Drohende Kündigung wegen genehmigtem Haustier?

  • Hallo,

    wir wohnen seit 6 Jahren zur Miete. Unsere Vermieterin wohnt mit im Haus. In diesen 6 Jahren war sie effektiv zusammengerechnet 2 Jahre anwesend und den Rest der Zeit im Ausland. Währenddessen haben wir uns um alles was das Haus etc. betrifft gekümmert weil sie nichts getan hat.

    Nun zum eigentlichen Problem.

    In unserem Mietvertrag steht drin, dass Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden dürfen. Diese Genehmigung könne unter besonderen Umständen entzogen werden.

    2012 haben wir eine schriftliche (Email) Genehmigung von unserer Vermieterin bekommen einen Hund in der Wohnung halten zu können. Die Genehmigung ist sehr allgemein gefasst und beinhaltet keinerlei Einschränkungen was bspw. Größe, Rasse, Geschlecht, Dauer, etc. angeht oder das nur einmalig ein Hund gehalten werden dürfe. Wie bestimmt alle wissen besitzt man als Hundehalter auch eine Haftpflicht für "eventuelle" Schäden, auch was eine Mietwohnung betrifft. Allerdings war das nie nötig und hier ist auch alles tip top, ordentlicher und sauberer als bei manch einem ohne Hund. Es gibt auch keine Geräuschbelästigungen oder ähnliches seitens des Hundes.
    Nun ist unser erster Hund vor kurzem plötzlich (fast 3 Jahre alt) verstorben. Unter normalen Umständen hätten wir ihn also noch. Von der Vermieterin kam diesbezüglich kein Wort. Nun haben wir bereits wieder einen zweiten Hund, da wir ja die Genehmigung von ihr zur Hundehaltung in der Wohnung besitzen.
    Urplötzlich macht sie nun ein riesen Trara und meint sie würde einen Hund jetzt nicht mehr erlauben und die Genehmigung entziehen.

    Wer ist denn nun im Recht? Kann Sie die Genehmigung einfach so entziehen? Vor allem dann, wenn der Hund bereits da ist? Kann Sie uns (fristlos) kündigen und uns in 3 oder 6 Monaten rausschmeißen, so dass wir plötzlich auf der Straße seitzen? Zudem bin ich schwanger.

    Was haben wir für Rechte und was kann uns schlimmstenfalls passieren???

  • Eure damalige Anfrage plus die Email von der Vermieterin würde mich interessieren. Es kommt halt darauf an, ob sie eine allgemeine Erlaubnis gegeben hat oder eine einmalige.

  • "...hiermit entspreche ich Eurer Bitte einen Hund in meinem Haus zu halten und gebe die Erlaubnis dazu."

    Für uns liest sich das wie eine allgemeine Erlaubnis. Sonst hätte sie wohl geschrieben "diesen Hund" oder sowas.

    Einmal editiert, zuletzt von L.E. (14. Oktober 2015 um 10:27)

  • Hallo L.E.,

    eine Antwort ist immer im Kontext zu sehen. Zusaetzlich muss laut BGH immer eine Interessenabwaegung im Einzelfall vorgenommen werden. Hast Du zum Beispiel einen Chihuahua angefragt und haeltst Dir jetzt als Ersatzhund eine Dogge, wirst Du wohl kaum einen Richter finden, der diese Antwort als Genehmigung fuer die Dogge gelten laesst. War die Anfrage unspezifisch nur nach Hund oder ergeben sich in Groesse, Agressivitaet oder dergleichen keine allzugrossen Unterschiede, wird wohl der Grossteil der Richter das als mit der Erlaubnis abgedeckt sehen.

    So eine Erlaubnis gilt aber nicht für alle Zeiten. Der Vermieter kann die Erlaubnis zwar nicht einfach so aus Jux und Tollerei widerrufen, zumindest wenn er sich nicht schadenersatzpflichtig machen will. Liegt aber ein Grund vor (Nachbarn haben sich beschwert, der im Haus lebende Vermieter hat eine Allergie gegen Hunde entwickelt, es ist ein Listenhund, vor dem der Vermieter Angst hat, etc), kann so eine Genehmigung auch widerrufen werden.

