strom ordnungsgemäß ablesen zu lassen und verrechnen zu lassen und nicht jahrelang eine Schätzung des Stromversorgers zu akzeptieren weil das ja so viel billiger ist, die Rechnung wurde nun präsentiert.

    Die Differenz ergibt sich aus der Schätzung und tatsächlichen Verbrauch und das hat alleine der Mieter verbraucht, denn der Vermieter saß sicherlich nicht in den Räumen und hat geheizt was das Zeug hält.

    Eigenes Fehlverhalten sehen, erkennen und danach zu handeln, soll das auch noch der Vermieter verantworten?

    Aber das widerspiegelt genau die Erwartungs- und Forderungsmentalität so manchen Mieters dem es anscheinend immer noch zu gut geht!

    Gruß

    BHShuber

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