    Ob der Hund bereits da ist oder nicht macht keinen Unterschied. Einfach vollendete Tatsachen schaffen funktioniert im Mietrecht nicht.

    Eine fristlose Kuendigung ist sicherlich nicht moeglich. Dazu waere ein erheblicher Verstoss gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag erforderlich, der die Fortsetzung des Mietvertrags bis zur fristgerechten Kuendigung fuer den Vermieter unzumutbar macht. Das duerfte hier kaum gegeben sein. Kann der Vermieter vernuenftige Gruende fuer sein Hundevorbot vorlegen, duerfte eine fristgerechte Kuendigung nach vorheriger Abmahnung aber moeglich sein.

    Was Du allerdings beruecksichtigen solltest: Deine Beschreibung klingt so, als ob nur Du und der Vermieter in dem Haus wohnen wuerden. Wenn das der Fall ist, kann Dir der Vermieter auch ganz ohne Grund kuendigen und muss nur eine um 3 Monate verlaengerte Kuendigungsfrist beruecksichtigen. In solch einem Fall empfiehlt es sich, Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, wenn man gerade nicht ausziehen kann oder moechte.

    cu
    Guenni

  • Es leben wir, ein junger Mann und die Vermieterin im Haus.

    Die Anfrage war ganz unspezifisch nur nach einem Hund.

    Mit dem Mitbewohner gab es nie Probleme bzgl. des Hundes und den stört das überhaupt nicht.

    Unsere Vermieterin hatte ja die letzten 3 Jahre auch kein Problem mit unserem Hund.

    Und auch sonst niemand in der Nachbarschaft. Hier haben viele Hunde und unseren mochten auch alle. Niemand hat sich am ihm gestört. Warum auch. Die Leute hier haben immer gesagt, er sei der best erzogenste Hund im Ort.

    Ein Schäferhund. Es ist jetzt wieder so einer da. Warum also plötzlich Probleme?! Die mochte unseren letzten Hund sogar sehr und hat sich andauernd nach ihm erkundigt und sowas. Er ist weder ein Listenhund, noch ist er aggressiv o.ä. Außerdem sind wir im SV und er wird gut ausgebildet.

    Und urplötzlich eine Allergie oder sowas zu entwickeln wäre ja wohl sehr merkwürdig. Sollte die auf einmal mit sowas um die Ecke kommen muss das ja wohl erstmal nachgewiesen werden. Denn sonst kann die ja alles erzählen.


  • In unserem Mietvertrag steht drin, dass Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden dürfen. Diese Genehmigung könne unter besonderen Umständen entzogen werden.

    Hallo,

    so weit, so gut.


    Zitat

    Wer ist denn nun im Recht? Kann Sie die Genehmigung einfach so entziehen?

    Ist ja wohl nun im Mietvertrag geregelt, der Focus besteht in Zusammenhang mit besonderen Umständen.

    Zitat

    Was haben wir für Rechte und was kann uns schlimmstenfalls passieren???

    Man hat eine Genehmigung zu Hundehaltung vom Vermieter, schlimmstenfalls wird diese entzogen, hier kommt es wie mietvertraglich vereinbart auf die vom Vermieter begründeten besonderen Umstände an.

    Abwarten und sehen in welcher Art der Vermieter nun die Genehmigung entziehen möchte und dann entsprechend darauf reagieren.

    Gruß

    BHShuber

  • Urplötzlich macht sie nun ein riesen Trara und meint sie würde einen Hund jetzt nicht mehr erlauben und die Genehmigung entziehen.


    Aha..., so einfach mir nix Dir nix...? Da muss doch was gewesen sein, oder?:confused:

  • Irgendwas ist vorgefallen, das magst du aber lieber verheimlichen. OK

    Richtet euch halt drauf ein bald umziehen zu müssen. Oder den Hund abzugeben......und dann etwas später auszuziehen.

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